Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik
Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium des Innern und für Heimat (Abteilung B) |
Gründung | 1. April 1955 als „Gruppe Fernmeldewesen; Eingliederung in das IKTZ der Bundespolizei: 1. März 2008“ |
Hauptsitz | Potsdam |
Netzauftritt | www.bundespolizei.de |
Die Abteilung 5 – Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik (IKTZ) des Bundespolizeipräsidiums ist der technische Dienstleister der deutschen Bundespolizei mit Hauptsitz in Potsdam.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zu den Aufgaben des IKTZ gehören unter anderem die Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik gemäß § 10 BPolG, die Unterstützung der ermittlungsführenden Dienststellen der Bundespolizei durch technische Aufklärungsmaßnahmen zur nachhaltigen Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung sowie die Unterstützung anderer Bedarfsträger, z. B. das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt und die Polizeien der Länder. Beim IKTZ und seinen Vorgängern handelt es sich offiziell nicht um einen Geheim- oder Nachrichtendienst, obwohl es sich teils nachrichtendienstlicher Mittel bedient. Aufgaben werden gemäß dem Bundespolizeigesetz wahrgenommen, welches den gesetzlichen Handlungsrahmen für das IKTZ bindend vorschreibt.
Gliederung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Abteilung 5 gliedert sich wie folgt:[1]
- Zentralstelle IKT-Fachlichkeit
- Referat 51 – IKT-Strategie
- Referat 52 – Infrastruktur
- Referat 53 – Service
- Referat 54 – Produktmanagement
- Referat 55 – Informationssicherheit, CERT
- Referat 56 – Funkaufklärung
- Referat 57 – Sprech- und Datenfunk
Im Einheitsaktenplan der Bundespolizei ist das Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik (IKTZ) unter der Obergruppe 18 05 Spezialverbände/-einheiten geführt.[2]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Überwachung des Funk- und Fernmeldeverkehrs durch den Bundesgrenzschutz. (PDF) Drucksache 12/7020. In: www.bundestag.de. Deutscher Bundestag, 15. April 1994, abgerufen am 16. Dezember 2018.
- Bundesgrenzschutz – Geheime Horchtruppe. In: www.spiegel.de. Der SPIEGEL, 16. Mai 1994, abgerufen am 16. Dezember 2018.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Einheitsaktenplan der Bundespolizei. In: www.bundespolizei.de. Bundespolizei, 24. Mai 2018, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 17. Dezember 2018; abgerufen am 16. Dezember 2018. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Organisationsplan Bundespolizeipräsidium. FIMST BPOL – 11 00 05 – BPOLP. In: www.bundespolizei.de. Bundespolizei, 5. September 2018, abgerufen am 16. Dezember 2018.