Amtsgericht Wyk auf Föhr

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Wyk auf Föhr war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Wyk auf Föhr.

Bis 1866 wurde die Rechtsprechung in Wyk auf Föhr durch das Amt Tondern wahrgenommen.

Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Wyk auf Föhr als eines von 19 Amtsgerichten des Kreisgerichts Flensburg. Den Gerichtssprengel bildeten die Inseln Föhr und Amrum.[2]

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Wyk auf Föhr blieb bestehen und war nun dem Landgericht Flensburg nachgeordnet.

Sein Gerichtsbezirk umfasste daraufhin aus dem Kreis Tondern den Fleckensbezirk Wyk und die Gemeindebezirke Alkersum, Amrum, Boldixum, Borkum, Dunsum, Goting, Hedehusum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum-Klintum, Süderende, Toftum, Utersum, Witsum und Wrixum.[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[4]

1896 wurde das Amtsgericht Pellworm zum 1. Oktober 1896 aufgehoben. Die Gemeinden Pellworm und Hooge wurden dem Amtsgericht Husum, die anderen Gemeinden dem Amtsgericht Wyk auf Föhr zugeordnet.[5]

1973 wurde das Amtsgericht Wyk auf Föhr aufgehoben[6] und das Amtsgericht Niebüll übernahm seine Aufgaben.[7]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
  2. Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 213http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D229~doppelseitig%3D~LT%3DJMBl.%20S.%20213~PUR%3D)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 500, Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 440 online
  5. Gesetz, betreffend die Aufhebung des Amtsgerichts zu Pellworm vom 28 Juni 1896; in: GS 1896, S. 152, Digitalisat.
  6. § 39 des Zweiten Gesetzes einer Neuordnung von Gemeinde- und Kreisgrenzen sowie Gerichtsbezirken vom 23. Dezember 1969, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 99
  7. Geschichte Amtsgericht Niebüll