Zusatzweiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie
Die Zusatzweiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung in kardialer Magnetresonanztomographie für Fachärzte aller Facharztbezeichnungen.
Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Magnetresonanztomographie.[1]
Mindestanforderung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um die Bezeichnung Kardiale Magnetresonanztomographie führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über die Anerkennung als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie verfügen und zusätzlich
- 12 Monate Kardiale Magnetresonanztomographie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten absolviert haben
- über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Strahlenschutz
- Umgang mit Besonderheiten des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung im Kindes- und Jugendalter, bei Schwangeren und Risikopatienten
- Technik der Magnetresonanztomographie
- Kontrastmittel
- Indikationsgemäße Auswahl, Dosierung und Pharmakokinetik von MRT-Kontrastmitteln
- Erstmaßnahmen bei kontrastmittelassoziierten
Komplikationen, z. B. anaphylaktischer/anaphylaktoider Reaktionen
- Erstellung und Anwendung von MRT-Untersuchungsprotokollen für die gebietsbezogene Magnetresonanztomographie einschließlich geeigneter Kontrastmittel
- Erkennung typischer Neben- und Zufallsbefunde im Untersuchungsvolumen außerhalb des Organbezugs
- Organbezogene MRT
- Indikationsstellung, Durchführung und Befunderstellung von MRT-Untersuchungen am Herzen und herznahen Gefäßen.[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Zusatz-Weiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 359f. Bundesärztekammer, abgerufen am 7. November 2024.