Amtsgericht Hirschberg (Saale)

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Das Amtsgericht Hirschberg (Saale) war ein von 1879 bis 1949 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der thüringischen Stadt Hirschberg (Saale).

In Hirschberg bestand das Justizamt Hirschberg als erstinstanzliches Gericht und Verwaltungseinheit. Seit der Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung in Reuß jüngerer Linie war das Justizamt Hirschberg ausschließlich Gericht. Seit 1863 waren das Kreisgericht Schleiz und darüber das Appellationsgericht Eisenach übergeordnete Gerichte. Vorher hatte das Appellationsgericht Gera diese Funktion wahrgenommen.

Anlässlich der Einführung des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde im Fürstentum Reuß jüngerer Linie ein Amtsgericht zu Hirschberg errichtet, dessen Sprengel

gebildet wurde.[2]

Nächsthöhere Instanz war bis zum 1. September 1949[3] das Landgericht Gera, danach noch einen Monat lang das Landgericht Rudolstadt.[4]

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1949 wurde das Amtsgericht Hirschberg aufgehoben und aus seinem Bezirk die Gemeinden Birkenhügel (Lerchenhügel u. Pirk), Frössen, Künsdorf, Langgrün, Pottiga und Sparnberg dem Amtsgericht Lobenstein sowie die übrigen Gemeinden dem Amtsgericht Schleiz zugeteilt.[5]

Einzelnachweise

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  1. Gesetz über die Organisation der Justiz, vom 28. April 1863 (Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie, S. 363)
  2. Gesetz, die nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetze zu errichtenden ordentlichen Landesgerichte betr., vom 22. Februar 1879 (Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie, S. 1)
  3. 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz betr. die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32) vom 1. August 1949 (Ges.-S. S. 41)
  4. Gesetz betreffend die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32)
  5. Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Ges.-S. S. 55)