Wikipedia Diskussion:Schnelllöschantrag/Archiv/2013
„Eindeutige“ Urheberrechtsverletzungen
Die gleich an mehreren Stellen verwendete Formulierung einer „eindeutige[n] Urheberrechtsverletzung“ ist nach meinem Dafürhalten nur durch eine sprachliche Verknappung zu erklären, die leider dem wohl erwünschten Aussagegehalt zuwiderläuft. Denn ich wüsste nicht, wie viele solcher „eindeutiger“ Urheberrechtsverletzungen es hier überhaupt geben soll; in Frage kommen hierfür eigentlich fast nur Löschungen, die auf glaubhafte Beschwerden von Rechteinhabern beim Support-Team, dem Eingeständnis der Content-Einsteller oder ausdrücklichen Erklärungen der unrechtmäßigen Nutzung in Wikipedia zurückgehen, die von Rechteinhabern auf ihrer Internetseite publik gemacht werden. In nahezu allen anderen Fällen wird es sich freilich um lediglich vermutete Urheberrechtsverletzungen handeln – Übernahmen von Text- oder Bildinhalten, die mit Blick auf die Nutzungsbedingungen der Ursprungsseiten nicht indiziert sind und die, falls sie von einem Nichtberechtigten vorgenommen werden, tatsächlich ein Urheberrecht verletzen würden. Schließlich versteht es sich auch von selbst, dass das, was „eindeutig“ fremdes Recht verletzt, ganz bestimmt nicht in Wikipedia geduldet werden kann, weshalb die Hinzunahme des Kriteriums „und bei dem keine Freigabe zu erwarten ist“ hier auch mit Blick auf die Nutzungsbedingungen dieser Seite (wmf:Terms of Use/de#Abstandnahme von bestimmten Handlungen) befremdlich erscheint. Für mich ist aber offenkundig, dass dies mit der Formulierung auch gar nicht beabsichtigt war.
Ich rege daher vorschlagsweise an, die Formulierung
- Ein Bild, das eindeutig eine Urheberrechtsverletzung darstellt und bei dem keine Freigabe zu erwarten ist.
durch
- Ein Bild, das entweder eindeutig eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder das offensichtlich von einer anderen Stelle übernommen wurde, ohne dass aus den dortigen Angaben bzw. den gesetzlichen Bestimmungen auf eine ausreichende Nutzungserlaubnis geschlossen werden kann, und für das zugleich keine Freigabe zu erwarten ist.
zu ersetzen. Soweit ersichtlich entspricht diese Formulierung der wikipedianischen Praxis. — Pajz (Kontakt) 02:56, 23. Mai 2013 (CEST)
- Ja, das ist schon nicht immer leicht zu verstehen wenn man das Umfeld damals und die Diskussionen nicht erlebt hat. Aber das Urheberrechtsverletzung umseitig verlinkt ist, hat schon seinen Sinn, ist URV dort nicht gleich der Definition des Gesetzes, sondern wartet mit einer wiki-eigenen Definition auf, sprich alles was nicht den hiesigen Lizenzanforderungen entspricht wird als URV bezeichnet. Da wir erwarten, dass bei Material von Dritten ein entsprechender Nachweis zur Nutzung unter einer freien Lizenz beigefügt ist, sind Dateien bei denen dieser Nachweis fehlt nicht im Einklang mit unseren Lizenzanforderungen und entsprechend der wikidefinition eine URV.
- Der Nebensatz „und bei dem keine Freigabe zu erwarten ist“ ist der (damaligen) DÜP geschuldet, die bei jedem Foto in der DÜP den Rechteinhaber angeschrieben hat (soweit möglich und erforderlich) und um Freigabe gebeten hat. Nur bei aussichtslosen Fällen (z.B. Agenturfotos) sollte darauf verzichtet werden. --Isderion (Diskussion) 16:42, 23. Mai 2013 (CEST) PS: :Gibt es eigentlich einen konkreten Anlass (z.B. das jemand das falsch verstanden hat) für diese Diskussion?
- Isderion, nun ja, auch wenn es richtig wäre, dass die Bezeichnung Urheberrechtsverletzung sich auf „alles was nicht den hiesigen Lizenzanforderungen entspricht“ bezieht, so ist trifft das doch auf identische Bedenken. Um festzustellen, ob etwas den hiesigen Lizenzanforderungen nicht genügt, müsste man schließlich wissen, ob der Einstellende überhaupt im Verstoß dagegen gehandelt hat. Daraus, dass jemand ein Agenturfoto verwendet, kann man schlüssigerweise nur den Verdacht einer Urheberrechtsverletzung folgern. Es gibt keinen relevanten konkreten Anlass, nein, nur wird eine wohl falsche Terminologie auf einer Projektseite ja nun nicht dadurch richtiger, dass der administrative Usus der hiesigen Vorgabe widerspricht; vielmehr zeigt das doch gerade die Notwendigkeit auf, die hier aufgeschriebene Regel in objektiver Lesart der Realität anzupassen. — Pajz (Kontakt) 23:29, 23. Mai 2013 (CEST)
- Ok, nochmal kurz zur Historie: Ich hab den Satz in die Schnelllöschregeln aufgenommen, als es abgesehen von Duplikaten keine Schnelllöschkriterien für Bilder gab, da es damals noch die regulären Löschkandidaten gab. Das "eindeutig" ist mehr in dem Sinne gemeint, das zu diesem Fall keine Diskussion nötig ist (tatsächlich waren auf den LK für Bilder die meisten Einträge ohne Diskussion). Ansonsten hast du natürlich recht, dass bei den meisten Fällen natürlich nur eine URV vermutet wird. Da das Ergebnis - bei fehlendem Nachweis einer freien Lizenz - jedoch dasselbe ist, nämlich die Löschung der Datei war die Bezeichnung URV damals durchaus üblich. Wenn ich mir das hier so anschaue, scheint es auch teilweise noch immer so zu sein (s.z.B. verlinkte Hilfeseite) auch wenn der Trend wohl zu mehr Genauigkeit geht (so erfolgte die Änderung von "URV" zu "vermutete URV" als Standardlöschbegründung "erst" Ende 2011; bei den Dateien steht übrigens immer noch "URV"). --Isderion (Diskussion) 00:34, 30. Mai 2013 (CEST)
- Wenn man URV als "Urheber-Rechtsverletzungs-Verdacht" liest, passt es - normalerweise ist das gemeint, wenn von URV die Rede ist. -- Perrak (Disk) 19:03, 30. Mai 2013 (CEST)
- Ok, nochmal kurz zur Historie: Ich hab den Satz in die Schnelllöschregeln aufgenommen, als es abgesehen von Duplikaten keine Schnelllöschkriterien für Bilder gab, da es damals noch die regulären Löschkandidaten gab. Das "eindeutig" ist mehr in dem Sinne gemeint, das zu diesem Fall keine Diskussion nötig ist (tatsächlich waren auf den LK für Bilder die meisten Einträge ohne Diskussion). Ansonsten hast du natürlich recht, dass bei den meisten Fällen natürlich nur eine URV vermutet wird. Da das Ergebnis - bei fehlendem Nachweis einer freien Lizenz - jedoch dasselbe ist, nämlich die Löschung der Datei war die Bezeichnung URV damals durchaus üblich. Wenn ich mir das hier so anschaue, scheint es auch teilweise noch immer so zu sein (s.z.B. verlinkte Hilfeseite) auch wenn der Trend wohl zu mehr Genauigkeit geht (so erfolgte die Änderung von "URV" zu "vermutete URV" als Standardlöschbegründung "erst" Ende 2011; bei den Dateien steht übrigens immer noch "URV"). --Isderion (Diskussion) 00:34, 30. Mai 2013 (CEST)
Löschung mit Diskussion vs. Schnelllöschung bei alten Artikeln
