Arbeitsgericht Saarbrücken
Das Arbeitsgericht Saarbrücken war ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Zusammen mit den beiden anderen saarländischen Arbeitsgerichten Neunkirchen und Saarlouis wurde es zum 1. April 2018 aufgehoben.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht hatte seinen Sitz in Saarbrücken im Gebäude Obere Lauerfahrt 10 gemeinsam mit dem Landesarbeitsgericht Saarland.
Das Arbeitsgericht Saarbrücken war örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Regionalverband Saarbrücken zuständig. Durch die Aufhebung des Gerichts ging dieser Gerichtsbezirk in den des Arbeitsgerichts Saarland über, welches seitdem für das gesamte Bundesland zuständig ist.
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Arbeitsgericht Saarbrücken waren das Landesarbeitsgericht Saarland und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1927 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte eingerichtet. Saarbrücken war Teil des von Deutschland abgetrennten Saargebietes. Hier wurden keine Arbeitsgerichte gebildet (siehe auch Gerichtsorganisation im Saargebiet). Nach der Saarabstimmung kam das Saargebiet zurück zum Reich und das Arbeitsgericht Saarbrücken wurde mit der Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und eines Landesarbeitsgerichtes im Saarland vom 16. Mai 1935 gebildet. Es war für die Sprengel der Amtsgerichte Saarbrücken, Völklingen, Sulzbach, St. Ingbert und Blieskastel zuständig. Übergeordnet war das Landesarbeitsgericht Saarbrücken. Es wurde eine Kammer für Arbeiter, eine Kammer für Angestellte und eine für das Handwerk gebildet. Daneben entstand eine Kammer für die Mitarbeiter der Reichsbahndirektion Saarbrücken.[2]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. So wurde in Saarbrücken das Arbeitsgericht neu gebildet. Zum 1. April 2018 wurde es wieder aufgehoben.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Arbeitsgericht Saarbrücken. Archiviert vom am 30. Dezember 2014; abgerufen am 13. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Saarbrücken. Abgerufen am 13. September 2018.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland vom 15. Dezember 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1975, ABl. 1975, S. 1230.
- ↑ Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und eines Landesarbeitsgerichtes im Saarland vom 16. Mai 1935, RGBl. I, S. 686, Digitalisat.
Koordinaten: 49° 13′ 45,4″ N, 7° 0′ 13,3″ O