Amtsgericht Friedrichstadt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ehem. Amtsgerichtsgebäude

Das Amtsgericht Friedrichstadt war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Friedrichstadt.

Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Friedrichstadt als eines von zwölf Amtsgerichten des Kreisgerichts Schleswig. Den Gerichtssprengel bildete die Stadt Friedrichstadt und die Kirchspiele Süderstapel, Bergenhusen und Erfde nördlich der Eider.[2] Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Friedrichstadt blieb bestehe und war nun dem Landgericht Flensburg nachgeordnet. Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Kreis Schleswig den Stadtbezirk Friedrichstadt, die Gemeindebezirkebezirke Bargen, Bergenhusen, Drage, Erfde, Kleiseerkoog, Meggerdorf, Norderstapel, Seeth, Süderstapel, Thiele und Wohlde sowie der Gutsbezirk Meggerkoog.[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Süderstapel gehalten.[4] Im Jahre 1975 wurde das Amtsgericht Friedrichstadt aufgehoben.[5]

Gerichtsgebäude

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gerichtsgebäude stammt aus dem Jahr 1854 und ist ein zweigeschossiger, traufständiger Gelbsteinbau im Rundbogenstil, mit Treppengiebel und Satteldach. Das Gerichtsgebäude (Am Markt 12) steht unter Denkmalschutz.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
  2. Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 213http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D229~doppelseitig%3D~LT%3DJMBl.%20S.%20213~PUR%3D)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 498, Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 441 online
  5. § 39 des Zweiten Gesetzes einer Neuordnung von Gemeinde- und Kreisgrenzen sowie Gerichtsbezirken vom 23. Dezember 1969, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 99, in der Fassung des Art. 3 § 1 des Haushaltsgesetzes 1973 vom 25. Mai 1973, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 205.