Saargebiet

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Saargebiet (französisch Territoire du Bassin de la Sarre, in wörtlicher Übersetzung „Saarbeckengebiet“) bezeichnet das von 1920 bis 1935 vom Deutschen Reich abgetrennte Industriegebiet an der mittleren Saar. Mit einer Fläche von 1912 km² und 770.030 Einwohnern (1927) umfasste es den Südteil des Regierungsbezirks Trier der preußischen Rheinprovinz und den Westteil der bayerischen Pfalz. Es war in der Fläche um ein Viertel kleiner als das heutige Saarland. In den Artikeln 45 bis 50 des Versailler Vertrags wurde das Saarbecken als Mandatsgebiet dem Völkerbund auf 15 Jahre übertragen und fremder Verwaltung unterstellt. Danach war ein Plebiszit über seine staatliche Zugehörigkeit abzuhalten. Bis dahin blieb es völkerrechtlich Teil des Deutschen Reichs. Frankreich erhielt als Beitrag zur wirtschaftlichen Wiedergutmachung seiner Kriegsschäden das Eigentum an den Steinkohlegruben und das Recht auf deren alleinige Ausbeutung.

Am 13. Januar 1935 fand das vorgesehene Plebiszit (Saarabstimmung) statt, in dem 90,7 Prozent für die Zugehörigkeit zu Deutschland stimmten. Infolgedessen gelangte das Saargebiet vollständig zum Deutschen Reich zurück. Es fiel jedoch nicht an Preußen oder Bayern, sondern wurde als Saarland einem Reichskommissar unterstellt.

Die Begriffe Bassin de la Sarre und Territoire du Bassin de la Sarre des französischen Vertragstextes wurden in der deutschen diplomatischen Übersetzung im Reichsgesetzblatt mit „Saarbecken“ und „Saarbeckengebiet“ wiedergegeben. Der französische Begriff Bassin mit der Bedeutung „Becken, Flussgebiet, Kohlenrevier“[4] hat einen anderen Bedeutungsumfang als das deutsche Wort. Die Regierungskommission verwendete im Amtsblatt 1920 verschiedene Namen nebeneinander, neben „Saarbecken“ auch „Saargebiet“ (wie das Schwerindustriegebiet an der Saar seit den 1890er Jahren zumeist bezeichnet wurde) und „Saarland“.[5] Als Kurzformen wurden im Französischen la Sarre und im Deutschen „die Saar“ verwendet, als Adjektive sarrois bzw. „saarländisch“, da es zu „Saar“ oder „Saargebiet“ kein Adjektiv gibt. Die Namensfindung blieb lange politisch umstritten.[6]

Markierungsstein der ehemaligen Grenze Saargebiet/Deutschland bei Theley (2011)

Die Grenzen des Saargebiets wurden durch Artikel 48 des Versailler Vertrags festgelegt. Die Grenzziehung bezog die Wohnorte der Bergleute, die in den Kohlengruben des Saarreviers arbeiteten, mit ein. Das Gebiet umfasste an preußischen Gebietsteilen die kreisfreie Großstadt Saarbrücken, die Kreise Saarbrücken, Ottweiler und Saarlouis sowie Teile der Kreise Merzig und St. Wendel, an bayerischen Gebietsteilen das Bezirksamt St. Ingbert sowie Teile der Bezirksämter Homburg und Zweibrücken. Während die Grenze des Saargebiets gegen Frankreich und Preußen durch Verwaltungsgrenzen bestimmt war, folgte die Grenzziehung gegen Oldenburg und Bayern topografischen Gegebenheiten, so dass eine Festlegung der Grenzlinie im Gelände erforderlich war. Diese Arbeit wurde einem Ausschuss von fünf Mitgliedern übertragen (davon eines von Frankreich, eines von Deutschland und drei vom Rat des Völkerbundes ernannt). Der Ausschuss legte seine Ergebnisse am 20. Dezember 1920 in Paris für alle Beteiligten bindend nieder. Die Grenzlinie wurde 1921 in Form von zwei Atlanten mit Karten im Maßstab 1:2.500 publiziert.[7]

Die neue Saargebietsgrenze trennte gewachsene Familien-, Verwaltungs- und Wirtschaftsbeziehungen, schnitt die Städte St. Wendel, Homburg und Zweibrücken von Teilen ihres Umlands ab und war bei der Bevölkerung unbeliebt. Dazu trugen nach der Errichtung der Zollgrenze die Zollkontrollen und Zollformalitäten noch bei. Der Wunsch nach Abschaffung der ungeliebten Saargebietsgrenze war eines der Motive für das Abstimmungsverhalten der Saarländer 1935.

Karte des Saargebiets 1920–1935

Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920 wurde das Saargebiet für 15 Jahre dem Mandat des Völkerbundes unterstellt. Am 27. Februar 1920 löste die vom Völkerbund ernannte Regierungskommission des Saargebietes (Commission de gouvernement du Bassin de la Sarre) die bisherige französische Militärverwaltung ab. Die fünfköpfige Regierungskommission bestand aus einem Franzosen, einem aus dem Saargebiet stammenden Nicht-Franzosen und drei Mitgliedern anderer Nationen, die weder Deutsche noch Franzosen sein durften. Die Völkerbundregierung stützte sich nur auf das französische Militär; die Bevölkerung stand nicht hinter ihr.[8] Durch Verordnung der Regierungskommission vom 24. März 1922 wurde ein Landesrat eingerichtet, der die Interessen der Bevölkerung vertreten sollte und der eine beratende Funktion besaß.

Präsidenten der Regierungskommission
Name Von Bis Nationalität
Victor Rault 26. Februar 1920 18. März 1926 Frankreich
George Washington Stephens 18. März 1926 08. Juni 1927 Kanada
Ernest Wilton 08. Juni 1927 01. April 1932 Vereinigtes Königreich
Geoffrey Knox 01. April 1932 01. März 1935 Vereinigtes Königreich

Für die Gerichtsorganisation im Saargebiet siehe dort.

Auf dem Gebiet des heutigen Saarlandes endete die Monarchie mit der Ausrufung der republikanischen Staatsform am 7. November 1918 für den bayerischen Landesteil, am 9. November 1918 für den preußischen Landesteil und am 11. November 1918 mit dem Thronverzicht des Großherzogs Friedrich August für den oldenburgischen Landesteil, nachdem am 7. November 1918 Soldaten, Bürger, die Kommunalverwaltung sowie Landtagsabgeordnete in Oldenburg die staatliche Gewalt an sich gebracht hatten. In den größeren Ortschaften an der Saar übernahmen Arbeiter- und Soldatenräte die Macht und organisierten Bürgerwehren. Mit der Anifer Erklärung vom 13. November 1918 entband der bayerische König Ludwig III. auch alle Beamten und Soldaten des bayerischen Landesteiles des heutigen Saarlandes von ihrem Treueeid. Die Entbindung der preußischen Beamten und Soldaten an der Saar von ihrem Treueeid auf den preußischen König und deutschen Kaiser Wilhelm II. erfolgte erst am 28. November 1918 in Amerongen.[9] Bereits am 22. November marschierten die französischen Besatzungstruppen im Saargebiet ein und beendeten die Revolution.[10]

Nach der Niederlage des Deutschen Kaiserreiches im Ersten Weltkrieg verhandelten die Siegermächte über die Zukunft des Industriereviers an der Saar. Während Großbritannien mit einer Annexion durch Frankreich einverstanden war, setzten sich die USA in der Nacht vom 9. zum 10. April 1919 mit dem Vorschlag einer auf 15 Jahre befristeten Abtrennung des Industriereviers zur Wiedergutmachung der französischen Kriegsschäden und einem späteren Plebiszit schließlich durch. Die erzielte Übereinkunft der Siegermächte wurde in den Artikeln 45 bis 50 des Versailler Friedensvertrags festgehalten und vom Deutschen Reich im Juni 1919 unterzeichnet.[11][12]

So nahm die Bevölkerung bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 letztmals an einer gesamtdeutschen Wahl teil, zur folgenden Wahl am 6. Juni 1920 war sie nicht mehr berechtigt.

Wirtschaftliche Anbindung an Frankreich

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1-Franc-Schein der französischen Saar-Grubenverwaltung mit einer Abbildung der Marianne (1920er Jahre)

Das Saargebiet war wirtschaftlich und politisch von Frankreich abhängig. Das Eigentumsrecht an den Kohlengruben und den Eisenbahnen westlich der Saar erweiterte Frankreich, indem es versuchte, durch Kontrolle der Erz-, Roheisen- und Kohlezufuhr französische Beteiligungen von 60 % an den Saarhütten durchzusetzen und somit die wichtigsten Wirtschaftszweige zu kontrollieren.

