Wikipedia:WikiProjekt Hamburg/AdW/2016-46
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Deputationen sind besondere Bürgergremien in der Freien und Hansestadt Hamburg zur Mitwirkung und Kontrolle in den Landesbehörden. Sie entsprechen in den Flächenstaaten den Landesministerien und sind eine historisch bedingte Besonderheit in Hamburg. Die Deputationen bestehen aus jeweils 15 Deputierten und dem Präses sprich dem Senator der jeweiligen Behörde und werden von diesem als Vorsitzendem einberufen und geleitet. Die Aufgaben der Deputation bestehen aus der Mitwirkung bei der Aufstellung und Durchführung des Haushaltsplans der Behörde, Teilnahme an grundsätzlichen Entscheidungen und Änderungen in der Behörde, bei Einstellung und Beförderung von Beamten und Angestellten. Sie befassen sich mit Beschwerden und Änderungsvorschlägen und haben das Recht zur Akteneinsicht. Sie sind nicht an Weisungen gebunden. → zum Artikel…