Zugang (Begriffsklärung)
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Zugang steht für:
- Zugang, im deutschen Recht die Wirksamkeitsvoraussetzung empfangsbedürftiger Willenserklärungen
- Authentifizierung eines Benutzers in der Informationstechnik
- Eingang zu einem Gebäude oder Zimmer, siehe Erschließung (Gebäude)
medizinisch:
- Gefäßzugang
- venöser Zugang zur Applikation von Medikamenten, Infusionen, zur Blutentnahme und Einführung von Instrumenten
- arterieller Zugang zur Blutdruckmessung, Blutentnahme und Einführung von Instrumenten
- intraossärer Zugang zum venösen System des Patienten indirekt über das Knochenmark
- operativer Zugang, die geeignete Eröffnung des Körpers, um eine operative Maßnahme durchzuführen, siehe Operation (Medizin)
Siehe auch:
- Netzzugang
- Zugangsberechtigung (zum Betreten eines Sicherheitsbereichs)
- Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Zugang beginnt
- Zugänglichkeit (Barrierefreiheit)
- Access (Begriffsklärung: englisch für „Zugang“)
- Eingang (Begriffsklärung)
Wiktionary: Zugang – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen