Zusatzweiterbildung Infektiologie

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Die Zusatzweiterbildung Infektiologie ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Fach Infektiologie für Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung oder in Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie oder in Hygiene und Umweltmedizin.

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Infektiologie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie.

Die Zusatz-Weiterbildung Infektiologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung erregerbedingter Erkrankungen sowie die interdisziplinäre Beratung bei Fragen, die Infektionskrankheiten oder deren Ausschluss betreffen.[1]

Mindestanforderung

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Um die Bezeichnung Zusatz-Weiterbildung Infektiologie führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte

Die Weiterbildungsinhalte sind in der Muster-Weiterbildungsordnung festgelegt.[1]

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss man dargelegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

  • Infektionsprävention und Infektionsschutz
    • Individuelle und öffentliche Infektionsprävention, Prävention der Übertragung infektiöser Erreger
    • Meldung und Dokumentation von Infektionen/Infektionsketten, Mitwirkung bei infektionsepidemiologischen Erhebungen und bei Präventionsplanungen
    • Impfprophylaxe einschließlich Impf-Empfehlungen und Impfpläne, aktive und passive Immunisierun
  • Nosokomiale Infektionen
    • Behandlung nosokomialer Infektionen
    • Behandlung von Patienten mit Infektionen durch multiresistente Erreger, Meldung und Maßnahmen zur Übertragungsprävention, Dokumentation von Übertragungen und Management von Ausbrüchen
  • Infektionsdiagnostik
    • Indikationsstellung zu diagnostischen und differentialdiagnostischen Verfahren sowie Auswahl geeigneter Untersuchungsmaterialien
    • Interpretation von Untersuchungsergebnissen
    • Indikationsstellung und Befundinterpretation bildgebender Verfahren bei Infektionskrankheiten
    • Therapieempfehlung, Indikationsstellung sowie Auswahl, Dosierung, Therapiedauer und Applikation von Antiinfektiva
    • Bewertung von Konzentrationsmessungen von Antiinfektiva in Körperflüssigkeiten
    • Bewertung von Resistenztests im klinischen Kontext
  • Antibiotic Stewardship (ABS)
    • Bewertung des Antiinfektiva-Verbrauchs
    • Anwendung der Empfehlungen zur Verordnung von Antiinfektiva
  • Infektiologische Notfälle
    • Beurteilung des Schweregrads von Infektionen
    • Erkennung von Infektionen mit hoher Kontagiosität
    • Therapie der Sepsis
  • Systemische und Organ-Infektionen
    • Interdisziplinäre infektiologische Beratung zu Differentialdiagnostik und Therapieoptionen systemischer und Organ-Infektionen
  • Infektiologische Behandlung
  • Infektionen bei besonderen Patientengruppen
    • Infektionen bei pädiatrischen und geriatrischen Patienten sowie während der Schwangerschaft
    • Infektionen bei Patienten mit chronischen Erkrankungen
    • Infektionen bei Reisenden und Tropenrückkehrern
    • Sexuell übertragbare Infektionen.[1]

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Einzelnachweise

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  1. a b c Zusatz-Weiterbildung Infektiologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, S. 351f. Bundesärztekammer, abgerufen am 1. November 2024.