Zustellung (Österreich)
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Der Begriff Zustellung im rechtlichen Sinne bezeichnet die Bekanntgabe eines Schriftstückes an einen bestimmten Adressaten in einer bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Form. Das Zustellwesen ist im Zustellgesetz geregelt.[1] Teilweise abweichende Bestimmungen enthält die Zivilprozessordnung.[2]
Die grenzüberschreitende Zustellung in der Europäischen Union gelten aufgrund der Zustellverordnung vom 29. Mai 2000 besondere Bestimmungen. Diese Zustellverordnung findet im Zustellverkehr mit fast allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung. Ausgenommen ist Dänemark aufgrund einer Ausnahmeregelung.[3]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Zustellgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
- ↑ Zivilprozessordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes
- ↑ Bundesministerium für Justiz, Wien: Einführungserlass vom 23. April 2001 zur Verordnung (EG) nt. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in Mitgliedstaaten (Zustellverordnung) (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2020. Suche in Webarchiven)