Amtsgericht Leslau
Das Amtsgericht Leslau war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Litzmannstadt mit Sitz in Leslau.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landgericht Leslau mit Sitz in Leslau wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.[1] In Leslau wurde das Amtsgericht Leslau als eines von fünf Amtsgerichten dieses Landgerichts gebildet.[2] Das Amtsgericht Leslau war für die Führung des Binnenschiffregisters für das Stromgebiet der Weichsel von der Grenze zwischen der preußischen Provinz Ostpreußen und dem Reichsgau Danzig zuständig.[3]
Nach Kriegsende 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Anstelle des Amtsgerichtes Leslau wurde das Sąd Rejonowy w Włocławku bzw. 1950–1975: Sąd Powiatowy w Włocławku errichtet.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. 2012, ISBN 978-3-11-095167-7, S. 171, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat
- ↑ Walter Heinerici, Paul Gilgan: Das deutsche Schiffsregisterrecht: ein Handbuch für die Praxis. 1942, S. 46.