Es geht dabei darum, ob ein alter (auch schon mal durch mind. einen Admin gesichteter) Artikel auch ohne Diskussion gelöscht werden kann, wenn dieser durch die Anlage eines neues (gesichteten) Artikels redundant wird. Ich finde, dass eine Schnelllöschung hier nur der Ausnahmefall sein sollte. --Bgm2011 (Diskussion) 20:40, 25. Aug. 2013 (CEST)
- Ohne jetzt auf den konkreten Fall einzugehen, bei dem wir bereits festgestellt haben, das wir unterschiedlicher Meinung sind: Sichten, egal ob durch Admin oder einen normalen Benutzer bedeutet lediglich, dass der Artikel frei von offensichtlichem Vandalismus ist. Für eine Löschung spielt das keine Rolle, weil der Artikel trotzdem (inhaltlich) fehlerhaft sein kann.--Hackstog ॐ 20:50, 25. Aug. 2013 (CEST)
- Der entscheidende Punkt ist, ob es eine gewöhnliche Löschung ist, also mit der Möglichkeit zur Diskussion oder eine Schnelllöschung ist. Eine Schnelllöschung sollte bei alten Artikeln nur der Ausnahmefall sein, wenn z.B. durch den Artikel Schaden angerichtet werden könnte. Wenn dies aber nicht der Fall ist (wenn es sich beispielsweise um einen Artikel oder Nebenartikel zu einem Manga/Comic o.ä. handelt), dann ist eine Woche Zeit für eine evtl. Diskussion vor der Löschung des alten Artikels doch eigentlich für alle tragbar. Dass es Sonderfälle geben kann, ist unbestritten. Z.B. wurde der berühmt-berüchtigte "Bicholm-Konfikt"-Fake-Artikel, bei dem viele Zeitungen über Wikipedia etwas gelästert haben in der engl. Wikipedia nach klaren Voten in der Löschdiskussion bereits nach einem Tag gelöscht. --Bgm2011 (Diskussion) 21:50, 25. Aug. 2013 (CEST)
- Dazu habe ich meine Meinung bereits geschrieben, die werde ich hier nicht wiederholen. Es ging mir mit meinem Beitrag nur darum, das "Sichten" kein Argument gegen eine Löschung ist, egal ob SLA oder mit Diskussion.--Hackstog ॐ 21:59, 25. Aug. 2013 (CEST)
- Der entscheidende Punkt ist, ob es eine gewöhnliche Löschung ist, also mit der Möglichkeit zur Diskussion oder eine Schnelllöschung ist. Eine Schnelllöschung sollte bei alten Artikeln nur der Ausnahmefall sein, wenn z.B. durch den Artikel Schaden angerichtet werden könnte. Wenn dies aber nicht der Fall ist (wenn es sich beispielsweise um einen Artikel oder Nebenartikel zu einem Manga/Comic o.ä. handelt), dann ist eine Woche Zeit für eine evtl. Diskussion vor der Löschung des alten Artikels doch eigentlich für alle tragbar. Dass es Sonderfälle geben kann, ist unbestritten. Z.B. wurde der berühmt-berüchtigte "Bicholm-Konfikt"-Fake-Artikel, bei dem viele Zeitungen über Wikipedia etwas gelästert haben in der engl. Wikipedia nach klaren Voten in der Löschdiskussion bereits nach einem Tag gelöscht. --Bgm2011 (Diskussion) 21:50, 25. Aug. 2013 (CEST)
Dritte Meinung: Bitte benenne das konkrete Problem. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:41, 28. Aug. 2013 (CEST)
- Es ging um die Abarbeitung einer Redundanz. Aus dem Artikel One Piece gab es als Auslagerung den Artikel Charaktere von One Pice. Ein Benutzer hat dann eine Versionsdopplung aus One Pice angefordert und die Überarbeitung Figuren aus One Piece erstellt. Daher dann die Redundanz. Diese sollte durch die Löschung per SLA des Artikels Charaktere behoben werden. Gegen die Löschung hat Benutzer Bgm2011 eigentlich auch nichts, meint jedoch das so etwas nicht per SLA sonder per LD geklärt werden sollte. Redundanz also als SLA-Grund entfallen soll. --Itti 11:55, 28. Aug. 2013 (CEST)
