Zusatzversicherung
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Mit dem Begriff Zusatzversicherung wird umgangssprachlich eine Krankenzusatz- oder Unfall-Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte beschrieben. Daneben erweitert sich die Bedeutung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, so bei Kombinationsprodukten, die neben Rentenbausteinen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung vorsehen.[1]
In Deutschland lässt sich eine steuerlich geförderte Rürup-Rente bis zu 49 % vom Tarifbeitrag um einen Berufsunfähigkeits- bzw. Hinterbliebenenschutz ergänzen.[2]
In Deutschland gibt es 25 Millionen private Zusatzversicherungen.[3]
In Österreich wird darunter eine Versicherung verstanden, die neben der Sonderklasse im Krankenhaus auch ambulante Heilbehandlungen (sprich den ambulanten Tarif) abdecken.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung – Ersatz fürs Gehalt in: Finanztest 07/2005 (online abgerufen am 4. Februar 2013)
- ↑ Stiftung Warentest: Rürup-Vertrag: Zusatzleistungen lohnen selten, in: Finanztest 03/2007 (online abgerufen am 4. Februar 2013)
- ↑ Dyrk Scherff: Besser nicht privat versichert, in: F.A.S. Nr. 2, 14. Januar 2018, S. 33.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Zusatzversicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen