Amtsgericht Cammin
Das Amtsgericht Cammin war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Cammin, Provinz Pommern.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das königlich preußische Amtsgericht Cammin wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stettin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Cammin. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Cammin ohne die Teile, die den Amtsgerichten Stepenitz und Wollin zugeordnet waren. Hinzu kamen aus dem Kreis Usedom-Wollin die Gemeindebezirke West-Dievenow und Heidebrink sowie der vorlängs der Landesgrenze des Gerichtsbezirks gelegene Teil des Amtsbezirks Haff.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Gülzow gehalten.[2]
Im Jahre 1945 wurde der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Cammin, unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichtes Cammin. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Kamieniu Pomorskim (1950–1975: Sąd Powiatowy w Kamieniu Pomorskim).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 431 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 465 online