Amtsgericht Wörth (Elsass)
Das Amtsgericht Wörth war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Wörth.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wörth war Sitz eines französischen Friedensgerichtes. Nach der Abtretung Elsass-Lothringens im Frieden von Frankfurt an das Deutsche Reich 1871 wurde die Gerichtsstruktur mit dem Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871 und der Ausführungsbestimmung hierzu vom gleichen Tag neu geregelt.[1][2] Dabei wurden die Friedensgerichte beibehalten. Durch Verordnung des Reichskanzlers vom 7. August 1871 wurde das Friedensgericht Wörth aufgehoben und sein Sprengel dem Friedensgericht Niederbronn zugeordnet.[3] Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 die Friedensgerichte im Reichsland Elsass-Lothringen aufgehoben und Amtsgerichte gebildet.[4] Das neu gebildete Amtsgericht Wörth war dem Landgericht Straßburg nachgeordnet. Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[5] Der Gerichtsbezirk umfasste 1895 den Kanton Wörth mit 112 Quadratkilometern, 9898 Einwohnern und 21 Gemeinden.[6]
Nach der Reannexion Elsass-Lothringens durch Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Wörth als „Tribunal cantonal Wœrth“ weitergeführt.[7] Im Zweiten Weltkrieg wurde 1940 von der deutschen Besatzungsmacht die vorgefundene Gerichtsstruktur unter Verwendung deutscher Ortsnamen und Behördenbezeichnungen, hier also wieder als Amtsgericht Wörth, fortgeführt.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 165 ff., online
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 169 ff.
- ↑ Verhandlungen des Landesausschusses für Elsass-Lothringen, Band 2, 1876, S. 111, Digitalisat
- ↑ Gesetz für Elsaß-Lothringen, betreffend die Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 4. November 1878; in: Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen 1878, Nr. 13, S. 65 f., Digitalist
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 418 online
- ↑ Handbuch für Elsaß-Lothringen, 1895, S. 107, Digitalisat
- ↑ Charles Hiegel: L'organisation judiciaire en Moselle 1871–1940. online