Gerichtsbezirk Preßnitz

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Preßnitz
(tschechisch: soudní okres Přísečnice)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Preßnitz
Sitz des Gerichts Preßnitz (Přísečnice)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Brüx
Fläche 94,06 km2
(1910)
Einwohner 14.016
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei


Der Gerichtsbezirk Preßnitz (tschechisch: soudní okres Přísečnice) war ein dem Bezirksgericht Preßnitz unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im westlichen Teil Nordböhmens im Okres Chomutov. Zentrum des Gerichtsbezirks war der Ort Preßnitz (Přísečnice). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik.

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Preßnitz gehörte zunächst zum Kreis Saaz und umfasste 1854 die 21 Katastralgemeinden Bettlern, Christofhammer, Dörnsdorf, Köstelwald, Kunau, Kupferberg, Neudörfl, Oberhals, Pleil, Pöllma, Preßnitz, Reischdorf, Rödling, Schmiedberg, Steingrün, Tribischl, Weigensdorf, Weipert, Wohlau, Zieberle und Zobietitz.[2] Der Gerichtsbezirk Preßnitz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Duppau und Kaaden den Bezirk Kaaden.[4] 1901 wurde die Abspaltung der Gemeinden Pleil, Schmiedeberg und Weipert beschlossen, wobei für diese Gemeinden der Gerichtsbezirk Weipert gebildet wurde.[5] Das Gerichtsbezirk Weipert nahm in der Folge am 1. Juni 1902 seine Tätigkeit auf.[6] Per 1. Oktober wurde Preßnitz zu einer eigenen Bezirkshauptmannschaft erhoben, die aus den Gerichtsbezirken Preßnitz und Weipert gebildet wurde.[7]

Im Gerichtsbezirk Preßnitz lebten 1869 20.689 Menschen,[8] 1900 waren es nach dem Gebietsstand von 1902 14.866 Personen.[9] Der Gerichtsbezirk Preßnitz wies 1910 eine Bevölkerung von 14.016 Personen auf, von denen 13.867 Deutsch und nur sieben Personen Tschechisch[10] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 142 Anderssprachige oder Staatsfremde.[11]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Preßnitz vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Preßnitz und danach dem Landkreis Kaaden bzw. dem Sudetenland zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Teil des Okres Chomutov, zu dem es bis heute gehört. Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. dem Ústecký kraj wahrgenommen, zudem das Gebiet um Přísečnice seit Beginn des 21. Jahrhunderts mit anderen Bezirken zusammengefasst wurde.

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die 17 Gemeinden Bettlern (Petlery), Christofhammer (Kryštofovy Hamry), Dörnsdorf (Dolina), Köstelwald (Kotlina), Kunau (Kunov), Kupferberg (Měděnec), Neudörfl (Nová Víska), Oberhals (Horní Halže), Pöllma (Podmilesy), Preßnitz (Přísečnice), Reischdorf (Rusová), Steingrün (Kamenné), Tribischl (Třebíška), Weigensdorf (Vykmanov), Wohlau (Volyně), Zieberle (Cibrle) und Zobietitz (Sobětice).

Einzelnachweise

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  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1901, LXXXIII. Stück, Nr. 188: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Weipert in Böhmen“
  6. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1902, XLII. Stück, Nr. 96: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Activirung des Bezirksgerichtes in Weipert“
  7. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1906, LXXXIV. Stück, Nr. 183: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Preßnitz“
  8. Böhmische k. k. Statthalterei (Hrsg.): Orts-Repertorium des Königreiches Böhmen. Mit Benützung der von der k .k. statistischen Central-Commission zusammengestellten Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 herausgegeben. Prag 1872, S. 8
  9. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 438
  10. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  11. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 338
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)