Was soll oder könnte denn bei alten Artikeln gelöscht werden? Ich verstehe schon die Überschrift nicht. Was gibt oder gäbe es denn BEI alten Artikeln zu löschen? S. B. Roth (Diskussion) 12:17, 28. Aug. 2013 (CEST)
- Den Artikel an sich. Es gab jetzt zwei Artikel zum selben Lemma. Das ist in der WP nicht erwünscht. Ein Lemma, ein Artikel. Die zwei Artikel bildeten eine WP:Redundanz deswegen wurde nachdem klar war, dass alles so weit eingearbeitet ist und auch die Versionsgeschichte keine URV beinhaltet, ein Artikel gelöscht. In diesem Fall der ältere. Per SLA, da Redundanz ein SLA-Grund ist. Bgm2011 hat zwar eigentlich nichts gegen die Löschung, hätte das jedoch leiber per LD diskutiert. --Itti 12:21, 28. Aug. 2013 (CEST)
Statt SLA kann man doch auch nen Redirect machen. Da gehen keine Versionen verloren. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:34, 28. Aug. 2013 (CEST)
- Ja, in vielen Fällen kann man eine Weiterleitung machen. Außerdem verstehe ich nicht, wieso hier aus einem wohl eher seltenen Einzelfall eine Grundsatzdiskussion gemacht werden soll. Die Abarbeitung von Redundanzen ist so schon unbeliebt und schwierig genug. Wenn der eine Artikel mitsamt Versionsgeschichte, in den anderen eingearbeitet ist, dann kann man den überflüssigen Artikel meiner Meinung nach auch schnellöschen, wenn das Lemma ungeeignet ist. Aber das würde ich nicht zu einem Grundsatz machen wollen, da das viele Wenns und Abers enthält.--Stanzilla (Diskussion) 14:47, 28. Aug. 2013 (CEST)
- Anmerkung zu "Wenn der eine Artikel mitsamt Versionsgeschichte, in den anderen eingearbeitet ist": Das ist hier aber nicht der Fall. Ich habe den neuen Artikel nur aus dem Hauptartikel erstellt, weil dieser zu einigen Figuren bereits sehr gute Beschreibungen enthielt. Aus dem alten Charaktere-Artikel wurde nichts übernommen. Deshalb wurde auch nur die Versionsgeschichte von One Piece übernommen, nicht die von Charaktere von One Piece--Hackstog ॐ 14:55, 28. Aug. 2013 (CEST)
Wenn ein alter Artikel schon länger (mehrere Monate oder Jahre) existiert hatte, sollte er auf keinen Fall ersatzlos gelöscht werden, wenn das Thema irgendwo in der WP noch behandelt wird, sondern durch eine Weiterleitung ersetzt werden. Andernfalls riskiert man, dass externe Links ins Leere führen, was möglichst vermieden werden sollte. -- Perrak (Disk) 16:23, 28. Aug. 2013 (CEST)
Die Schnelllöschung war eindeutig regelwidrig und hätte nicht erfolgen dürfen. Stattdessen hätte aus dem redundanten Artikel ein Redirect gemacht werden müssen. Die Regeln sind klar und sinnvoll, da gibt es nichts zu diskutieren. Benutzer:Itti hat sich schlicht und einfach nicht daran gehalten. Einem halbwegs kompetenten Admin würde so ein Fehler nicht unterlaufen. Die Versionsgeschichte von Charaktere von One Piece ist jetzt zügig wiederherzustellen und daraus ein Redirect zu machen. Sollte das nicht zeitnah erfolgen, werde ich mich darum kümmern. -- 2A02:1205:5052:5FD0:C928:188:6B04:DE7A 16:48, 28. Aug. 2013 (CEST)
- 1. @Perrak: Okay, ich gebe zu, die Sache mit den externen Links hatte ich nicht bedacht. Mittlerweile hat aber jemand anderes (ich glaube Bgm) den Artikel als Weiterleitung neu erstellt, also sollte dieses Problem mittlerweile behoben sein.
- 2. Die Sache mit der Versionsgeschichte verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Was hat das mit dem SLA zu tun? Bgm ging es ursprünglich nur darum, das es falsch war den Artikel ohne vorherige Diskussion zu löschen. Er schrieb aber selbst, wenn ich einen regulären LA gestellt hätte, wäre der Artikel wahrscheinlich gelöscht worden. Dann wäre die Versionsgeschichte doch ebenfalls weg, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
- 3. Bei dieser Dikussion hier geht es, so wie ich das sehe, nicht um den konkreten Fall mit One Piece (Bgm schrieb bei Itti bereits "die Löschung an sich ist "gegessen""), sonder vielmehr grundsätzlich darum, ob Redundanz ein gültiger Grund für einen SLA ist oder nicht.--Hackstog ॐ 17:12, 28. Aug. 2013 (CEST)
- ad 2: Es war falsch und regelwidrig, den Artikel zu löschen. Wenn Du einen regulären LA gestellt hättest, wäre der Artikel in eine Weiterleitung umgewandelt worden. Erkäre hier bitte mal, wieso Du überhaupt einen SLA gestellt hast, anstatt einen Redirect zu machen.
- ad 3: Da gibt es nichts zu diskutieren. Benutzer:Itti hat hier mit der Löschung eindeutig gegen die geltenden Regeln verstossen.
- -- 2A02:1205:5052:5FD0:C928:188:6B04:DE7A 17:29, 28. Aug. 2013 (CEST)
- Der von mir erstellte Artikel ist umfangreicher und enthält mehr Informationen als der alte. Daher sah ich diesen als redundant an, und Redundanz wird auf der Vorderseite nunmal als Grund für eine Schnelllöschung genannt. Grund für eine Weiterleitung sah ich nicht, da das Lemma "Charaktere von One Piece" meiner Meinung nach grammatikalisch Falsch ist, es müsste wenn schon "Charaktere aus One Piece" heißen (selbiges hat übrigens auch ein anderer Benutzer auf der Diskussionsseite angemerkt). Und die internen Links auf den alten Artikel habe ich alle ausgebessert. Die Sache mit externen Links habe ich wie bereits geschrieben nicht bedacht.
- Es geht aber wie gesagt weniger darum, ob Itti gegen die Regeln verstoßen hat, sondern um die grundsätzliche Frage, ob Redundanz ein gültiger Grund für einen SLA ist--Hackstog ॐ 17:43, 28. Aug. 2013 (CEST)
- Nachdem DerHexer den Artikel wieder hergestellt hat und ihn in meinen BNR verschoben hat, war mir das ein akzeptabler Kompromiss. (Der BNR steht ja auch unter CreativeCommons und gehört deshalb allen, nur die Schreibrechte und Löschrechte sind nun eingeschränkt.) Er hat außerdem die Besonderheit, nun einer der wenigen Artikel in einem BNR zu sein, der wiederholt von Admins gesichtet und einmal sogar vor Vandalismus geschützt worden ist. Wichtig ist mir hier, dass sich solche Schnelllöschungen nicht wiederholen. --Bgm2011 (Diskussion) 19:15, 28. Aug. 2013 (CEST)