Facharzt für Nuklearmedizin

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Facharzt für Nuklearmedizin, auch Nuklearmediziner/Nuklearmedizinerin, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Gebiet Nuklearmedizin spezialisiert hat.

Gebiet Nuklearmedizin

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Das Gebiet Nuklearmedizin umfasst nach der Definition der deutschen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte von 2018 die Anwendung radioaktiver Substanzen, sonographischer und kernphysikalischer Verfahren zur Funktions- und Lokalisationsdiagnostik von Organen, Geweben und Systemen, für die Erkennung und Verlaufsbeurteilung von Krankheiten sowie die Behandlung mit offenen Radionukliden sowie die Belange des Strahlenschutzes.[1]

Facharzt-Weiterbildung

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Um in Deutschland als Facharzt für Nuklearmedizin werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung in Nuklearmedizin mit Erfolg absolviert worden sein.[1] Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.

Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden: mindestens

  • 60 Monate Nuklearmedizin, davon können zum Kompetenzerwerb abgeleistet werden:
    • bis zu 12 Monate Weiterbildung in Radiologie
    • bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten.

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die Musterweiterbildungsordnung vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach verfügt.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

  • Strahlenschutz
  • Radiopharmazie
  • Kontrastmittel
  • Gerätetechnik (Gammakamera, der SPECT, PET, CT, MRT und fMRT, Magnetspektroskopie (MRS), Sonographie)
  • Nuklearmedizinische Befunderstellung
  • Immunologische Labordiagnostik
  • Diagnostik
    • Entzündungen/Infektionen
    • Erkrankungen der Schilddrüse
    • Endokrine Erkrankungen
    • Zentrales Nervensystem
    • Skelett- und Gelenksystem
    • Kardiovaskuläres System
    • Respirationssystem
    • Gastrointestinaltrakt
    • Urogenitalsystem
    • Hämatologie/Lymphatisches System
    • Tumordiagnostik
  • Magnetresonanztomographie einschließlich Magnetresonanzspektroskopie
  • Therapie mit Radioisotopen und Radiopharmaka
  • Radiojodtherapie benigner und maligner Schilddrüsenerkrankungen
  • Selektive radionuklidbasierte Tumortherapie[1]

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Zusatz-Weiterbildungen

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Fachärztinnen und -ärzte für Nuklearmedizin haben die Möglichkeit, sich durch Zusatz-Weiterbildung weiter zu qualifizieren. Hierzu gehören die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner und die Zusatz-Weiterbildungen, die Fachärzten der Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung vorbehalten sind.

Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner

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Voraussetzungen für die Zusatz-Bezeichnung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner sind

  • die Facharztanerkennung für Nuklearmedizin und zusätzlich
  • 24 Monate Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner unter Befugnis an Weiterbildungsstätten
  • Nachweis der unter Befugnis erlangten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner gemäß den in der Weiterbildungsordnung beschriebenen Inhalten der Zusatz-Weiterbildung:[2]

Einzelnachweise

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  1. a b c Gebiet Nuklearmedizin. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, S. 239ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 4. November 2024.
  2. Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 426f. Bundesärztekammer, abgerufen am 7. November 2024.