Wikipedia Diskussion:Wikimedia Deutschland/Blog

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coole sache, sehe ich erst jetzt durch zufall. ich hoffe ihr schafft es, das aktuell zu halten....--poupou review? 21:24, 2. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Hallo poupou ,
das Blog gibt es zwar noch, aber das Update erfolgt nunmehr seit über 2 Jahren nicht mehr. Hast Du eine Idee, wie das zu ändern wäre? Oder liest hier wer anders mit? Grüße von Iva 14:35, 21. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Wikimedium - Lob

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Hallo, sehr schöne Arbeit die Vereinszeitung. Hat mir wirklich gut gefallen. Und überhaupt ist es schön, dass sich die Transparenz der Verenstätigkeit fürs Außenstehende wie mich durch die verbesserte Kommunikation nach innen deutlich erhöht wurde. Danke und Gruß Julius1990 Disk. 22:51, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Dem möchte ich mich anschließen. Besonders gut hat mir gefallen, daß nicht mit Bildern gespart wurde. Einige kritik habe ich jedoch aus typographischer Sicht, dies werde ich aber hier nicht breittreten. --Marcela 23:49, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten
kein Lob. Steht Transparenz drüber - aber worauf es ankommt, Fehlanzeige. Die Geldsummen werden in knappen acht Zeilen en Block aufgeführt. Für was genau wird Geld ausgegeben? Schulen? 50+? Was kosten die erstellten Konzepte? Was genau erhalten sogenannte Projektleiter? Sind es nur Reisezuschüsse oder mehr? Fragen über Fragen, die Bilder sind Schönmalerei wenn gleichzeitig mit den Moneten geheimnisgekrämert wird --62.143.74.253 19:14, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Fotothek

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Hat die Fotothek bei den Erben von Richard Peter und anderen Fotografen die Rechte für die Nutzungsart Internet erworben? Wenn nicht, dann tun wir uns und Nachnutzern nämlich einen Bärendienst. --Marcela 11:00, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Ralf, wir haben das schon mehrfach geklärt. Durch den Zweiten Korb gehen die Nutzungsrechte für ehemals unbekannte Nutzungsarten an den Inhaber der "meisten" Rechte über, sofern sie bis dahin nicht separat veräussert wurden. Die Fristen sind hierfür vorbei. Also kein Bärendienst. Sowohl SLUB/Fotothek als auch Bundesarchiv haben uns gegenüber versichert, über hinreichende Rechte zu verfügen, die eine CC-Lizenzierung ermöglichen. Was die Internet-Rechte angeht, ist dies übrigens auch die Grundlage, nach der diese beiden Institutionen auch auf ihren eigenen Seiten die Bilder anbieten.-- Mathias Schindler 17:05, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ich kenne zwei der betroffenen Fotografen persönlich. Beide haben ihre Bilder gegenüber dem ADN ausdrücklich „für Druckwerke aller Art“ freigegeben, eine vollumfängliche Übertragung aller Nutzungsrechte war in der DDR nicht üblich. In meinem ADN-Vertrag stands ebenso. Die Übertragung der Rechte an ADN war außerdem keine exklusive Ubertragung, man konnte die Bilder weiterhin (auch kommerziell) verwenden, das tut aber hier nichts zur Sache. Den genannten Fotografen ist es egal, das müssen aber nicht alle so sehen. Einige der für ADN tätigen Fotografen sind weiterhin aktiv und wären sicher nicht sehr erbaut.
Was ebenfalls nicht beachtet wird ist die erheblich andere Handhabung des Rechts am eigenen Bild in der DDR. Am Arbeitsplatz war dieses de facto ausgeschaltet. Nachwirkend gilt aber Bundesdeutsches Recht. Ich wage es zu bezweifeln, daß jemand, der damals als FDJ-Sekretär oder verdienter Arbeiter fotogarfiert wurde, damit heute noch einverstanden ist.
Ok, uns gegenüber wurde versichert, daß alle Rechte bestehen. Aber was machen die Nachnutzer? --Marcela 20:33, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Da muß man wohl in den Einigungsvertrag sehen, ob die diesbezüglichen Regelungen ab dem 3.10.1990 rückwirkend angewendet werden oder erst ab da. --Matthiasb 00:55, 6. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ich zitiere: In den Anlagen zum Einigungsvertrag wurde das Inkrafttreten von Rechtsnormen aus der Bundesrepublik Deutschland im Beitrittsgebiet geregelt. Diese wurden mit wenigen Ausnahmen im Gebiet der ehemaligen DDR unverzüglich mit dem Beitritt in Kraft gesetzt.
Bisheriges DDR-Recht trat grundsätzlich gleichzeitig außer Kraft (z. B. das Zivilgesetzbuch und das FamiliengesetzbuchBKL der DDR). Ausnahmen hiervon waren einzelne Bestimmungen, die aufgrund der Anlage zum Einigungsvertrag in den neuen Bundesländern als Landesrecht weitergalten, etwa im Bestattungsrecht.
Inzwischen (2007) sind solche weiter geltenden Bestimmungen durch neue Landesgesetzgebung ebenfalls weitgehend außer Kraft gesetzt worden.* --Marcela 01:47, 7. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Für Bilder des Bundesarchivs und anderer vergleichbarerer Quellen gilt bundesdeutsches Recht - und da sind etliche Bilder nicht sauber. Warum wird da nicht vorher bei WP:UF nachgefragt? --Marcela 01:52, 7. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Es gilt wie immer: Nenne mir ein Bild, das deiner Meinung nach unsauber ist und wir deklinieren das durch. Ansonsten: Bitte höre auf, Dinge ohne Beleg zu behaupten. -- Mathias Schindler 22:19, 7. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe nur mal die ersten 200 Bilder von hier angesehen. Die Bilder aus Kriegs- und Nachkriegsjahren lasse ich mal hier weg, da kommt ja sicher das Argument, daß die Leute heute tot seien.

