Wikipedia Diskussion:Relevanzkriterien/Archiv/2024/Okt
... Staatlichen Gerichte ...
Fallen eigentlich alle Einrichtungen auf Landes-/Länderebene hierunter - auch Landessozialgerichte? --Goegeo (Diskussion) 15:45, 4. Okt. 2024 (CEST)
- Vielleicht verstehe ich die Frage falsch, aber was soll an denen nicht staatlich sein? --Bildungskind (Diskussion) 15:54, 4. Okt. 2024 (CEST)
- Ja, tun sie. Alle staatlichen Gerichte bis runter zum Amtsgericht. --Ichigonokonoha (Diskussion) 17:13, 4. Okt. 2024 (CEST)
- Ja tun sie, auch ungewöhnlichere Gerüchte wie Sozial-, Arbeits, Finanzgerichte. Landessozial-, oder Landesarbeitsgerichte sowieso (Landesfonanzgerichte nur nicht, de es sie nicht gibt). Alle Klarheiten beseitigt?--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 22:36, 4. Okt. 2024 (CEST)
- Ja, tun sie. Alle staatlichen Gerichte bis runter zum Amtsgericht. --Ichigonokonoha (Diskussion) 17:13, 4. Okt. 2024 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:12, 20. Okt. 2024 (CEST)
Relevanz Parteivorstand
Hallo, reine Frage zur Auslegung der RK, ich möchte keine Änderung anstoßen oder so. Wie sehen wir die Relevanz von Mitgliedern eines Parteivorstands an? Bei SPD, CSU, CDU sind die Mitglieder beinahe alle gebläut, bei der Linken sind die meisten rot verlinkt. Das impliziert, dass wir Mitglieder des Parteivorstands, auch des erweiterten Parteivorstands als relevant ansehen? Freilich sind viele dieser Personen bereits anderweitig relevant, aber eben sich auch nicht alle. Unsere RK sagen dazu nur folgendes: "nationaler Parteivorsitzender einer enzyklopädisch relevanten Partei". - Das ist etwas schwammig. Ist das damit der gesamte Vorstand gemeint, oder nur die Chefs des Vorstands (die i. d. R. auch explizit den Titel "Parteivorsitzender" tragen). Im Diskussionsarchiv hab ich jetzt auch nicht viel dazu gefunden. -- Chaddy · D 16:40, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Vorsitzende oder Vorsitzender einer Partei ist immer nur einer, bzw. manchmal auch zwei (z. B. gerade SPD, Grüne, AfD, Die Linke). --Kurator71 (D) 16:54, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Beim Parteivorstand der Linken sind alle verlinkt, das ergibt Rot- und Blaulinks. Beim Parteivorstand der CDU sind nur die verlinkt, die einen Artikel haben. Würden die anderen auch verlinkt (dann rot-), wäre der Unterschied bei den Rotlinks weniger dramatisch.--Meloe (Diskussion) 17:27, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Das hatten wir vor ein paar Wochen schon einmal diskutiert. Die reine Mitgliedschaft im Parteivorstand erzeugt meines Erachtens keine automatische Relevanz. Bei den meisten Parteien sind die Vorstände, insbesondere die erweiterten, so groß, dass die einzelnen Mitglieder selten öffentlich als solche wahrgenommen werden. -- Perrak (Disk) 19:54, 20. Okt. 2024 (CEST)
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Das beantwortet meine Frage. -- Chaddy · D 20:02, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · D 20:02, 20. Okt. 2024 (CEST)
Botschafter von Völkerrechtssubjekten, die das WÜD nicht ratifiziert haben
Nach den aktuell gültigen Diplomaten-RK sind der heutigen Feststellung in einer LD-Entscheidung von @Karsten11 zufolge (Diff) nur Botschafter von Staaten, die das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) ratifiziert haben, automatisch relevant. Auch wenn sich über diese Auslegung streiten ließe, halte ich es für angebracht, festzuschreiben, dass die Botschafter folgender souveräner Völkerrechtssubjekte, die sämtlich Mitgliedstaaten oder Ständige Beobachter der Vereinten Nationen sind, durch die RK erfasst werden:
- Heiliger Stuhl (Kategorie:Apostolischer Nuntius)
- Palau
- Souveräner Malteserorden (Kategorie:Botschafter des Malteserordens)
- Südsudan (Kategorie:Südsudanesischer Botschafter).
