Arbeitsgericht Saarland

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Gemeinsames Gebäude des Arbeitsgerichts Saarland, des Landesarbeitsgerichts Saarland und des Finanzgerichts des Saarlandes

Das Arbeitsgericht Saarland ist ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und das einzige Arbeitsgericht des Saarlandes.

Gerichtssitz und -bezirk

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Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken.[1]

Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das Gebiet des gesamten Bundeslandes.[2] Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).[3]

Gerichtsgebäude

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Untergebracht ist das Gericht unter der Anschrift Hardenbergstraße 3. Im selben Gebäude befinden sich auch das Finanzgericht des Saarlandes und seit 1. April 2018 das Landesarbeitsgericht Saarland.

Übergeordnete Gerichte

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Dem Arbeitsgericht Saarland ist das Landesarbeitsgericht Saarland und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Einzelnachweise

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  1. § 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 840 über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland vom 15. Dezember 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1975, ABl. 1975, S. 1230.
  2. § 2 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 840 über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland.
  3. Fläche und Bevölkerung. (PDF; 97 kB) Statistisches Amt des Saarlandes, 30. September 2017, abgerufen am 12. September 2018.

Koordinaten: 49° 13′ 37,4″ N, 6° 59′ 51,4″ O