Amtsgericht Grabow
Das Amtsgericht Grabow war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Schwerin im Bezirk des Landgerichts Schwerin mit Sitz in Grabow (Elde).
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Grabow befanden sich vor 1879 ein Großherzogliches Amtsgericht Grabow und Eldena, ein Großherzogliches Stadtgericht, das Magistratsgericht und Patrimonialgerichte als Eingangsgerichte.
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Grabow war dem Landgericht Schwerin und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle, und es war für 13.914 Gerichtseingesessene zuständig. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Grabow mit Fresenbrügge, Karstädt und Neu Karstädt, aus dem Dominialamt Grabow Bauernsuhl, Hof Beckentin, Boeck, Bresegard, Brunow mit Löcknitz, Dadow, Dambeck (Hof und Dorf), Drehfahl mit Neu Drehfahl, Eldena mit Altona, Gorlosen mit Neuhof, Güritz mit Bellevue und Eulenkrug, Horst, Klütz, Kolbow, Kremmin (zu Beckentin, Büdnerei), Krohn, Malk (Hof und Dorf), Pampin, Platschow, Prislich mit Kaltehof, Semmerin mit Rastorf, Strassen, Stuck, Wanzlitz (Anteil), Ziegendorf, Zierzow (Hof und Dorf), aus dem Dominialamt Neustadt Wuchow, aus dem ritterschaftlichen Amt Grabow Balow, Möllenbeck mit Menzendorf, Reese mit Marienhof, Repzin, Werle mit Buchhorst, Hühnerland und Wanzlitz (Anteil).[3]
Kriegsbedingt wurde das Amtsgericht 1945 aufgehoben.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amtsgerichtsgebäude (Kießerdamm 21) steht unter Denkmalschutz. Der zweigeschossige Bau mit Mansarddach wurde ab 1879 als Sitz des Amtsgerichts Grabow genutzt. Zu DDR-Zeiten diente es als Landambulatorium; heute wird es teilweise vom Arbeiter-Samariter-Bund genutzt.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regierungsblatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1879 Nr. 20, S. 155 ff., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 463 online
- ↑ Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 294–295, Digitalisat
Koordinaten: 53° 16′ 52,1″ N, 11° 33′ 50,5″ O