Und das aufgrund der internationalen Anerkennung ihrer jeweiligen Völkerrechtssubjektivät. Der Heilige Stuhl und der Malteserorden unterhalten diplomatische Beziehungen mit über 170 (vgl. [1]) respektive 113 Staaten (vgl. [2]) und sind bei zahlreichen internationalen Organisationen vertreten (u. a. Europäische Union, Europarat).
Da hoffentlich niemand ernsthaft behaupten will, ein Apostolischer Nuntius sei nicht per Amt relevant (Art. 14 WÜD nennt übrigens explizit auch Nuntien), schlage ich zur Behebung des offensichtlichen Missstandes diese Ergänzung vor:
Eine Person ist als Diplomat relevant, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllt oder in der Vergangenheit erfüllt hat: * akkreditierter Botschafter oder Gesandter (als Leiter einer Auslandsvertretung i. S. d. Art. 14 Abs. 1 Buchstabe a) oder b) Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) sowie als Missionschef eines souveränen Völkerrechtssubjekts, das von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen anerkannt wird, das WÜD jedoch nicht ratifiziert hat), * Leiter einer Ständigen Vertretung oder Vertreter bei einer internationalen Organisation im Range eines Botschafters.
Ich bitte um Meinungen und Vorschläge zur Verbesserung der Formulierung. --Kompetenter (Diskussion) 21:21, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Danke für das Ping. In der konkreten LD ging es nicht um den Heiligen Stuhl sondern den Malteserorden. Um den Vorschlag bewerten zu können, bräuchten wir die Infos: Wie viele Botschafter des Malteserordens gibt/gab es? Wieviele davon sind im Sinne der RK ohne die Einführung dieser Regelung relevant (bzw. wieviele Artikel haben wir; wieviele Artikel wurden in LDs gelöscht)? Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ein Botschafter des Malteserordens vergleichbar einem Honorarkonsuls ist (und damit nicht automatisch relevanzstifend).--Karsten11 (Diskussion) 21:30, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Ein Botschafter des Malteserordens ist ein Botschafter wie jeder andere auch, siehe zum Beispiel [3] oder [4]. Da das WÜD nur kodifiziertes Völkergewohnheitsrecht ist und somit unabhängig von der Ratifizierung gilt, finde ich es fragwürdig die Relevanz von der Ratifizierung abhängig zu machen. Hinzu kommt, dass eine solche Interpretation der RK auch alle Botschafter bis 1964 ausschließend würde (bzw. dem jeweiligen Jahr der Ratifizierung). Daher halte ich die Auslegung für sinnvoller, dass alle Botschafter gemeint sind, die die in Art. 14 WÜD beschrieben Funktion haben, unabhängig von einer Ratifizierung der WÜD. Dies entspricht auch dem Geist der RK, da wir auch sonst äquivalente Ämter hinsichtlich der Relevanz gleich beurteilen, auch wenn die Ämter nicht explizit hier niedergeschrieben sind. Und genau das ist hier der Fall: Alle Botschafter sind in der Praxis gleichrangig, egal ob die WÜD ratifiziert wurde oder nicht. Da das aber offenbar für Unklarheiten sorgt, wäre es gut die RK entsprechend zu ergänzen. --D3rT!m (Diskussion) 22:34, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Der Heiligen Stuhl ist übrigens der Vatikanstaatp. Das Argument mit dem Nuntius verfängt insofern nicht.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 22:46, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Der Heilige Stuhl vertritt den Staat Vatikanstadt zwar diplomatisch, es handelt sich aber um zwei eigenständige Völkerrechtssubjekte.
