Wikipedia Diskussion:Oversight/Archiv/2010

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Sargoth in Abschnitt Eingangsrückmeldung?
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Anfrage RevisionDelete (erl.)

Hallo. Könnte ein Oversighter bitte beim Artikel Der heilige Krieg den Inhalt aller Versionen bis auf die aktuelle per RevisionDelete verstecken. Grund: der vollständige Liedtext, der dort bis dahin enthalten war, ist noch nicht gemeinfrei. Die normale Versionslöschung verbietet sich, da ich dann als Ersteller des Artikels angezeigt wäre. --S[1] 02:34, 5. Mär. 2010 (CET)

Erledigt. Gruß −Sargoth 11:26, 5. Mär. 2010 (CET)
Man dankt. --S[1] 11:30, 5. Mär. 2010 (CET)
Da nich' für :) −Sargoth 11:31, 5. Mär. 2010 (CET)

„Bei Anruf Sperrung“

Hallo, ein hypothetischer Fall: Angenommen, man meldet bei Obersight per E-mail einen Edit an, den man für oversightfähig hält, und der von dritten Benutzern getätigt worden ist; und daraufhin wird dieser Edit versiongelöscht oder oversighted und zusätzlich als Reaktion von einem Oversight-Berechtigten das betreffende Benutzerkonto der Dritten temporär oder infinite gesperrt, oder eine andere administrative Maßnahme gegen diese Dritten ergriffen.

  1. Müßen Meldende grundsätzlich damit rechenen, daß ihre Meldungen nicht nur Versionslöschungen/Oversights sondern auch Benutzersperren und andere Administrative Maßnahmen gegen Dritte nach sich ziehen können?
  2. Wenn ja, werden dann potentielle Meldende ausreichend auf diese Möglichkeit hingewiesen?
  3. Ist es möglich, einen oversightträchtigen Vorfall zu melden unter der Bedingung, daß diese Meldung keine Benutzersperren gegen Dritte nach sich zieht?
  4. Werden die Meldenden in der Regel per Antwort-E-Mail durch Oversight darüber in Kenntnis gesetzt, ob und welche zusätzlichen administrativen Maßnahmen (z.B. Benutzersperren) gegen dritte Benutzer als Reaktion auf ihre Meldung ergriffen worden sind?

Gruß --Rosenkohl 20:24, 2. Jun. 2010 (CEST)

Hi Rosenkohl, ich kann mich gerade nicht an einen Fall erinnern, bei dem der gleiche Benutzer sowohl OS-Aktion als auch eine über eine Ansprache hinausgehende Admonaktion getätigt hätte; üblicherweise haben ja bereits andere Admins (die ja ebenfalls Fälle melden) agiert. Rein hypothetisch würde ich trotzdem sagen
  1. grundsätzlich ja, in der Praxis nicht
  2. die Frage ist mir zu schwammig. Es gibt wohl keine Hinweise darauf, nach gesundem Menschenverstand dürfte aber einem Meldenden beispielsweise eines beleidigenden Benutznamens klar sein, dass nicht nur der Name versteckt, sondern auch das Konto geperrt wird
  3. Nein, dafür besteht keine Möglichkeit. Es gibt aber auch keinen Grund, eine ähnliche Bitte abschlägig zu bescheiden. Es gibt keinen Zwang, neben den Oversight- auch die Adminknöpfe zu benutzen. Es gibt zwar sowieso keinen Zwang zur Knopfbenutzung, allerdings bringt eine solche Haltung auch mal Schwierigkeiten ein.
  4. Nein. Aber s.o., denkbar ist dies selbsverständlich.
Soweit meine Einschätzung, es kann aber sein, dass die anderen Oversights anders antworten. Grüße −Sargoth 20:56, 2. Jun. 2010 (CEST)
Damit ein Edit versteckt wird, muss schon ein recht gravierender Regelverstoß vorliegen. Da kann durchaus eine Artikel- oder Benutzersperre zusätzlich angebracht sein, insbesondere wenn Wiederholungsgefahr besteht. Allerdings gibt es da keinen Automatismus, beispielsweise würde wohl niemand wegen einer offenkundig unbeabsichtigten Klarnamensnennung gesperrt werden. Ansonsten ist mir deine Frage etwas zu hypothetisch formuliert, als dass darauf eine konkrete Antwort erfolgen könnte. Schreib gegebenenfalls mal eine Mail an die umseitig genannte OTRS-Adresse, in der du näher ausführst was dir da vorschwebt. Wir werden das selbstverständlich vertraulich behandeln. Gruß, Stefan64 21:09, 2. Jun. 2010 (CEST)