Und wenn man dann blind etwas weiterklickt, dann kommen solche Fundstücke, bei denen eigentlich klar sein sollte, daß die Abgebildeten das heute sicher nicht mehr gern veröffentlicht haben bzw. zumindest gefragt werden müßten. Das sind nur einige wenige Bilder, es gibt viel mehr davon. Bei jedem anderen Uploader würde das ein Riesen-Theater geben und in Löschung der Bilder enden... --Marcela 16:06, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich hätte klarstellen sollen in meiner Frage, dass es mir weiterhin um das Thema ging, mit dem der Thread angefangen hat. Urheberrecht. -- Mathias Schindler 15:04, 9. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich wäre sehr vorsichtig bei Freigaben von Archiven, ganz gleich ob BArch oder Fotothek. Archive behaupten nämlich gerne mal, dass sie die Rechte an ihren Beständen haben... Spätestens dann, wenn ganz offensichtlich Copyfraud betrieben wird, wie z. B. bei diesem Fall (das Bild ist längst gemeinfrei, da ist nix mit CC), verstehe ich aber keinen Spass mehr. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:11, 9. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Es ist wohl davon auszugehen, dass die fraglichen Archive hier (Bundesarchiv und Fotothek) sich auf jeden Fall die Rechte der Fotografen gesichert haben. Das funktioniert, soweit ich das mitbekommen habe, so, dass die Archive mit Bildagenturen Verträge haben, welche wiederum mit Fotografen Verträge haben, die damit ihre Rechte and die Agenturen abtreten, welche den Archiven entsprechende Nutzungsrechte einräumen. Wir haben es hier immerhin nicht mit Wald-und-Wiesen-Archiven zu tun, die halt einfach alle Fotos aus den Zeitungen ausgeschnitten haben bzw. Fotos von privaten Spendern sammeln, sondern dies sind zwei bundesweit aktive Organisationen. Bei der Spende an die Commons ist man offenbar so vorgegangen, dass man die Datenbanken nach den Werken durchsucht hat, die als für Internetverwendung freigegeben markiert waren. Da Archive von Natur aus kein großes Interesse daran haben, ob die eigenen Bilder bereits gemeinfrei sind (wozu auch, man selbst hat ja die Nutzungsrechte), wurden alle Dateien unbesehen unter der CC-by-sa freigegeben. Die Markierung als gemeinfrei obliegt der Commons-Community. Dass einige abgeleitete Werke auch versehentlich unter freie Lizenzen gestellt wurden, obwohl das eigentlich nicht möglich war, ist wohl eher dem Umstand geschuldet, dass die Fotografen die Bilder an die Agentur weitergegeben haben, obwohl sie wohl dafür erst eine Erlaubnis des Urhebers des gezeigten Werks hätten einholen müssen und Agenturen und Archive die Fotos unbesehen abgeheftet haben. Wo genau jetzt der große Urheberrechtsskandal liegt, vermag ich nicht zu erkennen. Das RaeB ist in der Tat bei den oben genannten Dateien und, soweit ich das nach kurzer Durchsicht sagen kann, beim überwiegenden Teil der Fotothek-Bilder problematisch. Allerdings liegen die Dateien auf Commons, dort ist so ziemlich jede Fotografie, die im halbwegs öffentlichen Raum erstellt wurde, zulässig, siehe auch commons:COM:PEOPLE. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 06:27, 10. Okt. 2009 (CEST)Beantworten