- Dass der Malteserorden ein Völkerrechtssubjekt ist, ist zwar etwas seltsam, aber ich denke wie D3rT!m und Kompetenter, dass es sinnvoll ist, alle Völkerrechtssubjekte gleich zu behandeln, die allgemein anerkannt werden. -- Perrak (Disk) 23:52, 11. Okt. 2024 (CEST)
- Natürlich sind Botschafter aller originären Völkerrechtssubjekte relevant. Die Entscheidung ist auf jeden Fall sehr falsch, es geht nur um eine Vergleichbarkeit - so sind natürlich Botschafter der Territorien im HRR auch relevant, weil sie vergleichbar mit der Situation im WÜD sind, und nicht, weil sie irgendetwas damit zu tun haben. Die Botschafter heutiger Völkerrechtssubjekte sind aber natürlich relevant. Meines Erachtens ist das aus den RK auch so schon klar und die Entscheidung falsch, gerne kann man aber ergänzen, dass es hier nicht auf eine Ratifizierung des WÜD ankommt. --Ichigonokonoha (Diskussion) 01:16, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Übrigens ist die Entscheidung auch deshalb schon inhaltlich falsch, weil nicht nur Staaten Mitglied des WÜD sind, auch der Heilige Stuhl ist Mitglied des Abkommens. In der Konsequenz der Entscheidung müssten wir auch Kategorie:Kosovarischer Botschafter und die EU-Botschafter löschen. Beides auch keine Mitglieder des WÜD. Aber es kann halt nicht davon abhängen, ob ein Völkerrechtssubjekt Mitglied eines Abkommens ist. Sollte China morgen austreten, werden dadurch die Botschafter nicht irrelevant. Vielmehr geht es um die Ausstattung nach dem Abkommen. Die ist bei allen Völkerrechtssubjekten auf jeden Fall gegeben. --Ichigonokonoha (Diskussion) 01:27, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Natürlich sind Botschafter aller originären Völkerrechtssubjekte relevant. Die Entscheidung ist auf jeden Fall sehr falsch, es geht nur um eine Vergleichbarkeit - so sind natürlich Botschafter der Territorien im HRR auch relevant, weil sie vergleichbar mit der Situation im WÜD sind, und nicht, weil sie irgendetwas damit zu tun haben. Die Botschafter heutiger Völkerrechtssubjekte sind aber natürlich relevant. Meines Erachtens ist das aus den RK auch so schon klar und die Entscheidung falsch, gerne kann man aber ergänzen, dass es hier nicht auf eine Ratifizierung des WÜD ankommt. --Ichigonokonoha (Diskussion) 01:16, 12. Okt. 2024 (CEST)
§ 1 a) WÜD definiert allerdings: " «Missionschef» bezeichnet die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein" (Unterstreichung von mir), nicht "die Person, die vom Entsendevölkerrechtssubjekt beauftragt ist". Übrigens gibt es zumindest mit dem Roten Kreuz ein relevanteres Völkerrechtseubjekt, was eingangs nichtmal erwähnt wird.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 02:29, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Die Löschentscheidung ist aus völkerrechtlicher Hinsicht so nicht haltbar. Der Malteserorden ist ein souveränes nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt. So wird er in der Völkerrechtslehre und in der Praxis übereinstimmend behandelt. Der Botschafter des Malteserordens ist völlig gleichwertig mit allen anderen staatlichen Botschaftern. Die Auffassung, ein Botschafter des Malteserordens sei einem Generalkonsul gleichzustellen, ist aus völkerrechtlicher Sicht mMn so krude, dass man sie als absurd bezeichnen muß. Die völkerrechtlichen Regelungen zum Entsenden von Botschaftern gab es übrigens schon lange, bevor die beiden Wiener Übereinkommen verfasst wurden. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 06:26, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Es geht nicht um Völkerrecht sondern um unsere Relevanzkriterien. Warum sind Spitzendiplomaten in unserem Sinne relevant? Weil sie (wenn auch überwiegend hinter den Kulissen) Wirkung haben. Im Extremfall entscheidet deren Arbeit über Krieg und Frieden. Das unterscheidet sie vollständig von Diplomaten nichtstaatlicher Völkerrechtssubjekte. Deren Wirkungsmacht ist um ein Vielfaches niedriger, weil sie eben keine Staaten vertreten. Daher halte ich die derzeitige Formulierung der RK, die formale Relevanz auf staatliche Akteure begrenzt für sinnvoll.