Wirtschaftlich wurde das Saargebiet in das französische Zoll- und Währungsgebiet einbezogen. Seit dem 1. Juni 1923 war der französische Franc alleiniges Zahlungsmittel. Nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist wurde am 10. Januar 1925 das Saargebiet in das französische Zollgebiet integriert. Weil das Deutsche Reich nicht nur die Saarkohle verlor, sondern nach der Volksabstimmung in Oberschlesien 1921 außerdem Teile des oberschlesischen Kohlebeckens an Polen abtreten musste, verlor es nahezu die Hälfte seiner Kohlevorkommen. Frankreich vergrößerte dagegen seine Ressourcen bei der damals wichtigsten Energiequelle. Durch die Enteignung des schwerindustriellen Besitzes in Lothringen und weil Luxemburg nicht mehr zum Deutschen Zollverein gehörte, konnte Frankreich das Deutsche Reich in seiner Rolle als größter Eisenproduzent Europas ablösen.[13]

Im Saargebiet gab die französische Grubenverwaltung außerdem mit dem „Grubengeld“ Geldscheine zu 50 Centimes, ein Franc sowie zwei Francs als Notgeld aus, da Buntmetalle Mangelware waren (nicht zu verwechseln mit dem nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführten Saar-Franken).

Versuchte kulturelle Anbindung

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Neben der wirtschaftlichen Anbindung ging es Frankreich auch um die kulturelle Dominanz. In einer schon auf die Saarabstimmung im Jahre 1935 hin angelegten Strategie versuchte Frankreich von 1920 an durch die Einrichtung von überwiegend französischsprachigen Domanialschulen die künftigen Wahlberechtigten in seinem Interesse zu beeinflussen. Dazu wurden bei den Gruben gemäß der Anlage zu Artikel 46 des Versailler Vertrags französischsprachige Domanialschulen (Écoles Domaniales) errichtet.[14]

Über diese seit 1920 gegründeten über 20 Schulen, die im Volksmund Franzosenschulen genannt wurden, entbrannte ein jahrelanger Schulkampf, der in der Auseinandersetzung um die Rückkehr ins Deutsche Reich eine wichtige Rolle spielte.

Wunsch zur Rückkehr

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Anlässlich der Jahrtausendfeier der Rheinlande demonstrierten am 19. Juni 1925 40.000 Menschen in Saarbrücken für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich.[15] Die Besetzung durch französische Soldaten, darunter auch Kolonialtruppen mit Nordafrikanern, was zum Teil als besondere Erniedrigung empfunden wurde („Schwarze Schmach“),[16][17][18] die Ausbeutung des saarländischen Kohle- und Stahlreviers sowie die deutschnationale Propaganda verstärkten den Wunsch vieler Saarländer, ins Deutsche Reich zurückzukehren. Alle saarländischen Parteien unterstützten dies während der Weimarer Republik.

Bekanntmachung über Maßnahmen zur Sicherstellung der Freiheit und Aufrichtigkeit der Volksabstimmung im Saargebiet vom 29. Juli 1934
Stimmzettel zur Saarabstimmung am 13. Januar 1935

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) im Deutschen Reich veränderten sich die politischen Bedingungen im Saargebiet hinsichtlich der im Januar 1935 anstehenden Abstimmung über seinen zukünftigen Status. Unter dem Eindruck der Zustimmung der bürgerlichen Parteien zum Ermächtigungsgesetz und ihrer anschließenden Selbstauflösung sowie der Gleichschaltung im Reich ging im Saargebiet die bürgerliche Deutsch-Saarländische Volkspartei im Juni 1933 auf Initiative ihres Vorsitzenden Hermann Röchling in der Einheitspartei Deutsche Front (DF) auf, deren einziges Ziel die Rückkehr nach Deutschland war. Das Gleiche taten die Deutschnationale Volkspartei (DNVP), die Deutsche Zentrumspartei, die Reichspartei des deutschen Mittelstandes (Wirtschaftspartei, WP) und mit dem persönlichen Einverständnis des Reichskanzlers Adolf Hitler die NSDAP.

Als einzige bedeutende Partei wechselte die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) nach der Machtübernahme 1933 ihren Kurs, indem sie nicht länger die Rückkehr des Saargebiets nach Deutschland befürwortete, sondern für den Fortbestand der Mandatsverwaltung eintrat, um es weiterhin aus dem Machtbereich der Hitlerdiktatur herauszuhalten. Der SPD half bei diesem Vorhaben ihre Tageszeitung, die Volksstimme.

Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die alle ohne Volksabstimmung im Versailler Vertrag festgelegten Gebietsabtretungen Deutschlands verwarf, blieb eine Gegnerin der Mandatsverwaltung. Sie bekämpfte nun die Sozialdemokraten nicht mehr nur als Sozialfaschisten, sondern zusätzlich als „Vaterlandsfeinde, die das deutsche Volk an Frankreich verrieten“.[19]

Erst sechs Monate vor der Abstimmung, im Juli 1934, entschied sich die KPD, veranlasst vom Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale, zur Bildung einer Einheitsfront mit den Sozialdemokraten zwecks Fortsetzung des Völkerbundmandats. Um den radikalen Kurswechsel gegen den Widerstand örtlicher Funktionäre durchzusetzen, entsandte die KPD-Führung Herbert Wehner ins Saargebiet.

