Amtsgericht Emmerich
Emmerich am Rhein ist Sitz des Amtsgerichts Emmerich, das für die Städte Emmerich und Rees im rechtsrheinischen Teil des Kreises Kleve zuständig ist. In dem 190 km² großen Gerichtsbezirk leben rund 52.300 Menschen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das königlich preußische Amtsgericht Emmerich wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Duisburg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm gebildet. Der Sitz des Gerichts war Emmerich. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Rees den Stadtbezirk Emmerich, die Landbürgermeisterei Emmerich und die Bürgermeistereien Elten und Brasselt ohne den Teil, der dem Amtsgericht Rees zugeordnet war.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Das Amtsgericht Emmerich war zugleich Rheinschifffahrtsgericht für die Bezirke der Amtsgerichte Emmerich und Rees.[2] Am 1. Juli 1975 kam das Amtsgericht Rees an das Amtsgericht Emmerich.
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das dem Amtsgericht Emmerich übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Kleve, das wiederum dem Oberlandesgericht Düsseldorf untersteht.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Liste deutscher Gerichte
- Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen
- Gerichte in der Rheinprovinz
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 524, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 412 online
Koordinaten: 51° 50′ 12,6″ N, 6° 14′ 35″ O