-Karsten11 (Diskussion) 11:33, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Auch wenn hinter dem Malteserorden, dem Roten Kreuz oder dem Heiligen Stuhl keine Armeen stehen, ist der Einfluss dieser Organisationen nicht abzusprechen und natürlich hat entsprechend auch der oberste Landesvertreter dieser Organisationen eine gehörige Macht hinter sich, in deren Auftrag er handelt. Und sei es "nur" bei Sozialprojekten. --JPF just another user 11:42, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Karsten, da verrennst du dich total. Nicht nur sind die RK nicht gedacht, nur auf staatliche Diplomaten beschränkt zu sein, sondern diese Botschafter nichtstaatlicher Völkerrechtssubjekte sind genauso effektiv - häufig, wie beim Heiligen Stuhl, sogar effektiver (man möge sich an die zeitweilige Entspannung zwischen den USA und Kuba unter Obama erinnern, die durch die Diplomaten des Heiligen Stuhls vermittelt wurde). Die Beschränkung nur auf Staaten ist eine Verdrehung des Textes und des Sinns der jetzigen RK. --Ichigonokonoha (Diskussion) 11:55, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Um das nochmal zu erklären - auf das WÜD wird nur deshalb verwiesen, weil der Begriff Gesandter heute etwas anderes bedeuten kann als noch vor 100 Jahren. Früher war das der Chef der Gesandtschaft, heute meist nur ein Mitarbeiter des Botschafters. Der Verweis auf das WÜD soll nur ausdrücken, dass es sich um den Leiter der Auslandsvertretung eines Völkerrechtssubjekts handeln muss, und nicht auch heutige Gesandte als niederrangige Mitarbeiter relevant werden. Eine Beschränkung auf Staaten (die das WÜD ja nicht einmal macht - wie gesagt, ist der Heilige Stuhl Mitglied) ist damit in keinster Weise gewollt. Eine solche Interpretation ist tatsächlich eine falsche Interpretation des Sinns dieses Verweis. --Ichigonokonoha (Diskussion) 12:09, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Karsten, da verrennst du dich total. Nicht nur sind die RK nicht gedacht, nur auf staatliche Diplomaten beschränkt zu sein, sondern diese Botschafter nichtstaatlicher Völkerrechtssubjekte sind genauso effektiv - häufig, wie beim Heiligen Stuhl, sogar effektiver (man möge sich an die zeitweilige Entspannung zwischen den USA und Kuba unter Obama erinnern, die durch die Diplomaten des Heiligen Stuhls vermittelt wurde). Die Beschränkung nur auf Staaten ist eine Verdrehung des Textes und des Sinns der jetzigen RK. --Ichigonokonoha (Diskussion) 11:55, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Ich vermute stark, dass die Vertreter der nicht staatlichen Völkerrechtssubjekte deutlich mehr Einfluss haben als die der meisten Inselstaaten im Pezifik und in der Karibik, vermutlich auch mehr als die der Hälfte aller Staaten in Afrika. -- Perrak (Disk) 12:22, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Das spricht eher gegen eine pauschale Relevanz von Spitzendiplomaten :-). Aber ich sehe hier einen recht klaren Konsens für die vorgeschlagene Ergänzung. Wenn Ihr das machen wollt, soll es an mir nicht scheitern. Ich würde dann den auslösenden LD-Fall wieder herstellen.-Karsten11 (Diskussion) 11:23, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Ich bin auch dafür. Gestumblindi 11:57, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Das ist schon einmal schön zu hören. Ich bin zwar immer noch der Ansicht, dass die intendierte Ergänzung bereits jetzt dem Text zu entnehmen ist, aber wenn es Klarheit reinbringt, das im Text zu verankern, dann gerne. Die vorgeschlagene Änderung an sich ist aber meines Erachtens ein bisschen schief, weil sie so auch historische Gesandte aus einer Zeit vor den Vereinten Nationen an eine Anerkennung durch Mitgliedstaaten der VN knüpft oder irgendwer auf die Idee kommen könnte, Gesandte Preußens seien nicht mehr relevant, weil Preußen das WÜD nicht ratifiziert hat oder nicht von genügend Staaten anerkannt war. Ich würde es einfacher so formulieren:
- akkreditierter Botschafter oder Gesandter (als Leiter einer Auslandsvertretung i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Buchstabe a) oder b) Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) eines originären Völkerrechtssubjekts[1],
