Wohnungseinbruch

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Mit Spezialwerkzeug gezogener Teil eines Schließzylinders

Als Wohnungseinbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen (Einbruch) in Räume, die zum Wohnen verwendet werden. Zur Begehung werden besondere Sicherungen gegen ein Eindringen außer Kraft gesetzt. Der Wohnungseinbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Wertgegenständen zu gelangen.

In den letzten drei Jahrzehnten sank die Häufigkeit von Wohnungseinbruchsdiebstählen in Deutschland auf weniger als ein viertel. Wohnungseinbruch wird im Zusammenhang mit Innerer Sicherheit häufig genannt.

Die Wohnung ist ein umschlossener und überdachter Raum, der einem Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dient, ohne dass zwingend Schlafräume vorhanden sein müssten.[1] Somit handelt es sich um Wohnräume in Ein- und Mehrfamilienhäusern, rechtlich gesehen nicht um Gartenhäuser oder Garagen.

Einbruchstellen in Ein- und Mehrfamilienhäusern

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Beim Mehrfamilienhaus dringen die Tätern in über der Hälfte der Fälle durch die Wohnungseingangstüren ein. Bei den Einfamilienhäusern liegt der Schwerpunkt bei den Fenstern und den Fenstertüren (Terrassentüren). Das Kellerfenster ist mit fünf Prozent der Einbrüche beim Einfamilienhaus der Eingang für den Einbrecher. Es ist leicht für die Täter erreichbar, wenn der Kellerschacht nicht gesichert ist. Mit zehn Prozent der Fälle wird auch beim Einfamilienhaus die Wohnungs- bzw. Haustüre angegangen.[2] In Mehrfamilienhäusern sind die Parterrewohnungen und die Wohnungen des obersten Stocks am meisten gefährdet.

Einbrecher nutzen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern unterschiedliche Schwachstellen:

Einfamilienhäuser Köln Erftkreis
Terrassen-/Balkontüren 52 % 46 %
Fenster 26 % 32 %
Haustüren 14 % 27 %
Kellerfenster/Kellertüren 7 % 7 %
Sonstige 0,3 % 0,4 %
Mehrfamilienhäuser Köln Erftkreis
Wohnungsabschlusstüren 55 % 36 %
Terrassen-/Balkontüren 26 % 35 %
Fenster 20 % 27 %
Sonstige 0,01 % 2 %

Die genannten Zahlen beziehen sich auf die Wohnungseinbruchkriminalität der Stadt Köln („Kölner Studie 2001“) und den ländlichen Erftkreis („Erftkreisstudie 2002“).

Einbruchswerkzeug

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Nach den meisten Einbrüchen kann nicht geklärt werden welche Werkzeuge die Täter verwendet haben, um eindringen zu können. In 1/10 der Fälle werden keine Werkzeuge verwendet, hier werden beispielsweise offene Fenster zum Einsteigen genutzt. Bei der Verwendung von Werkzeugen stehen große Schraubendreher an erster Stelle.[3]

Zum materiellen Schaden kommt für die Opfer des Wohnungseinbruchs der ideelle Schaden hinzu. Es werden Gegenstände entwendet, die nicht mehr zu ersetzen sind, auch Erbstücke, die mit Erinnerungen an Verwandte verbunden sind. Viele der Geschädigten haben nach der Tat Angst, die sich durch Schlaf- oder Essstörungen, Magen-, Rücken- und Kopfschmerzen äußert.[4] Teilweise geht dies so weit, dass Opfer die Wohnung wechseln, da ihnen der Gedanke unerträglich ist, dass ein Fremder an ihren persönlichsten Gegenständen war, in ihre Intimsphäre eingedrungen ist.[5]

Häufigkeit von WED verteilt auf die Bundesländer im Jahr 2014

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Wappen Land Wohnungseinbrüche pro 100.000 Einwohner
Baden-Württemberg 127
Bayern 65
Berlin 355
Brandenburg 165
Bremen 541
Hamburg 429
Hessen 182
Mecklenburg-Vorpommern 96
Niedersachsen 188
Nordrhein-Westfalen 300
Rheinland-Pfalz 146
Saarland 251
Sachsen 96
Sachsen-Anhalt 116
Schleswig-Holstein 267
Thüringen 45
Bundesrepublik Deutschland 188

[6]

Die niedrige Aufklärungsquote macht es schwer eine Aussage zu den Tätern von Wohnungseinbrüchen zu treffen. Was sich festhalten lässt, ist ein Anstieg der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Vergleich zu den deutschen. Diese Tendenz hält seit Jahren an. Der Großteil der Täter ist über 21 Jahre alt. Unklar ist, welche Täter für den Anstieg der Taten in den letzten Jahren verantwortlich sind. Die gefassten Tatverdächtigen waren in vielen Fällen schon früher mit gleichgelagerten oder anderen Straftaten auffällig geworden.[7][8]

Statistische Daten zur Wohnungseinbruchkriminalität

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Erfasste Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in den Jahren 1987–2021 als Häufigkeitszahl (pro 100.000 Einwohner)[9]

