Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gnom in Abschnitt Reife
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WikiProjekt Urheberrecht
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Hallo Gnom! Ich finde diesen Almanach eine tolle Sache und werde mich, falls ich wieder aktiver werde, auch gerne daran beteiligen! Allerdings finde ich, ehrlich gesagt, die aktuelle Formatierung relativ unübersichtlich, insbesondere für Neulinge, die du ja ansprechen willst. Unten mal eine andere Möglichkeit, die aber auch noch nicht wirklich gut ist. Vielleicht fällt dir ja noch etwas besseres ein. Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg beim Zusammenstellen der Informationen! Viele Grüße, --ireas :disk: 02:16, 20. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

1 In der deutschsprachigen Wikipedia wenden wir deutsches, österreichisches oder Schweizer Recht an, je nachdem, welches das strengste ist.
2 Dies liegt zum einen daran, dass wir die Lizenzrichtlinie der Richtlinie so verstehen, dass neben dem US-amerikanischen auch das Urheberrecht des Staates anzuwenden ist, an dessen Bevölkerung sich das Projekt hauptsächlich richtet (ausdrücklich steht das in der Lizenzrichtlinie aber nicht). Zweitens hat das Schutzlandprinzip hinsichtlich des internationalen Privatrechts zur Folge, dass ein Rechteinhaber einzelne Wikipedia-Autoren oder die Wikimedia Foundation vor deutschen Gerichten nach deutschem (Urheber-)Recht in Anspruch nehmen kann. Das Internationale Privatrecht regelt dabei die Frage, welches Recht anwendbar ist (unter Umständen ist nämlich auch vor deutschen Gerichten ausländisches Recht anzuwenden).
3 In der Wikipedia können nur “freie” Werke verwendet werden. Dies ergibt sich aus der Lizenzrichtlinie der Wikimedia Foundation, die erreichen will, dass alle Wikipedia-Inhalte beliebig, auch kommerziell, weiterverwendet werden können.
4 a) Dazu gehören zunächst gemeinfreie Werke. aa) Dies setzt zunächst voraus, dass überhaupt ein Werk vorliegt. Alles, was kein Werk ist, kann problemlos verwendet werden. Dazu unter 2. bb) Das deutsche Urheberrecht lässt es nicht zu, dass ein Urheber sein Werk in die Gemeinfreiheit entlässt. (Beleg fehlt noch) Stattdessen muss er eine freie Lizenz wählen.
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Hallo Ireas, danke für deine Nachricht und deine Unterstützung! An der Übersichtlichkeit wollte ich auf jeden Fall noch arbeiten. Als nächsten Schritt wollte ich anfangen, die wichtigen Begriffe fett zu markieren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 03:01, 21. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Entlassung in die Gemeinfreiheit

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Du suchst noch einen Beleg? Schau mal in Gemeinfreiheit, da habe ich unter Benutzung von Peukert dazu geschrieben. Grüße --h-stt !? 11:27, 21. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Grazie! Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:43, 21. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

1.2.2 Pressefotos

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Hallo Gnom, hier entsteht eine tolle Sache! :) Den Punkt 1.2.2 verstehe ich allerdings nicht, was ist damit gemeint? Wieso können Pressefotos nicht frei lizenziert sein? Gruß Yellowcard (D.) 12:26, 1. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Danke, Yellowcard! Ich weiß nicht mehr, aufgrund welcher Frage auf den Urheberrechtsfragen dieser Punkt entstanden ist. Gemeint war folgendes: "Nur, weil ein Bild auf einer Website als '[frei verwendbares] Pressefoto' bezeichnet wird, ist es noch lange nicht wirklich frei verwendbar im Sinne einer Verwendbarkeit auf Wikipedia." Hättest du einen Vorschlag, wie man das klar verständlich formulieren könnte? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:27, 1. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Ah, verstehe! Dann würde ich es etwas abstrakter formulieren, wie wäre es mit etwas wie: „Die Erklärung, dass ein Werk unter eine freie Lizenz gestellt wird, muss eindeutig sein. Nicht ausreichend sind Angaben wie [frei verwendbares] Pressefoto.“? Grüße Yellowcard (D.) 14:37, 1. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Super, danke! --Gnom (Diskussion) 08:58, 2. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

6.2

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„Bloße Tabellen sind jedoch im Regelfall nicht geschützt.“ – Mir liegt der Beleg gerade nicht vor. Wie ist das zu verstehen? Was sind „bloße Tabellen“? --ireas (Diskussion) 18:17, 28. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Der Satz ist zugegebenermaßen schlicht Unfug. Tut mir leid. Auch der Beleg (da geht es um "Wettkampfpläne für Sportveranstaltungen, Fernseh-, Kino- und Theaterprogramme", die allesamt grundsätzlich keinen Schutz genießen) hilft nicht weiter. Richtigerweise muss man sagen, dass auch eine bloße Tabelle als Datenbank schutzfähig sein kann, wenn der Ersteller nur genügend in ihre Erstellung investiert. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:27, 4. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Reife

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Werte Haupt- und Mitautoren @Gnom, Syrcro, Ralf Roletschek, Gestumblindi, Yellowcard:

Wollen wir diese Seite in die Freiheit entlassen und auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Almanach umbenennen? — ireas (Diskussion) 17:16, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Sehr gern, sofern Gnom damit einverstanden ist! ein lächelnder Smiley  Yellowcard (D.) 17:37, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Oh, darüber wäre ich natürlich sehr froh! Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:32, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
@Yellowcard, Gnom: Alternativ möglich wäre auch Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach.  ;) — ireas (Diskussion) 23:57, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
@Ireas: ... was mir lieber wäre. Yellowcard (D.) 00:01, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Oder Wikipedia:Gnomanach? --Pölkky 12:48, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Wenn kein Widerspruch kommt, würde ich das nächste Woche nach Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach verschieben. ireas (Diskussion) 12:39, 17. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Nun, Widerspruch nicht direkt, aber... der Almanach scheint mir noch etwas deutschlandlastig zu sein. Er beginnt ja mit "In der deutschsprachigen Wikipedia wenden wir deutsches, österreichisches oder Schweizer Recht an, je nachdem, welches das strengste ist", dann kommt aber doch ganz überwiegend deutsches Recht zur Sprache und es wird auf deutsche Paragraphen verwiesen. Gestumblindi 03:05, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Gestumblindi - wir haben davon nunmal keine Ahnung... Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:41, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
@Gnom: Es ist ein Weilchen her... ich habe nun mal einen Hinweis in die Einleitung gesetzt, in Ordnung? Gestumblindi 03:17, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Gestumblindi, vielen Dank! Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:26, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Bildzitate?!

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@Gnom: Zunächstmal vielen Dank für die Arbeit an dieser Zusammenstellung. Ach ich finde sie sehr nützlich und wäre dafür, sie in den WNR zu verschieben. Allerdigns hab ich noch eine Anmerkung/Frage:

Wie und mit welcher Begründung kommst Du denn zu der Feststellung „Bildzitate sind grundsätzlich unzulässig“?

Sicher, aktuell werden im ANR (noch) keine Bildzitate verwendet. Aber meines Wissens würden diese weder gegen das geltendene Recht in DACH-Raum noch gegen eine unserer Richtlinien verstoßen – zumal es rechtsdogmatisch schon schwierig zu begründen sein dürfte, warum hier das was im Textbereich allgemein üblich ist und im Audiobereich empfohlen wird, ausgerechnet bei Bildern undenkbar sein sollte?! Gerade im Kunstbereich haben wir nämlich einige Artikel, die (wie z.B. Rhein II Akt, eine Treppe herabsteigend Nr. 2 oder gar Guernica (Bild)) leicht den geforderterten Zitiergrund erfüllen, und ohne Bildzitate wohl noch Ewigkeiten unillustiert bleiben würden.

Wir hatten das Thema Bildzitate am Wochenende in Essen diskutiert und uns dabei geeinigt, einfach mal einen Testlauf zu starten. Ich habe mich deswegen just heute früh mit Dirk Brömmel in Verbindung gesetzt – einem für die WP relevanten Künstler, den ich schon lange persönlich kenne und der bereit wäre, uns ein „risikofreies“ Bild für diesen Testlauf zur Verfügung zu stellen.

