Amtsgericht Grohnde
Das Amtsgericht Grohnde war ein von 1852 bis 1859 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Grohnde.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover Justiz und Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Im Zuge dessen kam es am 1. Oktober 1852 zur Errichtung eines Amtsgerichts zu Grohnde, dessen Sprengel aus dem Bezirk des vorherigen Amtes Grohnde-Ohsen mit Ausnahme des Ortes Tündern gebildet wurde und folglich die damaligen Gemeinden Grohnde, Bessinghausen, Börry, Brockensen, Emmern, Esperde, Frenke, Hagenohsen, Hajen, Hastenbeck, Kirchohsen, Latferde, Lüntorf, Völkerhausen und Voremberg umfasste.[2][3] Übergeordnete Instanz war das Obergericht Hameln.[4] Das Amtsgericht war 1852 bis 1859 auch Weserzollgericht.
Am 16. Mai 1859 wurde das Amtsgericht Grohnde aufgehoben und sein gesamter Bezirk dem Amtsgericht Hameln zugewiesen.[5]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- ↑ Verordnung, die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend vom 7. August 1852 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 185 )
- ↑ 4. Amt Grohnde-Ohsen. In: Friedrich W. Harseim, C. Schlüter (Hrsg.): Statistisches Handbuch für das Königreich Hannover. Hannover 1848, S. 48 (online )
- ↑ Verordnung, die Bildung der Obergerichte betreffend vom 7. August 1852 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 243 )
- ↑ Verordnung, die Bildung der Gerichte betreffend vom 31. März 1859 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 219 )