6. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts
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Der 6. Revisionssenat ist ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts. Er ist einer von elf Revisionssenaten, die beim Bundesverwaltungsgericht gebildet wurden.
Zuständigkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Senat ist im Geschäftsjahr 2024 zuständig für Sachen aus den Gebieten[1]
- des Wehrpflichtrechts und des Zivildienstrechts, soweit es um die Heranziehung zum und die Entlassung aus dem Dienstverhältnis geht, einschließlich des Rechts der Unterhaltssicherung und des Arbeitsplatzschutzes,
- des Rechts der Kriegsdienstverweigerung,
- des Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrechts,
- des Prüfungsrechts, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschließlich der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung,
- des Namensrechts,
- des Jugendmedienschutzrechts,
- des Rundfunkrechts einschließlich des Rechts der Rundfunkanstalten, des Filmrechts einschließlich des Filmförderungsrechts, des Rechts der neuen Medien, soweit nicht der 10. Revisionssenat zuständig ist (vgl. dort Nr. 2),
- des Postrechts und des Telekommunikationsrechts,
- des Eisenbahnrechts, soweit am Verfahren die Bundesnetzagentur beteiligt ist oder die beteiligte Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesnetzagentur vertreten wird
- des Versammlungsrecht,
- des Polizei- und Ordnungsrechts mit Ausnahme der mit den Rechtsgebieten anderer Senate zusammenhängenden ordnungsrechtlichen Streitigkeiten,
- des Rechts der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und Einsichtsansprüche, soweit nicht dem 2. oder 5. Revisionssenat zugewiesen,
- des Waffenrechts,
- des Wahlrechts – mit Ausnahme des Kommunalwahlrechts (8. Revisionssenat Nr. 10) – und des Rechts der politischen Parteien,
- des Parlamentsrechts,
- des Staatskirchenrechts einschließlich der Streitigkeiten nach den landesrechtlichen Sonn- und Feiertagsgesetzen,
- des allgemeinen Datenschutzrechts,
- des Vereinsrechts.
Besetzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Senat ist mit folgenden fünf Berufsrichtern besetzt:[2]
- Vorsitzender: Ingo Kraft
- Stellvertretender Vorsitzender: Knut Möller
- Beisitzer: Carsten Hahn, Elisabeth Steiner, Stephanie Gamp
Vorsitzende
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nr. | Name (Lebensdaten) | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit |
---|---|---|---|
1 | Walther Fürst (1912–2009) | 31. Oktober 1956 | 29. Februar 1980 |
2 | Hans Joachim Becker (* 1917) | 10. März 1980 | 30. November 1983 |
3 | Horst Gützkow (1920–2007) | Dezember 1983 | 31. Januar 1987 |
4 | Charlotte Eckstein (1926–2001) | 3. Februar 1987 | 31. Januar 1991 |
5 | Norbert Niehues (1935–2017) | 1. Februar 1991 | 31. August 2000 |
6 | Franz Bardenhewer (* 1945) | 19. September 2000 | 30. April 2010 |
7 | Werner Neumann (* 1953) | 12. Mai 2010 | 30. April 2016 |
8 | Ingo Kraft (* 1961) | 23. Mai 2016 |
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2018 (abgerufen am 18. April 2018; PDF, 100 kB)
- ↑ Geschäftsverteilungsplan des BVerwG, Stand 31.01.2023, abgerufen am 5. Oktober 2023