Amtsgericht Schwabmünchen
Das Amtsgericht Schwabmünchen war ein von 1879 bis 2017 existierendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der schwäbischen Stadt Schwabmünchen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Schwabmünchen.[1]
Nächsthöhere Instanz war bis zum 1. April 1932 das Landgericht Neuburg an der Donau im Oberlandesgerichtsbezirk Augsburg, danach das Landgericht Augsburg im Oberlandesgerichtsbezirk München.[2]
Als das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[3] in Kraft trat, wurde das Amtsgericht Schwabmünchen de jure aufgelöst und als Zweigstelle des Amtsgerichts Augsburg fortgeführt:
„Das Amtsgericht Schwabmünchen, das im Bezirk (Augsburg) als weitere Gerichtsstelle liegt, ist einstweilen als Zweigstelle fortzuführen, bis in Augsburg für das Amtsgericht weitere Diensträume geschaffen sind.“
Die Schließung der Amtsgerichts-Zweigstelle Schwabmünchen erfolgte am 31. Januar 2017.
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Untergebracht war das Gericht in der Fuggerstrasse 62, nahe dem ehemaligen Fuggerschloss.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 398)
- ↑ Verordnung zur Ausführung des § 45 Abs. II der Verordnung zum Vollzuge des Staatshaushalts vom 30. Oktober 1931 vom 15. Februar 1932 (GVBl. S. 66)
- ↑ Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)
Koordinaten: 48° 11′ 8,3″ N, 10° 45′ 23,7″ O