Amtsgericht Bad Oldesloe

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Rathaus Bad Oldeslohe, erster Sitz des Amtsgerichtes
Mühlenstraße 22, Sitz des Amtsgerichtes 1952 bis 1965

Das Amtsgericht Oldesloe (ab 1910: Amtsgericht Bad Oldesloe) war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Bad Oldesloe.

Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Oldesloe als eines von 13 Amtsgerichten des Kreisgerichts Altona. Den Gerichtssprengel bildete die Stadt Oldeslohe, das Traventhaler Amtsdorf Schlamersdorf, die Güter Blumendorf, Fresenburg, Grabau, Höltenflinken, Hohenholz, Krombeck, Schulenburg, Rütschau (außer der kleinen Rönnauer Enklave), Tralau, die lübschen Stadtstiftsdörfer Barkhorst und Pölitz und die Trittauer Dörfer Neritz, Rümpel und Rohlfshagen.[2]

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Oldesloe blieb bestehe und war nun dem Landgericht Altona nachgeordnet.

Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Kreis Stormarn den Stadtbezirk Oldeslohe, die Gemeindebezirke Barkhorst, Neritz, Pölitz, Rohlfshagen, Rümpel, Schlamersdorf, Schmachthagen, Sühlen und Vinzier sowie die Gutsbezirke Blumendorf, Fresenburg, Grabau, Hohenholz, Höltenklinken, Krummbek, Rütschau, Schulenburg und Tralau. Hinzu kam aus dem Kreis Segeberg die Gemeindebezirke Oering, Seth und Sülfeld und der Gutsbezirk Borstel.[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[4]

1910 wurde Oldesloe in Bad Oldesloe umbenannt, entsprechend änderte sich der Name des Amtsgerichts Oldesloe in Amtsgericht Bad Oldesloe.Bad Oldesloe

Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 wurde das Amtsgericht Bad Oldesloe dem Landgericht Lübeck zugeordnet.[5]

2009 wurde das Amtsgericht Bad Oldeslohe aufgelöst.[6]

Amtsgerichtsgebäude

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Seinen Sitz hatte das Gericht zunächst im Rathaus der Stadt. Dieses wurde 1869 aufgestockt, um zusätzlichen Platz für das Gericht zu schaffen. 1952 bis 1965 nutzte das Gericht das Gebäude Mühlenstraße 22, in dem vorher die Stadtverwaltung untergebracht war. Beide Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Das spätere Amtsgerichtsgebäude Beer-Yaacov-Weg 1 wird heute als Kultur- und Bildungszentrum genutzt.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
  2. Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 213http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D229~doppelseitig%3D~LT%3DJMBl.%20S.%20213~PUR%3D)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 495, Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 440 online
  5. Gesetz über die Gerichtsgliederung in Groß-Hamburg und anderen Gebietsteilen vom 16. März 1937, RGBl. I S. 312.
  6. § 1 des Gesetzes zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken vom 4. Oktober 2006, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 216.