zuckerfrei
Als zuckerfrei gelten Lebensmittel, bei denen auf die Zugabe von raffiniertem Zucker verzichtet wird. Anstelle von Zucker können alternativ Süßungsmittel Verwendung finden.
Die Europäische Union regelt die Lebensmitteldeklaration und lässt ernährungsbezogene Bezeichnungen nur in einem sehr engen Rahmen zu. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 werden 3 Kategorien unterteilt:
- Zuckerfrei
- Zuckerarm und
- Ohne Zuckerzusatz
Zuckerfrei bedeutet, dass ein festes Lebensmittel einen maximalen Zuckergehalt von 0,5 Gramm pro 100 Gramm aufweisen darf und keine süßenden Lebensmittel wie Zucker, Honig oder ähnliches verarbeitet sind. Zuckerarm beschreibt Lebensmittel mit einem Zuckergehalt von max. 5 Gramm pro 100 Gramm und ebenfalls ohne Zugabe von zuckerhaltigen Inhaltsstoffen. Die Angabe ohne Zuckerzusatz ist nur gültig, wenn das Lebensmittel keine Zucker oder Lebensmittel mit süßender Wirkung enthält.[1]
Weitere Kategorien sind alternativ gesüßt (kein Zusatz von Haushaltszucker, jedoch von alternativen süßenden Lebensmitteln wie Agavendicksaft, Dattelpulver oder Honig) sowie zuckerreduziert (mind. 30 % weniger Zucker als ein vergleichbares Produkt).[2]
Jedes Lebensmittel muss mit einer Zutatenliste und einer Nährwerttabelle ausgezeichnet sein, aus denen sich die genaue Zusammensetzung und der Gesamtzuckergehalt ablesen lassen. Diabetiker und adipöse Menschen benötigen diese Informationen im Rahmen ihres Ernährungsplans, um Diätfehler zu vermeiden. Der Zuckerkonsum ist in vielen Ländern zu hoch, was zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt die Begrenzung der täglichen Zuckeraufnahme auf max. 10 % der Gesamtenergieaufnahme.[3]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Nährwertbezogene Angaben und Bedingungen für ihre Verwendung
- ↑ Arbeiterkammer Wien: Lebensmittel: Diese Angaben gehören aufs Etikett. Abgerufen am 16. März 2022.
- ↑ WHO guideline : sugar consumption recommendation. Abgerufen am 16. März 2022 (englisch).