Amtsgericht Swinemünde
Das Amtsgericht Swinemünde war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in der Stadt Swinemünde, Provinz Pommern.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das königlich preußische Amtsgericht Swinemünde wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stettin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Swinemünde. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Usedom-Wollin ohne die Teile, die den Amtsgerichten Cammin, Wolgast und Wollin zugeordnet waren.[1] Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in der Stadt Usedom gehalten.[2]
Im Jahre 1945 wurden der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Swinemünde, unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichtes Swinemünde. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Świnoujściu (1950–1975: Sąd Powiatowy w Świnoujściu).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 440, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 465 online