Amtsgericht Gostynin
Das Amtsgericht Gostynin (auch Amtsgericht Waldrode, Amtsgericht Gasten) war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Leslau mit Sitz in Gostynin.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landgericht Leslau mit Sitz in Leslau wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.[1] In Gostynin wurde das Amtsgericht Gostynin als eines von fünf Amtsgerichten dieses Landgerichts gebildet.[2] Das Amtsgericht nahm bereits vor dieser formellen Gründung seine Geschäfte auf, die erste Anklageschrift datiert auf den 6. Juni 1940.[3] Aufgrund der von der Besatzungsmacht vorgenommenen Namensänderungen für die Stadt Gostynin lautete der amtliche Name des Gerichts von 1940–41/1942–45 Amtsgericht Waldrode und von 1941–42 Amtsgericht Gasten.
Nach Kriegsende 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Anstelle des Amtsgerichtes Gostynin wurde das Sąd Rejonowy w Gostyninie bzw. 1950–1975: Sąd Powiatowy w Gostyninie errichtet.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. 2012, ISBN 9783110951677, S. 171, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat
- ↑ Eintrag Amtsgericht Waldrode (Gasten) auf EHRI Corporate Bodies