Kreisgericht Flensburg
Das Kreisgericht Flensburg war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen preußischen Provinz Schleswig-Holstein mit Sitz in Flensburg.
Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz die fünf Kreisgerichte Altona, Itzehoe, Kiel, Schleswig und Flensburg mit dem übergeordneten Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1]
Die folgenden Amtsgerichte wurden dem Kreisgericht Flensburg untergeordnet:
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 traten an die Stelle dieser Kreisgerichte die drei Landgerichte Altona, Kiel und Flensburg mit je einer Staatsanwaltschaft. Die Kreisgerichte Itzehoe und Schleswig wurden aufgelöst. Das Kreisgericht Flensburg wurde in das Landgericht Flensburg umgewandelt.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
- ↑ Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 213 )