Danke für Eure Antworten. Kann mich selbst schon an einen Fall erinnern, bei dem neulich der gleiche Benutzer sowohl eine OS-Aktion als auch eine über eine Ansprache hinausgehende Administrator-Aktion getätigt hat; dieser Fall war auch ein Anlaß für diesen Diskussionsabschnitt.

Zum Beispiel heißt es auf Wikipedia:Oversight/Kontakt:

"Diese Seite erklärt, wie du Oversight-Berechtigte kontaktieren und damit Oversight anfordern kannst."

Es wird aber nicht ausdrücklich erklärt, was genau die Oversight-Berechtigten auf die Kontakthinnahme überhaupt machen werden. Sinnvoll könnte es sein, hier noch zu ergänzen z.B.:

"Ein Oversight-Berechtigter wird dann Deine Anfrage prüfen und gegebenenfalls die betreffenden Versionen löschen oder verbergen. Über die getroffene Maßnahme, oder über eine Ablehnung Deiner Anfrage wird Dich der Oversight-Berechtigte per Antwort-E-Mail benachrichtigen. Darüberhinaus kann der Oversight-Berechtigte gegebenfalls weitere administrative Maßnahmen wie z.B. Seiten- oder Benutzersperren durchführen."

Wenn ein potentielle Anfragende so informiert würden, dann könnten sie sich über die möglichen Konsequenzen einer Anfrage klar werden, und gegebenenfalls eine Güterabwägung treffen, bevor sie eine Anfrage stellen.

Gruß --Rosenkohl 09:45, 4. Jun. 2010 (CEST)

Es gab tatsächlich in letzter Zeit einen Fall in dem ein Benutzer für die Veröffentlichung persönlicher Informationen eine Benutzersperre bekam. Der Regelfall bei der Veröffentlichung persönlicher Informationen ist dies nicht, da es sich normalerweise nicht um Wiederholungstäter handelt und gemäß WP:AGF von einem Versehen ausgegangen werden kann . Gewöhnliche Vandalen und Benutzeraccounts mit beleidigendem Namen werden selbstverständlich gesperrt.
Was eine „Güterabwägung“ soll verstehe ich nicht ganz. Es ist doch vollkommen natürlich dass Benutzer für Verstöße gegen WP:ANON und WP:KPA gesperrt werden können; unabhängig davon ob die Beiträge versteckt werden oder nicht. --Church of emacs D B 10:14, 4. Jun. 2010 (CEST)

Benutzer können wegen Verstößen erst dann gesperrt werden, wenn diese Verstöße einem Administrator zur Kenntnis gekommen sind, etwa durch eine Meldung, z.B. auch eine Oversightanfrage. Habe oben nicht darauf abgehoben, inwiefern Administratoren bei der Entscheidung über eine Sperre Güter abwägen sollen, sondern daß potentielle Oversightanfragende durch einen Hinweis im Vorfeld auf die Möglichkeit einer Sperre als Folge ihrer Anfrage aufmerksam gemacht werden, und somit in die Lage versetzt, bei der Entscheidung für oder gegen eine Anfrage die möglichen Folgen, also im Hinblick auf verschiedene Güter abzuwägen. --Rosenkohl 11:05, 21. Okt. 2010 (CEST)

Eingangsrückmeldung?

Ein möglicher Service für Anfragende könnte eine Rückmeldung sein, daß sich eine Anfrage in der Bearbeitung befindet, auch wenn noch keine Entscheidung getroffen worden ist, --Rosenkohl 11:05, 21. Okt. 2010 (CEST)

Nach Beantwortung einer Anfrage wird das Ticket als geschlossen nicht mehr angezeigt, damit besteht eine Möglichkeit des Übersehens. Man kann es dann zwar wieder öffnen, dazu muss es aber erst umständlich über eine Suchmaske aufgespürt werden, wenn man sich die Nummer nicht gleich notiert. −Sargoth 11:09, 21. Okt. 2010 (CEST)