Überhang
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Unter Überhang versteht man
- einen Felsen – oder auch eine künstliche Kletterwand – mit einer Steigung über 90°, siehe Überhang (Felsformation)
- Wurzeln und Zweige, die in ein Nachbargrundstück ragen, siehe Überhang (Nachbarrecht)
- im Wahlrecht ein Überhangmandat
- die pharmakologische Nachwirkung von Medikamenten, Alkohol und anderen Drogen
- ein Maß aus dem Fahrzeugbau; siehe Überhang (Fahrzeug)
- in der Architektur eine Auskragung, also das Vorspringen eines höher gelegenen Geschosses; seltener ein Dachüberstand, also das Vorspringen der Dachtraufe
Siehe auch:
- Überhangshöhle, Höhle in der Steiermark