Amtsgericht Bargteheide

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Das Amtsgericht Bargteheide war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Bargteheide.

Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Bargteheide als eines von 13 Amtsgerichten des Kreisgerichts Altona. Den Gerichtssprengel bildete das Amt Tremsbüttel mit dem Gut Mönkenbrook (außer den Dörfern Idstedt und Tönningstedt und der Dorfschaft Neurahlstedt), die Güter Jersbeck, Stegen und Wulfsfelde sowie vom Kanzleigut Tangstedt den sogenannten Duvenstedter Bruch und vom Gut Borstel Haidkrug und Cayhude.[2]

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Bargteheide blieb bestehe und war nun dem Landgericht Altona nachgeordnet.

Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Kreis Stormarn die Gemeindebezirke Bargfeld, Bargteheide, Delingsdorf, Elmenhorst, Fischbek, Hammoor, Jersbek, Klein Hansdorf, Lasbek Dorf, Lasbek Gut, Mönkenbrook, Nienwohld, Stegen, Tremsbüttel, Vorburg und Wulksfelde sowie die Gutsbezirke Bargteheide (Forstgutsbezirk), Jersbek, Stegen und Wulksfelde. Hinzu kam aus dem Kreis Segeberg die Gemeindebezirke Itzstedt, Kayhude und Nahe.[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[4]

Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 wurde das Amtsgericht Bargteheide dem Landgericht Lübeck zugeordnet.[5]

1970 wurde das Amtsgericht Bargteheide aufgelöst und das Amtsgericht Ahrensburg übernahm dessen Aufgaben.[6]

Amtsgerichtsgebäude

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Das Amtsgerichtsgebäude (Alte Landstraße 68) wird heute als Polizeizentralstation Bargteheide genutzt.[7]

Einzelnachweise

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  1. Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
  2. Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 213http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D229~doppelseitig%3D~LT%3DJMBl.%20S.%20213~PUR%3D)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 493, Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 440 online
  5. Gesetz über die Gerichtsgliederung in Groß-Hamburg und anderen Gebietsteilen vom 16. März 1937, RGBl. I S. 312.
  6. § 39 des Zweiten Gesetzes einer Neuordnung von Gemeinde- und Kreisgrenzen sowie Gerichtsbezirken vom 23. Dezember 1969, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 99.
  7. Altes Amtsgericht auf der Seite der Gemeinde