Amtsgericht Liebstadt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Liebstadt war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Liebstadt, Ostpreußen.

Das königlich preußische Amtsgericht Liebstadt wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Braunsberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Liebstadt. Aufgehoben wurde die Gerichtskommission Liebstadt beim Kreisgericht Mohrungen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Mohrungen den Stadtbezirk Liebstadt und die Amtsbezirke Herzogswalde, Rosenau, Stellen und Waltersdorf sowie aus dem Gutsbezirk Reichertswalde die Vorwerke Gudnik, Froßgillgehnen, Hartwichm Sorrehnen und Stobnitt. Dazu kamen aus dem Kreis Preußisch Holland die Amtsbezirke Döbern, Podangen, Reichwalde, Schwöllmen, Spanden, und Schmauch (ohne den Gemeindebezirk Bordehnen).[1]

Am Gericht bestand 1888 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Liebstadt.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 397, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 442 online