Amtsgericht Schwerin
Das Amtsgericht Schwerin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Schwerin.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mecklenburg-Schwerin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Schwerin befanden sich vor 1879 ein Großherzogliches Amtsgericht Schwerin, ein Großherzogliches Stadtgericht Schwerin, das Domkapitels-Gericht Schwerin, das Neustädtische Gericht Schwerin, die Magistratsgerichte Schwerin und Neustadt-Schwerin und Patrimonialgerichte als Eingangsgerichte. Gerichtsfunktion hatten auch das Oberkammerherrenstabsgericht in Schwerin, das Hofmarschallamt in Schwerin und die Lotteriekommission in Schwerin.
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Schwerin war dem Landgericht Schwerin und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[1] Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen und es war für 45.610 Gerichtseingesessene zuständig. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Schwerin mit Göhren und Zippendorf, aus dem Dominialamt Schwerin Banzkow, Böken (Anteil), Boldela, Consrade, Dalberg, Dalliendorf, Dambeck (Hof und Dorf), Drieberg (Hof und Dorf), Drispeth, Friedrichsthal mit Chausseehaus, Gallentin mit Lieps, Godern mit Neu-Godern, Goldenstädt, Görries, Holthusen mit Buchholz, Neu Jamel mit Alt Jamel, Krebsförden mit Haselholz, Lankow, Lehmkuhlen, Lewitz (Anteil), Lübekke mit Hafenhäge und Ortkrug, Lübstorf mit Neu-Lübstorf und Hundorf, Groß Medewege (Hof und Chausseehaus), Klein Medewege, Meteln, Alt Meteln mit Neu Meteln und Grevenhagen, Mirow, Mueß mit Kaninchenwerder und Schweriner Fähre, Ostorf (Hof und Dorf) mit Kaserne, Ostorfer Hals, Tannenhof, Kalkwerder und Püsserkrug, Pampow (Hof und Dorf), Peckatel, Plate, Rampe, Groß Rogahn (Hof und Dorf), Klein Roghan mit Fasanerie, Rugensee, Sachsenberg, Schelfwerder, Herren Steinfeld, Raben Steinfeld, Stralendorf (Hof und Dorf), Kirch Stück, Sülstorf, Sülte, Wandrum, Warnitz mit Pingelshagen, Wickendorf mit Carlshöhe, Paulsdamm und Seehof, Wittenförden mit Neu-Mühle und Neu-Wandrum, Wüstenmark, Zickhusen (Hof und Dorf), Retgendorfer Pfarrpachthof, Ziegelwerder, Zittow, aus dem Ritterschaftlichen Amt Crivitz Panstorf, aus dem Ritterschaftlichen Amt Mecklenburg Flessenow, Retgendorf, Neu Schlagsdorf, aus dem Ritterschaftlichen Amt Schwerin Brüsewitz mit Eulenkrug und Rosenberg, Langen Brütz, Gambs mit Zittower Pfarre, Cramonshagen mit Cramon, Görslow, Gottesgabe, Gottmannsförde mit Faulmühle und Wahrholz, Grambow mit Charlottenthal, Leezen, Moltenow, Nienmark, Barner Stück mit Böken (Anteil), Moorbrink, Kirch Stück (Anteil), Groß Trebbow (Anteil), Klein Trebbow mit Groß Trebbow (Anteil), Wendischhof, Zülow und dem Schweriner See.[3]
DDR
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. Schwerin kam zum Kreis Schwerin und es entstand so das Kreisgericht Schwerin, welches dem Bezirksgericht Schwerin nachgeordnet war. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Kreisgerichte durch das Gerichtsstrukturgesetz wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte gebildet. In Schwerin entstand damit das Amtsgericht Schwerin neu.[4]
Gerichtssitz und -bezirk nach dem Jahr 1989
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht hat seinen Sitz in Schwerin.[5]
Der Gerichtsbezirk umfasste bis zum Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[6]
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Zum 6. Oktober 2014 wurden folgende Gemeinden aus dem Bezirk des Amtsgerichts Ludwigslust in den Bezirk des Amtsgerichts Schwerin eingegliedert.[7]
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Damit wurde der ursprünglich etwa 640 km2 große Gerichtsbezirk durch die Gerichtsstrukturreform auf etwa 820 km2 vergrößert.[8] In ihm leben ungefähr 135.000 Einwohner.[9]
Das Amtsgericht Schwerin ist für den gesamten Bezirk des Landgerichts Schwerin zuständig für Landwirtschaftssachen,[10] Wirtschaftsstrafsachen,[11] Insolvenzverfahren[12] sowie für die Führung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister.[13]
Vom 5. November 2005 bis zum 6. Juni 2009 war das Amtsgericht Schwerin für den gesamten Bezirk des Landgerichts Schwerin zuständig für Verfahren in Handelssachen im Sinne des § 95 des Gerichtsverfassungsgesetzes.[14]
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht befindet sich gemeinsam mit dem Landgericht in einem Gebäude am Demmlerplatz 1–2. Das denkmalgeschützte[15] Gebäude wurde 1916 eingeweiht.
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Amtsgericht Schwerin ist das Landgericht Schwerin übergeordnet.[16] Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Rostock.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Amtsgerichts Schwerin. Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Schwerin. Abgerufen am 10. Dezember 2014.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regierungsblatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1879 Nr. 20, S. 155 ff., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 463 online
- ↑ Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 294–295, Digitalisat
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- ↑ § 4 Abs. 17 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 7. April 1998, GVOBl. M-V 1998, S. 444. (PDF; 1,36 MB).
- ↑ Informationen zur Gerichtsstrukturreform. Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.
- ↑ Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform ( vom 20. Dezember 2014 im Internet Archive) (PDF; 395 kB), S. 8, abgerufen am 14. Juli 2015.
- ↑ Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 22. September 2015.
- ↑ § 2 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung – KonzVO M-V) vom 28. März 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 514.
- ↑ § 8 Abs. 2 Nr. 2 KonzVO M-V.
- ↑ § 2 InsO.
- ↑ § 1 KonzVO M-V.
- ↑ § 4 des Gesetzes über die Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg vom 25. Oktober 2005, GVOBl. M-V 2005, S. 535.
- ↑ Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin Stand 2018 (PDF; 265 kB), S. 8.
- ↑ § 3 Abs. 2, S. 2 Nr. 3 lit. e des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
Koordinaten: 53° 37′ 53,4″ N, 11° 23′ 58,4″ O