Ich fände es daher unklug, wenn wir gerade jetzt mit der WNR-Verschiebung dieses Alamanach quasi eine Richtlinie schaffen würden, die dem entgegenstünde. --Martin K. (Diskussion) 18:22, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

@Martin Kraft:
  1. Das Verbot von Bildzitaten stammt nicht aus dem Almanach, sondern von WP:BR. Der Almanach schreibt auch nichts fest, sondern beschreibt nur.
  2. Dass WP:Musikrechte stark überarbeitungsbedürftig ist, haben wir ja bereits festgestellt.
  3. Es gibt einen grundlegenden technischen Unterschied zwischen Textzitaten, die untrennbar mit dem Kontext verknüpft sind, und Bildzitaten, die erstmal im luftleeren Raum schweben.
  4. Nach der aktuellen Auslegung des dritten Grundprinzips sind Bildzitate nicht zulässig. Daran ändert auch der Testlauf nichts. Dieser kann nur ein Argument dafür sein, diese Auslegung/Auffassung zu ändern.
ireas (Diskussion) 18:33, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
  1. So pauschal wie hier ist es auf Wikipedia:BR#Bildzitate ja nicht formuliert?! Zumal völlig unklar bleibt welche Richtlinie dort gemeint ist.
  2. Ohne Frage. Dennoch wurde meiner Erinnerung nach am Samstag von niemandem in Frage gestellt, dass Audiozitate (unabhängig von ihrer technischen Umsetzung) grundsätzlich möglich sind.
  3. Technische Probleme lassen sich in der WP im Gegenstz zu ideologischen meinstens lösen. Und eine potentielle Lösung hatten wir am WE ja skizziert
  4. Wollte man dass dritte Grundprinzip so puritanisch interpretieren, dass es Bildzitate generell untersagt, müsste man strenggenommen auch auf sämliche Textzitat und ander z.B. im Rahmen von Panoramafreiheit und Beiwerk oder mittels einer Abbildungserlaubnis der Urhebers verwendeten geschützten Inhalte verzichten...
Möglich dass ich da was übersehen habe (falls ja korrigiert mich), aber meines Wissens gibt es doch keine offizielle Willensbekundung der Community, die sowas wie Bildzitate explizit untersagt?! --Martin K. (Diskussion) 18:52, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
[BK]
  1. Ich denke, dass aber das gleiche gemeint ist.
  2. Da wäre ich mir nicht so sicher. Natürlich sollten bei einer zukünftigen Entscheidung Zitate von Werken der bildenden Kunst und von Musikwerken konsistent behandelt werden. Diese Unterscheidung ist allerdings historisch gewachsen.
  3. Da hast du vollkommen recht. Darum geht es mir aber nicht. Aus meiner Sicht ist dieser technische Unterschied (!= Problem) ein Grund für diese unterschiedliche Handhabung. Dass sich das ändern lässt, ist eine andere Frage.
  4. Könnte man argumentieren, ja. Wie gesagt, mir geht es nicht darum, mir diese Position zu eigen zu machen, sondern die Argumentation und den Grund für die aktuelle Handhabung zu nennen.
Generell halte ich es für sinnvoller, wenn wir die grundsätzliche Frage, wie mit Zitaten umzugehen ist, bspw. auf WP:UF klären. Sonst haben wir wieder – wie auch am Wochenende angesprochen – inhaltliche Diskussionen, die sich auf abgelegenen Diskussionsseiten verstecken. Denn dass die Aussage im Almanach der aktuellen Lage entspricht, steht gar nicht zur Debatte, oder?
Ein MB oder eine Abstimmung zu dem Thema ist mir nicht bekannt. Die Diskussion gab es allerdings schon häufiger; das Ergebnis war immer: keine Bildzitate.
Als Vorschlag zur Güte ändere ich die Formulierung grundsätzlich unzulässig in zurzeit – unabhängig von der rechtlichen Bewertung – nicht erwünscht, okay? Grüße, — ireas (Diskussion) 19:13, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
@Ireas: Danke für die Änderung. Mir gings auch garnicht darum eine Diskussion vom Zaun zu brechen, sondern nur darum zu verhindert, dass wir hier versehentlich einen Pflock einschlagen, gegen den wir dann in Zukunft selbst immer wieder selbst rennen... --Martin K. (Diskussion) 20:17, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Sorry für Einmischen, aber ich habe mich oft genug darüber geärgert, dass die Community nicht befragt wurde, sondern dass die Ablehnung von Bildzitaten einfach festgeschrieben wurde. Möglicher Grund: Viele Benutzer könnten mit Bildzitaten nicht sorgfältig genug umgehen? -- Alinea (Diskussion) 19:05, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

