Zunftgesellschaft zum Affen

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Zunftgesellschaft zum Affen
Gründung vor 1321
Sitz Zunfthaus zum Affen
Kramgasse 5
3011 Bern
Schweiz Schweiz
Zweck Burgerliche Korporation
Vorsitz Silvia Büchler (Präsidentin des Vorgesetztenkollegiums)
Mitglieder 875
Website www.affen.ch

Die Zunftgesellschaft zum Affen ist eine der 13 alten Handwerker-Gesellschaften und Zünfte (Zunftgesellschaft der Steinmetze und Steinhauer) in der Stadt Bern und durch die Verfassung des Kantons Bern[1] garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung[2] und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personengemeinde hat sie kein eigenes Territorium und kein Steuerprivileg. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die zusätzlich das Gesellschaftsrecht (genannt «Stubenrecht») zu Affen besitzen. Die Zunftgesellschaft zum Affen ist verantwortlich für sozialfürsorgerische Aufgaben gegenüber ihren im Kanton Bern lebenden Zunftmitglieder und ist gegenüber dem Kanton steuerpflichtig. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel gewinnt die Zunft aus der Bewirtschaftung ihres Vermögens, welches vor allem aus Liegenschaften in der Stadt Bern besteht.

Das Zunfthaus befindet sich an der Kramgasse 5 in der Berner Altstadt und ist gut erkennbar am roten Affen an der Fassade.

Die Zunftgesellschaft zu Affen erscheint in den Quellen erstmals als Bruderschaft der Steinmetzen im Jahr 1321 und ist damit eine der ältesten Zunftgesellschaften der Stadt Bern und der Schweiz.

Nicht abschliessende Liste mit Angehörigen der Gesellschaft zum Affen, über welche ein deutschsprachiger Wikipedia-Artikel existiert.

  • Ulrich Gisiger: Die Berner Zunftgesellschaft zum Affen. Ein Zunftbuch zum Münsterjahr. Benteli-Verlag, Bern u. a. 1993, ISBN 3-7165-0865-9.
Commons: Zunftgesellschaft zum Affen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelreferenzen

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  1. Staatskanzlei des Kantons Bern: Verfassung des Kantons Bern. SR 131.212. In: Systematische Rechtssammlung SR. Stimmvolk des Kantons Bern, 6. Juni 1993, abgerufen am 14. Juni 2018 (Artikel 107 in Abschnitt 7 Gemeinden; Stand am 11. März 2015).
  2. Staatskanzlei des Kantons Bern: Gemeindegesetz des Kantons Bern. BSG 170.11. In: Systematische Rechtssammlung des Kantons Bern BSG. Grosser Rat des Kantons Bern, 16. März 1998, abgerufen am 14. Juni 2018 (Artikel 117 in Abschnitt 2.2 Burgergemeinden und burgerliche Korporationen; Stand am 1. Januar 2014).
  3. Barbara Büttner (babü): Annäherung an den Berner Maler Friedrich Traffelet (1897–1954). In: BrunneZytig. Vereinigte Altstadtleiste Bern, 24. November 2017, S. 28; Seite 7, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Mai 2019; abgerufen am 14. Mai 2019: „Die Familie war und ist stubengenössig in der Zunftgesellschaft zum Affen.“  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/altstadtleiste.ch

Koordinaten: 46° 56′ 52,2″ N, 7° 27′ 7,3″ O; CH1903: 601019 / 199638