Gerichtsbezirk Wallern
Ehemaliger Gerichtsbezirk Wallern | |
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(tschechisch: soudní okres Volary) | |
Basisdaten | |
Kronland | Böhmen |
Bezirk | Prachatitz |
Sitz des Gerichts | Wallern (Volary) |
zuständiges Landesgericht | Pisek |
Fläche | 139,82 km2 (1910) |
Einwohner | 7.567 |
Aufgelöst | 1919 |
Abgetreten an | Tschechoslowakei
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Der Gerichtsbezirk Wallern (tschechisch: soudní okres Volary) war ein dem Bezirksgericht Wallern unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete in Südböhmen im Okres Prachatice. Zentrum des Gerichtsbezirks war die Stadt Wallern (Volary). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzüge des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Das Gebiet des späteren Gerichtsbezirks Wallern gehörte zunächst Großteils zum Gerichtsbezirk Prachatitz, weitere Teile gehörten zum Gerichtsbezirk Winterberg bzw. zum Gerichtsbezirk Oberplan.[2] 1868 wurden im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] die politischen Bezirke gebildet, wobei das spätere Gebiet des Gerichtsbezirks Wallern Teil der Bezirke Prachatitz bzw. Krumau war.[4] Der Gerichtsbezirk Wallern wurde schließlich aus den Gemeinden Wallern, Ober- und Unterschneedorf sowie Böhmisch-Röhren aus dem Sprengel des Gerichtsbezirks Prachatitz, der Gemeinde Pumperle aus dem Sprengel des Gerichtsbezirks Winterberg und der Gemeinde Humwald aus dem Gerichtsbezirk Oberplan gebildet.[5] Die Änderung wurde dabei per 3. November 1874 amtswirksam.[6]
Im Gerichtsbezirk Wallern lebten 1900 7567 Personen.[7] Der Gerichtsbezirk Wallern wies 1910 eine Bevölkerung von 7567 Personen auf, von denen 7500 Deutsch und lediglich 22 Tschechisch als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 45 Anderssprachige oder Staatsfremde.[8]
Amtsgericht Wallern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Wallern vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Prachatitz bzw. dem Sudetenland zugeschlagen. Das Amtsgericht wurde der Zweigstelle Bergreichenstein des Landgerichts Deggendorf zugeordnet. Wallern wurde nach dem Zweiten Weltkrieg Teil des Okres Prachatice, dem es bis heute angehört. Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. dem Jihočeský kraj wahrgenommen, zudem das Gebiet um Volary seit Beginn des 21. Jahrhunderts mit anderen Bezirken zusammengefasst wurde.
Gerichtssprengel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die fünf Gemeinden Böhmisch Röhren (České Žleby), Humwald (Chlum u Volar), Oberschneedorf (Horní Sněžná), Pumperle (Řasnice) und Wallern (Volary).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
- ↑ Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
- ↑ Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1874, Nr. 79: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes zu Wallern in Böhmen“
- ↑ Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1874, Nr. 124: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes Wallern in Böhmen“
- ↑ C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 423
- ↑ k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 334
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)