- So wäre meines Erachtens das klar, was die bisherige Praxis ist - Botschafter von nicht staatlichen originären Völkerrechtssubjekten sind auch relevant, man streicht aber nicht aus Versehen historische Gesandte (vgl. Kategorie:Diplomat nach historischem Entsendestaat) heraus. --Ichigonokonoha (Diskussion) 14:44, 15. Okt. 2024 (CEST)
- +1. Diese Formulierung ziehe ich auch meiner vor. --Kompetenter (Diskussion) 15:40, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Da bisher kein Widerspruch zu diesem Vorschlag kam (und auch generell nicht zu dem Ansatz), würde ich mal sagen, warten wir noch eine Woche und dann könnten wir den umsetzen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 15:10, 19. Okt. 2024 (CEST)
- +1. Diese Formulierung ziehe ich auch meiner vor. --Kompetenter (Diskussion) 15:40, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Das ist schon einmal schön zu hören. Ich bin zwar immer noch der Ansicht, dass die intendierte Ergänzung bereits jetzt dem Text zu entnehmen ist, aber wenn es Klarheit reinbringt, das im Text zu verankern, dann gerne. Die vorgeschlagene Änderung an sich ist aber meines Erachtens ein bisschen schief, weil sie so auch historische Gesandte aus einer Zeit vor den Vereinten Nationen an eine Anerkennung durch Mitgliedstaaten der VN knüpft oder irgendwer auf die Idee kommen könnte, Gesandte Preußens seien nicht mehr relevant, weil Preußen das WÜD nicht ratifiziert hat oder nicht von genügend Staaten anerkannt war. Ich würde es einfacher so formulieren:
- Ich bin auch dafür. Gestumblindi 11:57, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Das spricht eher gegen eine pauschale Relevanz von Spitzendiplomaten :-). Aber ich sehe hier einen recht klaren Konsens für die vorgeschlagene Ergänzung. Wenn Ihr das machen wollt, soll es an mir nicht scheitern. Ich würde dann den auslösenden LD-Fall wieder herstellen.-Karsten11 (Diskussion) 11:23, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Auch wenn hinter dem Malteserorden, dem Roten Kreuz oder dem Heiligen Stuhl keine Armeen stehen, ist der Einfluss dieser Organisationen nicht abzusprechen und natürlich hat entsprechend auch der oberste Landesvertreter dieser Organisationen eine gehörige Macht hinter sich, in deren Auftrag er handelt. Und sei es "nur" bei Sozialprojekten. --JPF just another user 11:42, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Es geht nicht um Völkerrecht sondern um unsere Relevanzkriterien. Warum sind Spitzendiplomaten in unserem Sinne relevant? Weil sie (wenn auch überwiegend hinter den Kulissen) Wirkung haben. Im Extremfall entscheidet deren Arbeit über Krieg und Frieden. Das unterscheidet sie vollständig von Diplomaten nichtstaatlicher Völkerrechtssubjekte. Deren Wirkungsmacht ist um ein Vielfaches niedriger, weil sie eben keine Staaten vertreten. Daher halte ich die derzeitige Formulierung der RK, die formale Relevanz auf staatliche Akteure begrenzt für sinnvoll.-Karsten11 (Diskussion) 11:33, 12. Okt. 2024 (CEST)
- ↑ Dies umfasst entsprechende Vertreter von staatlichen und nichtstaatlichen originären Völkerrechtssubjekten, sowie von historischen Staaten und Territorien, unabhängig von einer Ratifizierung des WÜD.
- Der Maltersorden sowie der Heilige Stuhl sind Völkerrechtsubjekte, in den meisten Ländern dieser Welt werden Sie mehr Einfluss haben als der deutsche Botschafter. Der Apostolischer Nuntius gilt in vielen Ländern als Dekan des Diplomatischen Corps und steht damit protokollarisch vor allen anderen ausländischen Diplomaten, übrigens festgelegt im Wiener Übereinkommen --Salier100 (Diskussion) 21:58, 15. Okt. 2024 (CEST)
Vertreter internationaler Organisationen
- Diese aktuelle LD wirft die Frage auf, wie die Relevanz von Vertretern derivater Völkerrechtssubjekte (konkret: Europäische Union) zu beurteilen ist. Vertreter bei internationalen Organisationen im Range eines Botschafters sind relevant – sollten es auch die Vertreter dieser Organisationen bei anderen, i. d. R. originären Völkerrechtssubjekten sein? Diese Frage sollte am besten noch vor einer Änderung beantwortet werden, sodass die zur Diskussion stehende Formulierung ggf. in einem Aufwasch angepasst werden kann. --Kompetenter (Diskussion) 20:44, 20. Okt. 2024 (CEST)
- Aufgrund von Urlaub klinke ich mich erst jetzt in die Diskussion ein.
