Wolfgang Jung (Friedensaktivist)

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Wolfgang Jung (* 1938 in Miesenbach; † 21. Juni 2024 in Kaiserslautern[1]) war ein deutscher Friedensaktivist. Er galt als „eine Galionsfigur der Friedensbewegung“ in der Pfalz gegen den Standort Ramstein Air Base der US-amerikanischen Luftwaffe.[1]

Jung stammte aus Miesenbach, einem Stadtteil von Ramstein-Miesenbach in Rheinland-Pfalz.[2] Er arbeitete seit 1969 als Lehrer an der Lauterer Goetheschule. Als DKP-Mitglied und gemeinsam mit seiner späteren Frau und Kollegin Fee Strieffler engagierte er sich seit den 1970er Jahren gegen die Stationierung von US-amerikanischen Atomwaffen, trotz jahrelanger beamtenrechtlicher Disziplinarverfahren in dem damals konservativ regierten Rheinland-Pfalz.[1]

Auf seiner Website Luftpost – Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein[3] informierte er über die Ramstein Air Base. Gemeinsam mit Fee Strieffler gab er die „Friedenspolitischen Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein“ heraus.

Jung wurde überregional bekannt durch seine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der seiner Ansicht nach verfassungs- und völkerrechtswidrigen Nutzung der Ramstein Air Base. Insbesondere der Einsatz von US-amerikanischen Kampfdrohnen von Ramstein aus verletze das Völkerrecht und müsse deshalb von der Bundesrepublik überwacht werden. Für den Fall, dass die US-amerikanische Regierung eine solche Überwachung versagen würde, sollten die USA den Flughafen nicht mehr für Droneneinsätze nutzen dürfen. Die Klage scheiterte vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2016, weil dem Kläger die nötige Klagebefugnis fehle, um völkerrechtliche Verstöße zu rügen; das könnten nur die unmittelbar von den Angriffen Betroffenen, gegen die sich die Kriegführung richte. Auch aus der erhöhten Gefahr durch terroristische Angriffe auf den Flughafen folge keine grundrechtliche Abwehrpflicht des deutschen Staates. Ein Grundrechtseingriff zulasten des Klägers sei der beklagten Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen. Auch aus dem völkerrechtlichen Gewaltverbot folge – entgegen der Auffassung der Literatur[4] – nichts anderes. Auch eine Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht lehnte das Bundesverwaltungsgericht ab.[5][6][7] Daneben gab es seinerzeit eine Reihe weiterer Verfahren gegen die Kriegführung mit Kampfdrohnen von deutschem Boden aus und eine umfangreiche Diskussion um die insoweit aufgeworfenen Rechtsfragen.[8][9]

Wolfgang Jung starb nach langer Krankheit im Jahr 2024 in seinem Haus in Kaiserslautern.

Einzelnachweise und Fußnoten

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  1. a b c Rainer Dick: Kaiserslautern: Friedensaktivist Wolfgang Jung ist gestorben. In: rheinpfalz.de. 16. Juli 2024, abgerufen am 16. Juli 2024.
  2. Jannis Brühl: Ein Mann gegen die Drohnen. In: Süddeutsche Zeitung. 5. November 2014, abgerufen am 19. Juli 2024.
  3. Webpräsenz von Wolfgang Jung: luftpost-kl.de, abgerufen am 19. Juli 2024.
  4. Andreas Fischer-Lescano, Felix Hanschmann: Subjektive Rechte und völkerrechtliches Gewaltverbot – Eine völker- und verfassungsrechtliche Analyse. In: Peter Becker, Reiner Braun, Dieter Deiseroth (Hrsg.): Frieden durch Recht? BWV Berliner Wissenschaft. Berlin 2010, ISBN 9783830525516, S. 181 ff., passim.
  5. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. April 2016 – Az. 1 C 3/15 –, vorausgehend: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. November 2014 – Az: 4 A 1058/13 –, VG Köln, Urteil vom 14. März 2013 – Az: 1 K 2822/12.
  6. Tobias Schulze: US-Stützpunkte in Deutschland: Klage gegen Drohnenkrieg gescheitert. In: Die Tageszeitung: taz. 5. April 2016, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 19. Juli 2024]).
  7. Paul Toetzke: Ramstein-Gegner über US-Militärgelände: „Die Airbase wird niemals schließen“. In: Die Tageszeitung: taz. 15. März 2017, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 19. Juli 2024]).
  8. Leander Beinlich: Drones, Discretion, and the Duty to Protect the Right to Life: Germany and its Role in the United States' Drone Programme Before the Higher Administrative Court of Münster. In: German Yearbook of International Law. Band 62, Nr. 1, 1. Januar 2019, ISSN 0344-3094, S. 557–580, doi:10.3790/gyil.62.1.557 (englisch, duncker-humblot.com [abgerufen am 20. Juli 2024] Preprint in SSRN; mit weiteren Nachweisen).
  9. Lukas Pirnay: US drone strikes in Pakistan and Yemen – German responsibility under article 16 of the draft articles on responsibility of states for internationally wrongful acts. München 2022, doi:10.5282/edoc.30012 (uni-muenchen.de [abgerufen am 20. Juli 2024] Dissertation, München, Ludwig-Maximilians-Universität, 2022).