Gerichtsbezirk Hochstadt an der Iser

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ehemaliger Gerichtsbezirk
Hochstadt an der Iser
(tschechisch: soudní okres Vysoké nad Jizerou)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Starkenbach
Sitz des Gerichts Hochstadt an der Iser (Vysoké nad Jizerou)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Jičin
Fläche 86,08 km2
(1910)
Einwohner 12.892
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei


Der Gerichtsbezirk Hochstadt an der Iser (tschechisch: soudní okres Vysoké nad Jizerou) war ein dem Bezirksgericht Hochstadt an der Iser unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im Norden Böhmens. Zentrum und Gerichtssitz des Gerichtsbezirks war die Stadt Hochstadt an der Iser (Vysoké nad Jizerou). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik.

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Das Gebiet des späteren Gerichtsbezirks Hochstadt an der Iser gehörte zunächst zum Kreis Jičin und verteilte sich zunächst auf die Gerichtsbezirke Rochlitz an der Iser, Semil und Eisenbrod. Erst 1876 wurde aus den tschechischsprachigen Gemeinden Oberduschitz, Glasersdorf, Jablonetz, Passek, Třič und Hochstadt aus dem Gerichtssprengel Rochlitz, den Gemeinden Altendorf, Helkowitz, Příwlak und Ruppersdorf aus dem Gerichtsbezirk Semil sowie aus den Gemeinden Stanow, Woleschnitz und Lhotka aus dem Gerichtsbezirk Eisenbrod der Gerichtsbezirk Hochstadt an der Iser gebildet.[2] Die Schaffung des Gerichtsbezirks Hochstadt wurde dabei am 1. Oktober 1876 amtswirksam,[3] wobei der neugeschaffene Gerichtsbezirk Teil des Bezirks Starkenbach wurde.

Im Gerichtsbezirk Hochstadt an der Iser lebten 1900 18.266 Personen.[4] 1910 wies er eine Bevölkerung von 12.892 Personen auf, von denen 642 Deutsch (5,0 %) und 12.225 Tschechisch (94,8 %)[5] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 25 Anderssprachige oder Staatsfremde.[6]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Hochstadt an der Iser vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Starkenbach zugeschlagen, später wurde das Gebiet aufgeteilt. Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Gebiet zum Okres Semily, dessen Behörden jedoch im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren. Diese werden seitdem von den Gemeinden bzw. dem Liberecký kraj, zudem das Gebiet um Rokytnice seit Beginn des 21. Jahrhunderts gehört, wahrgenommen.

Gerichtssprengel

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die 16 Gemeinden Stará Ves (Altendorf), Bratrouchov (Bratrochow), Buřany (Buřan), Sklenařice (Glasersdorf), Helkovice (Helkowitz), Vysoké nad Jizerou (Hochstadt an der Iser), Jablonec (Jablonetz), Lhotka (Lhotka), Zlatá Olešnice Navarovská (Nawarower Woleschnitz), Horní Dušnice (Oberduschnitz), Paseky nad Jizerou (Pasek), Přívlaka (Priwlak), Ruprechtice (Ruppersdorf), Zlatá Olešnice Semilská (Semiler Woleschnitz), Stanov (Stanow) und Tříč (Třič).

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1876, V. Stück, Nr. 14: „Verordnung des Justizministeriums vom 1. Februar 1876, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Hochstadt in Böhmen“
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1876, XXII. Stück, Nr. 77: „Verordnung des Justizministeriums vom 1. Juni 1876, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes Hochstadt in Böhmen“
  4. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 151
  5. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  6. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 239
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)