- Ich bin auf jeden Fall dafür, auch die Vertreter von großen internationalen Organisationen (konkret die EU) in die RK einzubeziehen um hier Klarheit zu schaffen. Wie man das am besten formuliert weiss ich nicht, würde das aber im Wesentlichen an der Akkreditierung festmachen, was ja auch bei Botschaftern von Staaten der Fall ist (der Leiter einer Botschaft ist nicht per se relevant, erst die Akkreditierung begründet die Relevanz) --Wikipeter-HH (Diskussion) 16:58, 21. Okt. 2024 (CEST)
- Diese aktuelle LD wirft die Frage auf, wie die Relevanz von Vertretern derivater Völkerrechtssubjekte (konkret: Europäische Union) zu beurteilen ist. Vertreter bei internationalen Organisationen im Range eines Botschafters sind relevant – sollten es auch die Vertreter dieser Organisationen bei anderen, i. d. R. originären Völkerrechtssubjekten sein? Diese Frage sollte am besten noch vor einer Änderung beantwortet werden, sodass die zur Diskussion stehende Formulierung ggf. in einem Aufwasch angepasst werden kann. --Kompetenter (Diskussion) 20:44, 20. Okt. 2024 (CEST)
Ich teile diese Frage mal ab, weil sie ja eine andere ist als die oben. Meines Erachtens sind hier vor allem die EU-Diplomaten überhaupt zu betrachten. Die anderen Internationalen Organisationen haben ja weniger diplomatische Vertretungen, als einfach Büros. Für die Eu-Diplomaten würde ich eine Relevanz aber auch bejahen. Da könnte man einfach sagen:
- Leiter einer Delegation der Europäischen Union.
--Ichigonokonoha (Diskussion) 19:21, 21. Okt. 2024 (CEST)
- Die Arabische Liga (Liste) und die OSZE (Liste) betreiben auch Missionen, die keine Ständigen Vertretungen bei anderen internationalen Organisationen sind, also noch erfasst werden müssten. --Kompetenter (Diskussion) 21:25, 21. Okt. 2024 (CEST)
- Nun, die Missionen der OSZE sind wohl eher Regionale Büros, die meines Erachtens keine diplomatischen Vertretungen sind. Die der Arabischen Liga kann ich nicht einschätzen, weil die Links zu den einzelnen Missionen bei mir nicht funktionieren.
- Meines Erachtens könnte man dem Vorschlag noch ein "oder von äquivalenten Einrichtungen anderer Zusammenschlüsse von Staaten und internationaler Organisationen" ergänzen, dann muss man halt in der LD gucken, ob solche Einrichtungen vergleichbar sind in ihrer Ausgestaltung und ihrer Kompetenzen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 11:20, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Eine Liste der Internationalen Organisationen mit Vertretern in Deutschland, meist "Leiter" oder "Direktor" genannt, (Stand August 2024) findet sich hier (PDF, 25 Seiten). Das wären also ziemlich viele.--Meloe (Diskussion) 11:51, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Vor allem sind es auch ganz unbekannte Personen, die kaum als Person bedeutsam werden, also über ihre dienstliche (interne) Funktion hinaus. Zum Vergleich: Ein oberster Bundesrichter publiziert meist in der Fachliteratur, so dass man dessen Ansichten herausfinden und seine Rolle im wissenschaftlichen Diskurs rekonstruieren kann. Ein öffentliches Interesse an den hier genannten Personen besteht aber doch grundsätzlich nicht. Sag ich mal. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 11:56, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Wohl wahr - dann sollte man sich wohl wenn auf die Leiter der Delegation der EU beschränken, wenn man hier zusätzlich etwas regeln möchte. --Ichigonokonoha (Diskussion) 12:13, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Damit könnte ich mich abfinden, obwohl es mir eurozentristisch erscheint. --Kompetenter (Diskussion) 23:08, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Kann man über solche Personen überhaupt einen Artikel schreiben? Was ist über sie bekannt, das sie als Person aus der breiten Masse der enzyklopädisch Irrelevanten hervorhebt? Eher wenig bis gar nichts. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:15, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Damit könnte ich mich abfinden, obwohl es mir eurozentristisch erscheint. --Kompetenter (Diskussion) 23:08, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Wohl wahr - dann sollte man sich wohl wenn auf die Leiter der Delegation der EU beschränken, wenn man hier zusätzlich etwas regeln möchte. --Ichigonokonoha (Diskussion) 12:13, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Vor allem sind es auch ganz unbekannte Personen, die kaum als Person bedeutsam werden, also über ihre dienstliche (interne) Funktion hinaus. Zum Vergleich: Ein oberster Bundesrichter publiziert meist in der Fachliteratur, so dass man dessen Ansichten herausfinden und seine Rolle im wissenschaftlichen Diskurs rekonstruieren kann. Ein öffentliches Interesse an den hier genannten Personen besteht aber doch grundsätzlich nicht. Sag ich mal. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 11:56, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Eine Liste der Internationalen Organisationen mit Vertretern in Deutschland, meist "Leiter" oder "Direktor" genannt, (Stand August 2024) findet sich hier (PDF, 25 Seiten). Das wären also ziemlich viele.--Meloe (Diskussion) 11:51, 23. Okt. 2024 (CEST)
Fazit
Will noch jemand Einspruch gegen die von Ichigonokonoha vorgeschlagenen Änderungen (Erfassung aller akkreditierter Botschafter und Gesandten originärer Völkerrechtssubjekte und Leiter von Delegationen der Europäischen Union) erheben? Falls innerhalb der nächsten Tage kein Widerspruch kommt, sollten sie in die RK übernommen werden. --Kompetenter (Diskussion) 21:08, 26. Okt. 2024 (CEST)
- Wie ich schon schrieb, habe ich Bedenken: Kann man über solche Personen überhaupt einen Artikel schreiben? Was ist über sie bekannt, das sie als Person aus der breiten Masse der enzyklopädisch Irrelevanten hervorhebt? Eher wenig bis gar nichts. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:01, 26. Okt. 2024 (CEST)
- Nun, ich würde hier klar zwischen beiden Punkten unterscheiden wollen. Die unter der ersten Überschrift gefasste Änderung ist keine materielle Änderung der RK, sondern stellt nur die bisherige Praxis einmal klarer. Das hat ja auch sonst nur Zustimmung bekommen. Da das also nur eine Klarstellung ist, die materiell gar nichts wirklich ändern soll, ist die Änderung sinnvoll und sollte umgesetzt werden.
- Was die Delegationsleiter angeht, würde ich von der Bedeutung ihrer Position schon von Relevanz ausgehen, aber wichtig ist mir die Änderung nicht.
- Bzgl. der Möglichkeit einen Artikel zu schreiben, gibt es hier wenig Unterschied zu obersten Bundesrichter. Auch die wenigsten publizieren in Fachliteratur. Über die meisten weiß man auch nicht mehr als in den Pressemitteilungen zu ihrer Ernennung oder zu ihrem Ruhestand steht (Lothar Schenk als Beispiel). Diplomaten stehen durch ihre Vertretungstätigkeiten und die Beteiligung an Verhandlungen zwischen den Staaten durchaus im Blickfeld der Öffentlichkeit. Sie stehen daher durchaus aus der breiten Masse der enzyklopädisch Irrelevanten heraus, meistens sogar mehr als oberste Richter. --Ichigonokonoha (Diskussion) 15:22, 30. Okt. 2024 (CET)
- Nun, da zumindest zum ersten Teil, der Konkretisierung keine explizite Ablehnung kam, würde ich das morgen früh entsprechend umsetzen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 15:59, 5. Nov. 2024 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Meines Erachtens damit erledigt. Die EU-Diplomaten sind dann erst einmal nicht automatisch relevant.--Ichigonokonoha (Diskussion) 10:27, 8. Nov. 2024 (CET)