Diskussion:Amtsgericht Schwabmünchen

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 2001:A61:430:2901:4903:AA7D:4EF6:2F87 in Abschnitt Feststellung
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Amtsgericht Schwabmünchen jemals beim Landgerichtsbezirk Neuburg ?

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Ein AG Schwabmünchen (ab 1879) ist nur im Landgerichtsbezirk Augsburg nachweisbar. Wer immer anderer Ansicht ist (z. B. es hätte zum Landgericht Neuburg an der Donau gehört), müßte ja Belege dafür vorlegen. Er wird scheitern. --2001:A61:48D:5201:7523:4CB5:FC26:DA9B 22:30, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Feststellung

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Ja, das AG Schwabmünchen. "erst gehörte es zum LG Neuburg, später [ab wann ?] zum LG Augsburg". Es sei hier nochmal festgestellt: Das AG Schwabmünchen gehörte niemals zum LG Neuburg a. d. Donau. (wie auch ? Als Exklave ?) Die Zweigstelle Schwabmünchen wurde mit Verordnung zur Änderung der Amtsgericht-Zweigstellen-Verordnung vom 15. Dezember 2016, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 1/2017, S. 4 aufgehoben. --2001:A61:430:2901:4903:AA7D:4EF6:2F87 07:42, 12. Jul. 2024 (CEST)Beantworten