@Alinea: Ja, das ist sicherlich mit ein Grund in der Gesamtabwägung – auch für mich. — ireas (Diskussion) 19:14, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Ja, die Sorgfalt im Umgang ist sicher ein Grund - allerdings einer, der sich mMn durch vernünftige Vorgaben und ein transparentes/idiotensicheres Verfahren ausräumen lässt. Im Textbereicht trauen wir den Leuten ja auch zu, vernünftig zu zitieren und löschen/korrigieren es einfach bei denen, die es nicht hinbekommen.
Aber lasst uns das wie gesagt anhand eines Piloten ausprobieren und diesen an anderer Stelle diskutieren. --Martin K. (Diskussion) 20:17, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Hi, Martin K., ich bin momentan im Ferienlager und kann hier wenig mitlesen. Ich habe - wieder einmal - ireas' Äußerungen nichts hinzuzufügen. Ich bin auch gespannt, von den Ergebnissen eures Workshops zu lesen, vielleicht komme ich in den nächsten Tagen einmal dazu. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:41, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
@Gnom: Mach das lieber, wenn du wieder zuhause und im Alltagsstress bist, sonst verdirbt es dir die Urlaubsstimmung. ;-) — ireas (Diskussion) 23:56, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
 Info: Auf Wikiversity haben wir Bildzitate. --Pölkky 12:50, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Die Bildbeschreibungsseiten wie (willkürlich) diese sind schonmal handfeste Urheberrechtsverletzungen. Nutzungen wie hier mit Berufung auf das Bildzitat sind genauso wenig mit dem Urheberrecht vereinbar (das Bild im konkreten Beispiel dient nur der Illustration). Da wir soetwas zumindest hier nicht wollen, bedarf es hier eben einer Menge mehr an Diskussion, Vorbereitung, Abwägung. Grüße, Yellowcard (D.) 14:48, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
... und der MediaViewer macht's noch schlimmer. Yellowcard (D.) 14:50, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
So gehts natürlich nicht, das habe ich gelöscht. Muß da mal Frühjahrsputz machen. --Pölkky 19:30, 24. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Verlinkbarkeit

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Hat irgendjemand eine Idee, wie man dieses Dokument so formatieren könnte, dass man einzelne Abschnitte direkt verlinken kann? Das wäre zur Referenzierung auf WP:URF nämlich sehr praktisch. // Martin K. (Diskussion) 00:06, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Oh, das fände ich auch super. Eine Möglichkeit wäre, die Vorlage:Anker zu verwenden. In jedem Fall freue ich mich über jeden Vorschlag, die derzeitige dezimale Gliederung zu verbessern. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:10, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Panoramafreiheit

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Diese verwirrende Verkürzung bei 1.3.2. sollte IMHO rückgängig gemacht werden.--Oursana (Diskussion) 13:03, 10. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Kein Senf ...

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... von mir, ich habe zwar im WS 85/86 (j´adoube: 86/87) die Vorlesung von Prof. Schricker besucht, kann mich aber an nichts erinnern. Das war auch noch vor dem digitalen Zeitalter. Tut mir leid, dass ich nichts beitragen kann. Viele Grüße und viel Spaß--ErwinLindemann (Diskussion) 10:13, 20. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Heft 43 S. 32 der NJW-aktuell weist unter "link der Woche" hin auf "www.pixdetect.com". Dort geht es offenbar um juristische Fragen rund um die Verletzung von Bildrechten. Könnt Ihr damit was anfangen?--ErwinLindemann (Diskussion) 12:15, 22. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Naja, da geht es um Beweissicherung. Betreiben wir hier nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:02, 22. Okt. 2015 (CEST)Beantworten