Amtsgericht Berum

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Siegelmarke des Königlich-preußischen Amtsgerichts Berum (gültig bis 1918)

Das Amtsgericht Berum war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berum, einem Dorf in Ostfriesland.

Bis 1852 diente das Amt Berum als Eingangsgericht.

Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste aus dem Amt Berum die Orte Berum, Berumbur, Berumerfehn, Blandorf und Wichte, Hage, Halbemond, Hagermarsch, Baltrum und Norderney.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Aurich untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Berum blieb bestehen und war nun dem Landgericht Aurich nachgeordnet.

Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Landkreis Aurich aus dem Amt Norden die Gemeindebezirke Arle, Baltrum, Berum, Berumbur, Berumerfehn, Blandorf, Dornum, Dornumergrode, Dornumersiel, Großheide, Hage, Hagermarsch, Halbemond, Junkersrott, Menstede-Coldinne, Nesse, Neßmersiel, Schwittersum, Westdorf und Westerende.[4] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[5]

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte auf Grund von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Berum zum 30. September 1932 aufgehoben[6] und sein Sprengel dem Amtsgericht Norden zugeordnet.[7]

Amtsgerichtsgebäude

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Das Amtsgericht hatte seinen Sitz auf der Burg Berum.

Einzelnachweise

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  1. Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510358~SZ%3D239~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20K%C3%B6nigreich%20Hannover%2C%20S.%20207~PUR%3D)
  2. Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 77 online
  3. Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
  4. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 505, Digitalisat
  5. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 406 online
  6. Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
  7. Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat