Arbeitsamt des Apostolischen Stuhls

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Arbeitsamt des Apostolischen Stuhls (italienisch: Ufficio del Lavoro della Sede Apostolica, ULSA), auch als „Amt für Arbeit“ bekannt, regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen den kirchlichen Mitarbeitern und dem Heiligen Stuhl. Das Amt ist Bestandteil der Römischen Kurie, nimmt sich der arbeitsrechtlichen Problematik an und erarbeitet gemeinsame Lösungen. Es ist kein „Arbeitsamt“ im herkömmlichen Sinne, da es keine Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktverwaltung wahrnimmt.

In der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus, „über die Römische Kurie“ wurde im Artikel 36 die Errichtung eines „Arbeitsbüros“[1] festgelegt. Die Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. haben mit Apostolischen Schreiben die Arbeitsweise und die Satzungen des jetzigen „Arbeitsamts des Apostolischen Stuhls“ approbiert.

Nel Primo Anniversario

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Apostolische Schreiben „Nel Primo Anniversario“ (deutsch: Am ersten Jahrestag)[2] von Papst Johannes Paul II. wurde am 1. Januar 1989 veröffentlicht. In den einleitenden Worten wurde erklärt, dass er „am ersten Jahrestag“ seiner Enzyklika Laborem exercens (14. September 1981) mit einem Schreiben vom 20. November 1982 den Kardinalstaatssekretär gebeten hatte, ein entsprechendes Arbeitsbüro einzurichten. Mit diesem als Motu Proprio veröffentlichten Schreiben legte der Papst die Grundsätze und Bestimmungen des „Arbeitsbüros“ fest. Die Grundprinzipien der Arbeitsweise, so legte er fest, beruhen auf den Sozialenzykliken Rerum Novarum, Laborem Exercens und Sollicitudo rei socialis. Das Arbeitsbüro soll unter Berücksichtigung dieser Enzykliken die Arbeitsweise in allen kirchlichen Einrichtungen harmonisieren. Es soll dabei den besonderen Charakter der Männer und Frauen, der Priester, der Ordensleute und Laien berücksichtigen und koordinieren. Weiterhin soll es als eine Arbeitsgemeinschaft zum Wohle aller Mitarbeiter geschaffen werden. Der Papst legte eine fünfjährige Erprobungsphase fest, in dieser Zeit sollte auch aus den gewonnenen Erfahrungen die Satzung für das Arbeitsbüro erarbeitet werden.

La sollecitudine

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Ablauf von fünf Jahren legte der Papst mit dem Apostolischen Schreiben „La sollecitudine“ (deutsch: Die Sorge) vom 30. September 1994[3] die endgültigen Regeln fest und genehmigte die geschriebene Satzung. Mit Wirkung zum 1. Oktober 1994 wurde das „Arbeitsbüro“ in Kraft gesetzt und gehört seither zu den Einrichtungen der Römischen Kurie.

Venti anni orsono

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 7. Juli 2009 wurden die überarbeiteten Statuten mit dem Apostolischen Schreiben Venti anni orsono (deutsch: Vor zwanzig Jahren)[4] von Papst Benedikt XVI. genehmigt und veröffentlicht. Er erinnert noch einmal daran, dass „vor zwanzig Jahren“ das Arbeitsbüro durch seinen Vorgänger initiiert wurde. Benedikt XVI. weist auch darauf hin, dass das Büro seine Aufgaben im wahren Geist des Glaubens und des kirchlichen Dienstes wahrzunehmen habe. Mit diesem Schreiben setzte der Papst, mit Wirkung zum 1. Januar 2010, die neuen Satzungen in Kraft und ordnet die Veröffentlichung in den Acta Apostolicae Sedis (AAS) an.

Das Amt für Arbeit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das „Amt für Arbeit“, wie es auch genannt wird, wird von einem Vorstand und einem Gremium geleitet. Es ist in Abteilungen nach den jeweiligen Sachgebieten untergliedert. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und einem Direktionsstab. Im Gremium sitzen zehn Repräsentanten aus den Dikasterien, Institutionen, Ämtern und anderen Einrichtungen. In besonderen Fällen entscheidet ein fünfköpfiges Schiedsgericht und führt Schlichtungsverfahren durch.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Pastor Bonus – Apostolische Konstitution über die Römische Kurie vom 28. Juni 1988. (PDF) dbk.de, abgerufen am 19. Mai 2012: „Art. 36: Um die Ausübung der Arbeit in der Römischen Kurie und um alle damit zusammenhängenden Fragen kümmert sich, entsprechend seiner Zuständigkeit, das zentrale Arbeitsbüro.
  2. Apostolisches Schreiben als „Motu Proprio“ zur Einrichtung eines Arbeitsamtes beim Hl. Stuhl (ULSA) (1. Januar 1989) (online)
  3. La sollecitudine - Apostolisches Schreiben als Motu Proprio zur Verkündigung des endgültigen Statuts des Arbeitsamts des Apostolischen Stuhls (30. September 1994) (online)
  4. Apostolisches Schreiben in Form eines „Motu Proprio“ zur Approbation des neuen Statuts des Arbeitsamtes des Hl. Stuhls (ULSA) (7. Juli 2009) (online)
  5. Il vescovo giurista Giuseppe Sciacca nuovo presidente dell’ULSA. Farodi Roma, 26. Januar 2022, abgerufen am 26. Januar 2022 (italienisch).