Die Agitation gegen einen Anschluss behinderten Restriktionen der französisch dominierten Mandatsverwaltung wie das Fehlen eines Rundfunksenders für das Saargebiet und das Auftrittsverbot für Redner oder überhaupt Politiker aus dem Deutschen Reich, die als Flüchtlinge in dieser Zeit kurz Aufenthalt im Saargebiet genommen hatten und über den Naziterror aus eigenem Erleben berichten konnten.[20]

Vorderseite der militärischen Medaille zur Wahlüberwachung der Volksabstimmung
Der Text der Rückseite dieser tragbaren Medaille der Wahlüberwacher: „13. JAN. VOLKSABSTIMMUNG SAARGEBIET 1935“

Der Versailler Vertrag sah drei Optionen für die Abstimmungsentscheidung vor:

  1. Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtsordnung (Status quo)
  2. Vereinigung mit Frankreich
  3. Vereinigung mit Deutschland

Für die erste Option hatte niemand konkrete Planungen angestellt, der Völkerbund selbst äußerte sich diplomatisch unverbindlich,[21] das Saargebiet wäre weiterhin wirtschaftlich ausgebeutet worden und ein Zankapfel zwischen Frankreich und Deutschland geblieben. Die zweite hätte Demokratie, jedoch Verlust der deutschen Sprache und Kultur bedeutet. Die dritte Option bedeutete, mit Deutschland zugleich Hitler zu wählen.

Die Wahlüberwachung erfolgte durch den Völkerbund mit einer internationalen Peacekeeping Force aus Italien, den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich, welche die Zustimmung aus dem Deutschen Reich und Frankreich erhielt.[22]

Der Abstimmungskampf (von den Nationalsozialisten als Saarkampf bezeichnet) wurde mit allen verfügbaren politischen, künstlerischen und medialen Mitteln geführt. Insbesondere dem Rundfunk kam dabei eine überragende Bedeutung zu. Bereits in den Jahren der Weimarer Republik standen vom Deutschen Reichsgebiet aus sendende Rundfunksender als pro-deutsche Stimmen gegen das seit 1930 bestehende, und für den Status-Quo-Erhalt werbende Programm von Radio Straßburg mit seinen deutschsprachigen Sendungen im Wettbewerb. Diese Konkurrenz verschärfte sich seit der Machtübernahme der NSDAP im Deutschen Reich. Durch die ab jetzt zentral-gesteuerte Bündelung von Organisation und Programminhalten gelang es, die Wirksamkeit der NS-Propaganda im Vorfeld der Saarabstimmung zu erhöhen und einen identifikationsstiftenden Effekt wirksam werden zu lassen: „Willst du etwa nicht Rundfunkhörer sein, wenn unser Führer zu allen Deutschen spricht?“[23] Entsprechend wurden Volksempfänger im Saarland verteilt und in zahlreichen Sendungen die Zugehörigkeit des Saargebiets zu Deutschland betont. Auf diese Weise erwies sich die mediale Präsenz der Deutschen Front die der Einheitsfront als weit überlegen. Im Zuge weiterer von Joseph Goebbels geleiteter Kampagnen der NS-Propaganda wurden 1.500 Versammlungen und Kundgebungen durchgeführt sowie über 80.000 Plakate eingesetzt.[24] Die Alternative zur Rückkehr nach Deutschland sei fortgesetzte Massenarbeitslosigkeit, wirtschaftliche Ausbeutung durch Frankreich und die Fortsetzung der Fremdherrschaft.

Die Hitlergegner sahen die bevorstehende Abstimmung als Chance eines Denkzettels gegen Hitler. Dem in den Veranstaltungen unzählige Male gesungenen Saarlandlied Deutsch ist die Saar von Hanns Maria Lux stellte Bertolt Brecht das Lied Haltet die Saar, Genossen! entgegen, das von Hanns Eisler vertont wurde. Gustav Regler schrieb den oppositionellen Roman Im Kreuzfeuer.

Obwohl viele international bekannte Persönlichkeiten die Politik der Beibehaltung des Status quo unterstützten, war die Status-quo-Politik der Einheitsfront aus der SPD unter Max Braun, KPD unter Friedrich Pfordt, einer Minderheit der bisherigen Zentrumspartei um Johannes Hoffmann und linkssozialistischen und autonomistischen Splittergruppen aufgrund der Stärke der die Wiedervereinigung befürwortenden Kräfte zum Scheitern verurteilt.

