Amtsgericht Weißenburg (Elsass)
Das Amtsgericht Weißenburg war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Weißenburg.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weißenburg war Sitz eines französischen Friedensgerichtes. Nach der Abtretung Elsass-Lothringens im Frieden von Frankfurt an das Deutsche Reich 1871 wurde die Gerichtsstruktur mit dem Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871 und der Ausführungsbestimmung hierzu vom gleichen Tag neu geregelt.[1][2] Dabei wurden die Friedensgerichte beibehalten. Durch Verordnung des Reichskanzlers vom 7. August 1871 wurde das Friedensgericht Sulz u. W. aufgehoben und sein Sprengel dem Friedensgericht Weißenburg zugeordnet.[3] Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 die Friedensgerichte im Reichsland Elsass-Lothringen aufgehoben und Amtsgerichte gebildet.[4] Das Amtsgericht Weißenburg war dem Landgericht Straßburg nachgeordnet. Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[5] Der Gerichtsbezirk umfasste 1895 den Kanton Weißenburg mit 187 Quadratkilometern, 16.947 Einwohnern und 15 Gemeinden.[6] Mit der Verordnung über den Sitz und die Bezirke der Amtsgerichte vom 3. April 1909 ging die Gemeinde Aschbach aus dem Sprengel des Amtsgerichts Lauterburg in den Sprengel des Amtsgerichts Weißenburg über.[7]
Nach der Reannexion Elsass-Lothringens durch Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Weißenburg als „Tribunal cantonal Wissembourg“ weitergeführt.[8] Im Zweiten Weltkrieg wurde 1940 von der deutschen Besatzungsmacht die vorgefundene Gerichtsstruktur unter Verwendung deutscher Ortsnamen und Behördenbezeichnungen, hier also wieder als Amtsgericht Weißenburg, fortgeführt.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gerichtsgebäude wurde 1909 erbaut. Seine heutige Adresse ist 2, rue du Tribunal. Es steht unter Denkmalschutz und wird heute als Vereinshaus und für kommunale Dienste (Maison des Associations et des Services) genutzt.[9]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 165 ff., online
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 169 ff.
- ↑ Verhandlungen des Landesausschusses für Elsass-Lothringen, Band 2, 1876, S. 111, Digitalisat
- ↑ Gesetz für Elsaß-Lothringen, betreffend die Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 4. November 1878; in: Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen 1878, Nr. 13, S. 65 f., Digitalist
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 418 online
- ↑ Handbuch für Elsaß-Lothringen, 1895, S. 107, Digitalisat
- ↑ Verordnung über den Sitz und die Bezirke der Amtsgerichte vom 3. April 1909; in: Gesetzblatt für Elsass-Lothringen 1909, S. 54 f., Digitalisat
- ↑ Charles Hiegel: L’organisation judiciaire en Moselle 1871–1940. online
- ↑ Eintrag in der Denkmaldatenbank
Koordinaten: 49° 2′ 3″ N, 7° 56′ 45,7″ O