Amtsgericht Greußen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Greußen (bis 1879 Justizamt Greußen) war ein von 1850 bis 1949 bestehendes Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der thüringischen Stadt Greußen.

Als im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen zum 1. Juli 1850 die Trennung von Justiz und Administration vollzogen wurde (siehe hierzu Gerichte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen),[1] errichtete man für das Gebiet der damaligen Gemeinden Greußen, Bliederstedt, Clingen, Feldengel, Großenehrich, Holzengel, Kirchengel, Niederbösa, Otterstedt, Rohnstedt, Trebra, Wasserthaleben, Wenigenehrich, Westerengel, Westgreußen und Wolferschwenda ein Justizamt zu Greußen.[2] Dieses war dem Kreisgericht Sondershausen nachgeordnet.

Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Justizamt in das Amtsgericht Greußen umgewandelt[3] und gleichzeitig im Instanzenzug dem Landgericht Erfurt und dem Oberlandesgericht Naumburg unterstellt.[4]

Nachdem 1920 Schwarzburg-Sondershausen in Thüringen aufgegangen war, kam es am 1. Oktober 1923 zu einem Gebietstausch mit dem Amtsgericht Ebeleben. Während Großen- und Wenigenehrich sowie Wolferschwenda an jenen Amtsgerichtsbezirk abgetreten werden mussten, konnte der Ort Niederspier zugelegt werden.[5]

Am 1. September 1949 wechselte das Amtsgericht Greußen in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Mühlhausen.[6][7] Genau einen Monat später wurde das Amtsgericht Greußen aufgehoben und dessen Bezirk dem Amtsgericht Sondershausen zugewiesen.[8]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Gesetz wegen künftiger Einrichtung der Rechtspflege vom 3. April 1850 (Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, S. 281http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509708~SZ%3D293~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20F%C3%BCrstenthum%20Schwarzburg-Sondershausen%2C%20S.%20281~PUR%3D)
  2. Verordnung, die Errichtung der Justizämter betreffend vom 22. Mai 1850 (Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, S. 497http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509708~SZ%3D509~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20F%C3%BCrstenthum%20Schwarzburg-Sondershausen%2C%20S.%20497~PUR%3D)
  3. Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 16. Mai 1879 (Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, S. 89)
  4. Ministerialbekanntmachung, die Publication des mit Preußen über den Anschluss des Staatsgebiets des Fürstenthums an den Bezirk des Landgerichts zu Erfurt und des Oberlandesgerichts zu Naumburg abgeschlossenen Staatsvertrags vom 7. October 1878 betreffend vom 16. Mai 1879 (Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, S. 79)
  5. Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
  6. Gesetz betreffend die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32)
  7. 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz betr. die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32) vom 1. August 1949 (Ges.-S. S. 41)
  8. Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Ges.-S. S. 55)