Jubel bei der Rückkehr der Berliner Abstimmungsberechtigten 1935 nach Berlin

Das Abstimmungsergebnis vom 13. Januar 1935 lautete:

Stimmen %
Status quo 46.613 8,87
Vereinigung mit Frankreich 2.124 0,40
Vereinigung mit Deutschland 477.089 90,73
ungültig/leer 2.161
Summe 527.987 100
Registrierte Wähler/Wahlbeteiligung 539.542 97,99
Quelle:[25]

Hitler sagte drei Tage später in einem Interview auf dem Obersalzberg zu dem amerikanischen Journalisten Pierre Huss, damit sei „einer der Versailler Unrechtsakte endgültig beseitigt“.

Rückgliederung an Deutschland

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Mit dem 18. Februar 1935 wurde das Saargebiet in das deutsche Zollgebiet aufgenommen und die Reichsmark als Währung neben dem französischen Franc eingeführt.[26]

Dem Volkswillen entsprechend verfügte der Völkerbundsrat die Rückgliederung mit Wirkung zum 1. März 1935. Gegen eine Zahlung von 900 Millionen Goldfranken erwarb das Deutsche Reich das Eigentum an den Saargruben zurück, die Reichsmark wurde nun alleiniges Zahlungsmittel.[26] Am selben Tag hielt Hitler eine Ansprache in Saarbrücken. Er nannte den Tag einen „Glückstag für die ganze Nation“ und erklärte, er hoffe, das Verhältnis zu Frankreich werde sich durch die Regelung des Saarproblems endgültig bessern.

Nach dem deutlichen Mehrheitsergebnis flohen vier- bis achttausend Hitlergegner nach Frankreich oder in andere Länder.[27] Für das nationalsozialistische Regime brachte die Rückkehr des Saargebietes einen beträchtlichen Prestigegewinn.

Im Deutschen Reich wurde das Gebiet nicht wieder an Preußen und Bayern zurückgegliedert, sondern unter dem Namen Saarland einem Reichskommissar unterstellt (Reichsland Saarland[28][29]). Josef Bürckel wurde am 11. Februar 1935 zum Reichskommissar für die Rückgliederung des Saargebiets ernannt; ab dem 17. Juni 1936 hieß der Titel des Behördenleiters Reichskommissar für das Saarland. Bürckel bekleidete den Posten des Reichskommissars bis zum 31. März 1941.

Die Saarländer waren bei der Reichstagswahl vom 29. März 1936, die den Charakter einer Scheinwahl hatte, wahlberechtigt.

Der bereits seit 1926 bestehende Parteigau Saar ging in der deutschlandweiten, parteiinternen Organisation der NSDAP nach kurzer Zeit im Gau Pfalz-Saar (1935 bis 1936), später Gau Saarpfalz (1936 bis 1940) bzw. Gau Westmark (1940 bis 1945) auf. Gauleiter war gleichfalls Josef Bürckel.

Weitere Entwicklung

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Am 7. Juli 1945, nach dem Zweiten Weltkrieg, übergaben die amerikanischen Militärbehörden das Saargebiet Frankreich zur Verwaltung. Es wurde Teil der französischen Besatzungszone. Frankreich nahm nun eine politische und verwaltungstechnische Neuordnung seiner Zone vor, die aus Teilen der amerikanischen und der britischen Besatzungszone zusammengestückelt worden war. Im April 1946 wurde das Land Rheinland-Pfalz gebildet, wobei etliche Gemeinden zum Saargebiet kamen (siehe Liste der 1946 vom Anschluss an das Saarland betroffenen Gemeinden). Das Saarland wurde zu einem der fünf (später vier) Bezirke der französischen Zone. Frankreich löste es wirtschaftlich aus seiner Besatzungszone heraus, um vor allem dessen Kohleindustrie in die eigene Wirtschaft einzugliedern. Am 11. Juli 1946 stimmten Großbritannien und die USA auf der Pariser Außenministerkonferenz, bei der die Frage nach der wirtschaftlichen Einheit Deutschlands im Mittelpunkt stand, dieser Lostrennung der Saar vom deutschen Wirtschaftssystem zu. Im Dezember 1947 beschloss der saarländische Landtag eine neue Verfassung für das Saarland, in der es als „autonomes, demokratisches und sozial geordnetes, wirtschaftlich an Frankreich angeschlossenes Land“ bezeichnet wurde. Im Rahmen der französischen Militärregierung für Deutschland wurde es einer eigenen Behörde unterstellt. Die Beziehungen des Saarlandes zu Frankreich regelte ein Vertrag, in dem es als Staat anerkannt wurde, „der in einer Art wirtschaftlichem Protektoratsverhältnis zu Frankreich steht“.[30] Dieser Sonderstatus des nunmehr (teil-)autonomen Saarlandes dauerte bis zum 31. Dezember 1956.

Allgemein
  • Irmgard Christa Becker: Offene Forschungsfragen zur Saarbrücker Stadtgeschichte in der Saargebietszeit 1920–1935. In: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend 58 (2010), S. 103–117.
  • Irmgard Christa Becker: Die Instrumentalisierung des Stadtarchivs Saarbrücken für die Saarpropaganda 1929–1935. In: Verband der Archivarinnen und Archivare (Hrsg.): Das deutsche Archivwesen und der Nationalsozialismus, Essen 2007, S. 396–406.
  • Frank G. Becker: „Deutsch die Saar, immerdar.“ Die Saarpropaganda des Bundes der Saarvereine 1919–1935 (= Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung, Band 40), Saarbrücken 2007.
  • Wilfried Busemann (Hrsg.): Saarabstimmungen 1935 und 1955. Dokumentation einer Vortragsreihe, Schriftenreihe der Kooperationsstelle Wissenschaft und Arbeitswelt der Universität des Saarlands. Universaar, Saarbrücken 2026 (Volltext, PDF; 520 kB).
  • Gabriele B. Clemens: Mandatsgebiet des Völkerbundes. In: Hans-Christian Herrmann, Johannes Schmitt (Hrsg. für den Historischen Verein für die Saargegend e. V.): Das Saarland. Geschichte einer Region. Röhrig Universitätsverlag, St. Ingbert 2012, ISBN 978-3-86110-511-4, S. 217–261.
  • Richard van Dülmen u. a. (Hrsg.): Erinnerungsarbeit: Die Saar ’33–’35. Katalog zur Ausstellung zur 50jährigen Wiederkehr der I. Saarabstimmung vom 13. Januar 1935, Saarbrücken 1985.
  • Wolfgang Freund: Volk, Reich und Westgrenze. Deutschtumswissenschaften und Politik in der Pfalz, im Saarland und im annektierten Lothringen 1925–1945 (= Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung, Band 39), Saarbrücken 2006.
  • Markus Gestier: Die christlichen Parteien an der Saar und ihr Verhältnis zum Nationalstaat in den Abstimmungskämpfen 1935 und 1955, St. Ingbert 1991.
  • Markus Gestier: „Christuskreuz oder Hakenkreuz?“ Die katholische Opposition gegen Hitler im Saarabstimmungskampf 1935. In: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend 40 (1992), S. 154–188.
  • Bernhard Haupert, Franz Josef Schäfer: Saarländischer katholischer Klerus zwischen Anpassung und Widerstand 1933–1935. Studien zum politischen Verständnis und Handeln des katholischen Klerus. In: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend 46 (1998), S. 99–158.
  • Joachim Heinz: Zum Abstimmungskampf an der Saar 1933–1935. In: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend 37/38, (1990/1991), S. 118–147.
  • Hans-Walter Herrmann: Die Volksabstimmung vom 13. Januar 1935. In: Saarheimat 29 (1985), S. 21–24.
  • Hans-Walter Herrmann: Vom Werden eines eigenen historischen Raumes an der mittleren Saar. In: Bruno Aust, Hans-Walter Herrmann, Heinz Quasten: Das Werden des Saarlandes – 500 Jahre in Karten (= Veröffentlichungen des Instituts für Landeskunde im Saarland, Band 45), Saarbrücken 2008, ISBN 978-3-923877-45-4, ISSN 0537-801X.
  • Fritz Jacoby: Die nationalsozialistische Herrschaftsübernahme an der Saar. Die innenpolitischen Probleme der Rückgliederung des Saargebietes bis 1935, Saarbrücken 1973.
  • Peter Lempert: „Das Saarland den Saarländern!“ Die frankophilen Bestrebungen im Saargebiet 1918–1935, Köln 1985.
  • Ludwig Linsmayer: Politische Kultur im Saargebiet 1920–1932. Symbolische Politik, verhinderte Demokratisierung, nationales Kulturleben einer abgetrennten Region, St. Ingbert 1992.
  • Ludwig Linsmayer (Hrsg.): Der 13. Januar. Die Saar im Brennpunkt der Geschichte (Echolot, Historische Beiträge des Landesarchivs Saarbrücken, Band 1), Saarbrücken 2005.
  • Klaus-Michael Mallmann, Gerhard Paul: Das zersplitterte Neun, Saarländer gegen Hitler, Bonn 1989.
  • Peter McGee (Hrsg.): 13. Januar 1935 – Die Saar wählt: „Heim ins Reich“, Zeitungszeugen, #11/2012.
