Amtsgericht Heiligenbeil
Das Amtsgericht Heiligenbeil war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Heiligenbeil, Ostpreußen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das königlich preußische Amtsgericht Heiligenbeil wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Braunsberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Heiligenbeil. Aufgehoben wurde die Gerichtskommission Heiligenbeil beim Kreisgericht Braunsberg.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Heiligenbeil ohne den Teil, der dem Amtsgericht Zieten zugeordnet war.[1]
Am Gericht bestanden 1888 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter sowjetische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Heiligenbeil.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 397, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 442 online