Arbeitsgericht Saarland
Das Arbeitsgericht Saarland ist ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und das einzige Arbeitsgericht des Saarlandes.
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken.[1]
Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das Gebiet des gesamten Bundeslandes.[2] Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).[3]
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Untergebracht ist das Gericht unter der Anschrift Hardenbergstraße 3. Im selben Gebäude befinden sich auch das Finanzgericht des Saarlandes und seit 1. April 2018 das Landesarbeitsgericht Saarland.
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Arbeitsgericht Saarland ist das Landesarbeitsgericht Saarland und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Arbeitsgerichts Saarland. Abgerufen am 13. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Saarland. Abgerufen am 11. September 2019.
- Stefan F. Hossfeld, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Saarland: Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit des Saarlandes. (PDF; 86 kB) 13. März 2018, abgerufen am 13. September 2018.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ § 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 840 über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland vom 15. Dezember 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1975, ABl. 1975, S. 1230.
- ↑ § 2 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 840 über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland.
- ↑ Fläche und Bevölkerung. (PDF; 97 kB) Statistisches Amt des Saarlandes, 30. September 2017, abgerufen am 12. September 2018.
Koordinaten: 49° 13′ 37,4″ N, 6° 59′ 51,4″ O