  • Patrick von zur Mühlen: „Schlagt Hitler an der Saar!“ Abstimmungskampf, Emigration und Widerstand im Saargebiet 1933–1935, Bonn 1979.
  • Gerhard Paul: „Deutsche Mutter – heim zu Dir!“ Warum es misslang, Hitler an der Saar zu schlagen. In: Der Saarkampf 1933–1935, Köln 1984.
  • Gerhard Paul: Die NSDAP des Saargebietes 1920–1935. Der verspätete Aufstieg der NSDAP in der katholisch-proletarischen Provinz, Saarbrücken 1987.
  • Gerhard Paul, Ralph Schock: Saargeschichte im Plakat 1918–1957, Saarbrücken 1987.
  • Ralph Schock: Schriftsteller im Abstimmungskampf 1935. Zur literarischen Argumentationsstrategie antifaschistischer und völkisch-nationaler Autoren. In: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend 45 (1997), S. 170–200.
  • Günter Scholdt: Die Saarabstimmung aus der Sicht von Schriftstellern und Publizisten. In: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend, 45. Jg., Saarbrücken 1997, S. 170–200.
  • Gisela Tascher: Staat, Macht und ärztliche Berufsausübung 1920–1956. Gesundheitswesen und Politik: Das Beispiel Saarland, Paderborn 2010.
Zeitgenössisch
  • Das Saargebiet unter der Herrschaft des Waffenstillstandsabkommens und des Vertrages von Versailles. Als Weißbuch von der deutschen Regierung dem Reichstag vorgelegt, Berlin 1921.
  • Handel und Industrie im Saargebiet, hrsg. vom Pestalozzi-Verlag Wilhelm Bredehorn, Saarbrücken, Düsseldorf, Berlin 1924.
  • Curt Groten: Die Kontrolle des Völkerbundes über die Tätigkeit der Regierungskommission, Saarbrücken 1929.
  • Die Bevölkerungszahlen des Saargebietes nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 19. Juli 1927, bearbeitet und herausgegeben vom Statistischen Amt der Regierungskommission des Saargebietes, Saarbrücken 1930.
  • Martin Herold, Josef Niessen, Franz Steinbach: Geschichte der französischen Saarpolitik, Bonn 1934.
  • Fritz Kloevekorn: Das Saargebiet, seine Struktur, seine Probleme, Saarbrücken 1929.
  • Paul Krichel: Die Besteuerung der Landwirtschaft im Saargebiet, Gelnhausen 1936.
  • Hermann Overbeck, Georg Wilhelm Sante (Hrsg.): Saar-Atlas, Gotha 1934.
  • Règlement pour le vote plébiscitaire dans la Territoire du Bassin de la Sarre du 7 juillet 1934 / Wahlordnung für die Volksabstimmung im Saarbecken vom 7. Juli 1934, Saarbrücken 1934.
  • Albert Schneberger (sic!) (Hrsg.): Saarstatut und Völkerbundssatzung, Textausgabe in der Fassung der im Reichsgesetzblatt veröffentlichten deutschen Übersetzung des Versailler Vertrages unter Berücksichtigung nachträglicher Abänderungen, Saarbrücken 1932.
  • Emil Straus: Die gesellschaftliche Gliederung des Saargebietes. Eine soziographische Beschreibung, Würzburg 1935.
  • Theodor Vogel (Hrsg.): Der Saar-Befreiungskampf im Reich 1918–1935, Berlin 1935.
  • Hans Westhoff: Recht und Verwaltung im Saargebiet, Trier 1934.
Commons: Saargebiet – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Amtliches Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich auf Grund der Volkszählung 1933, Berlin 1936, S. 7 (Zählung am 19. Juli 1927).
  2. Amtsblatt der Regierungskommission des Saargebiets, Verordnung Nr. 700. (PDF; 5,07 MB) 21. Oktober 1921, abgerufen am 6. Januar 2024.
  3. International Convention relative to Motor Traffic. 24. April 1926, abgerufen am 2. Februar 2023.
  4. Langenscheidts Taschenwörterbuch Französisch, 23. Auflage 1992, ISBN 3-468-11151-7.
  5. Bekanntmachung an die Bewohner des Saargebietes, datiert vom 26. Februar 1920, Amtsblatt 1920, S. 1 (Digitalisat (Memento vom 26. Dezember 2013 im Internet Archive)).
  6. Wolfgang Laufer: Saarbecken, Saargegend, Saargebiet. In: Saargeschichte|n, 2/2007, Saarbrücken 2007, S. 2–4.
