16-Punkte-Berichte
Die 16-Punkte-Berichte wurden im Fürstentum Ansbach auf Befehl vom 4. Januar 1608 für die jeweiligen ansbachischen Oberämter erstellt. Die sogenannten 16-Punkte-Berichte von 1608 dienten dazu, die Rechte und Gerechtsame festzustellen und vorhandene Streitpunkte mit Benachbarten aufzuzeigen, auf die man besonderes Augenmerk legen musste. Diese aufgrund eines standardisierten Fragenkatalogs (Ausschreiben des Markgrafen Joachim Ernst vom 4. Januar 1608) durch die ansbachischen Ämter formulierten Berichte dienten einer umfassenden Information über das Fürstentum, seine Organisation und Nachbarschaftsverhältnisse.[1]
Sie sollten Angaben zu folgenden 16 Punkten enthalten:
- Ausdehnung des jeweiligen Oberamtes
- Verrainung, Versteinung oder sonstige Kennzeichnung der Fraischgrenze
- Die im Bezirk inbegriffenen Dörfer, Weiler, Höfe und Mühlen
- Vogt- und Gültbarkeit aller Untertanen
- Streitigkeiten wegen der hochfraischlichen Obrigkeit
- Streitigkeiten wegen Vogtei, Buß und Frevel
- Ausdehnung der Wildfuhr
- Vermarkung und Versteinung der Wildfuhr
- Wälder im Bezirk
- Streitigkeiten mit Benachbarten wegen des Wildbanns in den Hölzern
- Rechte des Markgrafen am kleinen Waidwerk
- Fremde Rechte am kleinen Waidwerk
- Streitigkeiten wegen kleinen Waidwerks
- Ausdehnung der Geleitsrechte und Geleitsgrenze
- Streitigkeiten wegen der Geleitsgrenze
- Weitere Streitigkeiten im Amt wegen Pfarrgerechtigkeiten, Heiligenrechnung, Gerichten, Zoll, Kirchweihschutz, Gemeinderechten, Eichelrechten, Steinsetzen[2], Umgeld, Angießen und Besichtigung der Maße, Mühlen, Zinsen, Gülten, Kaufrecht, Handlohn, Nachsteuern, Zehnten u. a.
Da die Berichte nicht von allen Oberämtern vorgelegt wurden oder die vorgelegten Berichte unvollständig waren, wurde die Berichterstattung im Jahr 1681 wiederholt.[3] Im 16-Punkte-Bericht des Oberamtes Ansbach von 1681 fehlt die Auflistung der einzelnen Orte, sie findet sich jedoch im Salbuch des Oberamtes von 1684 in der Weise, wie man sie von den anderen 16-Punkte-Berichten kennt, so dass angenommen werden kann, dass die Angaben auf der Grundlage dieser Erhebung beruhen.[4]
Die 16-Punkte-Berichte wurden handschriftlich verfertigt und befinden sich heute im Staatsarchiv Nürnberg.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Johann Georg Vetter: Topographie oder Beschreibung des Burggrafthums Nürnberg Unterhalb Gebürgs (= Fürstentum Ansbach), 1732 fertig gestellt
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Manfred Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 35). Band 2. Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2009, ISBN 978-3-7696-6856-8, S. 666 f.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Fürstentum Ansbach, Geheimes Archiv: 16-Punkte-Berichte (Bestand)
- ↑ Grenzsteine setzen In: Steinsetzen Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
- ↑ M. Jehle, Bd. 2, S. 666 f.
- ↑ M. Jehle, Bd. 2, S. 674.