Das Bundeskriminalamt gibt jährlich eine Statistik über alle in Deutschland gemeldeten Straftaten heraus, die Polizeiliche Kriminalstatistik.[9]

  • Wohnungseinbruch ist eine Untermenge von ca. 6 % aus Diebstahl insgesamt.[9]
  • Seit drei Jahrzehnten sind die Zahlen stark rückläufig. Im Jahr 1993 waren es 280 Fälle pro 100.000 Einwohner, 2021 nur noch 65. Damit ist der Kriminalitätsbereich Wohnungseinbruchsdiebstahl noch stärker rückläufig als die Kriminalität insgesamt, die nur um 27 % gefallen ist.[9]
  • In der Zeitreihe fällt ein Anstieg von 2010 bis 2015 auf.[9]
  • In weit über der Hälfte aller Einbrüche werden Türen und Fenster mit einfachsten Mitteln aufgehebelt oder überwunden (z. B. mit einem Schraubendreher).
  • Fast 44 Prozent der Wohnungseinbrüche in Deutschland finden tagsüber statt.
  • Einbrüche finden meist bei Abwesenheit der Bewohner statt.[10]

Fallzahlen und Aufklärungsquote

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Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für die letzten Jahre in Deutschland folgende Fallzahlen für den Wohnungseinbruchsdiebstahl aus.[9]

Jahr Fallzahl Aufklärungsquote in Prozent
1999 149.044 18,3
2000 140.015 17,7
2001 133.722 18,7
2002 130.055 19,6
2003 123.280 18,0
2004 124.155 19,5
2005 109.736 19,6
2006 106.107 19,3
2007 109.128 20,0
2008 108.284 18,1
2009 113.800 16,9
2010 121.347 15,9
2011 132.595 16,2
2012 144.117 15,7
2013 149.500 15,5
2014 152.123 15,9
2015 167.136 15,2
2016 151.265 16,9
2017 116.540 17,8
2018 97.504 18,1
2019 87.145 17,4
2020 75.023 17,6
2021 54.236 19,5

In Deutschland sehen § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB für den Wohnungseinbruchdiebstahl eine erhebliche Strafverschärfung zum Diebstahl vor. Die Freiheitsstrafe beträgt hier von sechs Monaten bzw. einem Jahr bis zu zehn Jahren (vgl. aber unten). Der Paragraf ist erfüllt, wenn ein Diebstahl begangen wird, bei dem zur Ausführung der Tat in eine Wohnung eingebrochen, eingestiegen, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eingedrungen oder sich in der Wohnung verborgen gehalten wird. Geschützte Rechtsgüter sind das Eigentum und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Seit 22. Juli 2017 gilt für Einbruchdiebstähle in dauerhaft genutzten Privatwohnungen eine Mindeststrafe von einem Jahr.[11] Die bisherige Mindeststrafe von sechs Monaten gilt nur noch bei Einbruchdiebstählen in vorübergehend genutzten Wohnungen (z. B. Hotelzimmer).

In Österreich wird der Einbruch in eine Wohnung gemäß § 129 Abs. 2 Nr. 1 StGB (Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

In der Schweiz fällt der Wohnungseinbruch unter den Art. 139 StGB Diebstahl. Danach hat ein Einbrecher den Strafrahmen von 90 Tagessätzen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wenn der Täter durch die Art, wie er den Diebstahl begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart, wird dieser nicht unter 180 Tagessätzen bestraft und bis zu zehn Jahren.

  • Frank Kawelovski: Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs Verlag Deutsche Polizeiliteratur GMBH 2014, ISBN 978-3-8011-0720-8

Einzelnachweise

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  1. [1], 2.1 Wohnungsbegriff nach StGB – Kommentar – in Schönke/ Schröder
  2. (Memento des Originals vom 10. Oktober 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gdv.de, GDV Einbruchsreport 2015 – Einbruchstellen in Ein- und Mehrfamilienhäuser in Prozent
  3. [2], KRIMINOLOGISCHES FORSCHUNGSINSTITUT NIEDERSACHSEN E.V. Forschungsbericht 130
  4. Nach dem Einbruch bleibt die Angst, Spiegel Online, 21. März 2014
  5. [3], Projektbüro der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“
  6. (Memento des Originals vom 10. Oktober 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gdv.de, GDV – Einbruchsreport 2015
  7. [4]Wohnungseinbruch – akt. empirische Befunde von Tillmann Bartsch, Katharina Blauert, Arne Dreißigacker.
  8. [5] Wohnungseinbruch – Zahlen und Entwicklungen von Henning van den Brink & Timm Frerk
  9. a b c d e f Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 - Zeitreihen Übersicht Falltabellen. (xlsx, csv) Bundeskriminalamt, abgerufen am 17. April 2022.
  10. 15 Einbruchs-Mythen im Check auf focus.de; abgerufen am 14. Dezember 2016
  11. Welt.de: Koalition will Wohnungseinbrüche schärfer bestrafen, Welt.de, abgerufen am 30. März 2017