  7. Atlas des cartes de la Frontière du Bassin de la Sarre, partie Germano-Sarroise. Atlas der Grenzkarten des Saargebietes, deutsch-saarländischer Teil, 73 Blatt, Druck, Berlin 1921. Atlas des cartes de la Frontière du Bassin de la Sarre, partie Franco-Sarroise. Atlas der Grenzkarten des Saargebietes, saarländisch-französischer Teil, 46 Blatt, Druck, Saarbrücken 1921.
  8. Jürgen Hannig: Die Saarregion, Frankfurt am Main 1995, Nr. 58, S. 81 f.: Bericht der Regierungskommission des Saargebiets an den Völkerbundsrat vom 1. Juni 1920, ISBN 3-425-07225-0.
  9. Bundeszentrale für politische Bildung: Vor 95 Jahren: Kaiser Wilhelm II. dankt ab | Hintergrund aktuell. In: bpb.de. 23. September 2021, abgerufen am 13. Februar 2024.
  10. Gabriele B. Clemens: Mandatsgebiet des Völkerbundes, in: Das Saarland – Geschichte einer Region, hrsg. vom Historischen Verein für die Saargegend, St. Ingbert 2012, S. 217–261, hier S. 220.
  11. Vertragstext im RGBl. (Digitalisat).
  12. Vertragstext in maschinenlesbarer Form in: LeMO, documentArchiv, archiv.jura.uni-saarland (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/archiv.jura.uni-saarland.de.
  13. Wilfried Loth: Geschichte Frankreichs im 20. Jahrhundert, Frankfurt a. M. 1992, ISBN 3-596-10860-8, S. 62 f.
  14. Friedensvertrag von Versailles. Anlage, Kapitel I: Abtretung und Ausbeutung der Gruben. vom 28. Juni 1919:
    „§ 14. Der französische Staat kann jederzeit als Nebenanlage der Gruben Volksschulen oder technische Schulen für das Personal gründen und unterhalten und den Unterricht darin in französischer Sprache nach einem von ihm festgesetzten Lehrplan durch von ihm auserwählte Lehrer erteilen lassen. […]“
  15. Jürgen Hannig: Die Saarregion, Frankfurt am Main 1995, Nr. 59, S. 82 f.: Kommentar der Saarbrücker Zeitung zur Jahrtausendfeier der Rheinlande vom 23. Juni 1925. ISBN 3-425-07225-0.
  16. So äußerte der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert in einer Rede am 13. Februar 1923 in Darmstadt, „die Verwendung schwarzer Truppen niederster Kultur als Aufseher über eine Bevölkerung von der hohen geistigen und wirtschaftlichen Bedeutung der Rheinländer“ sei „eine dauerhafte Verletzung der Gesetze europäischer Zivilisation.“ In: Auf dem Weg zur biomächtigen Gesellschaft?: Chancen und Risiken der Gentechnik. Achim Bühl, 2009, abgerufen am 6. Februar 2015.
  17. Der andere Mann: Afrikanische Soldaten als Spiegel weißer Männlichkeit und Weiblichkeit (1870–1923). Sandra Maß, 2008, abgerufen am 17. Dezember 2014.
  18. Blieskastel: Regionalhistorischer Kontext. (PDF; 21,3 kB) Gerhild Krebs, 2009, abgerufen am 17. Dezember 2014.
  19. Zit. Formulierung bei Martin Sabrow: Erich Honecker. Das Leben davor. 1912–1945, C.H. Beck, München 2016. ISBN 978-3-406-69809-5, S. 100.
  20. Martin Sabrow: Erich Honecker. Das Leben davor. 1912–1945, C.H. Beck, München 2016. ISBN 978-3-406-69809-5, S. 195.
  21. Scholdt 1997, S. 187.
  22. Alfred F. Kugel: Allied Plebiscite Activity in the Saar Territory, 1935. (PDF; 6,21 MB) Military Postal History Society, abgerufen am 30. Mai 2024 (englisch).
  23. Christoph Heinzle: Großeinsatz im Saarkampf. Testlauf für die nationalsozialistische Rundfunkpropaganda, In: https://rundfunkundgeschichte.de/assets/RuG_1995_2-3.pdf.
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  29. Teil I. Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit im Saarland. Ein Abriss. docplayer.org, 2018, abgerufen am 11. Mai 2018.
  30. Theo Stammen: Das alliierte Besatzungsregime in Deutschland, in: Becker, Stammen, Waldmann (Hrsg.): Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Zwischen Kapitulation und Grundgesetz, Uni-Taschenbücher 854, München 1979, ISBN 3-7705-1769-5, S. 77 ff.
  31. ÖNB-ALEX - Deutsches Reichsgesetzblatt Teil I 1867-1945. Abgerufen am 11. August 2024.