Polizeidirektor
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Als Polizeidirektor wird heute ein Polizeibeamter der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.
Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Polizeioberrat“ (BesGr A 14), die nächsthöhere „Leitender Polizeidirektor“ (BesGr A 16 / B 2 / B 3).
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Leitung mehrerer Dienststellen (bspw. Zuständigkeit für alle Dienststellen eines Stadtteils in einer Großstadt)
- Leitung eines Fachbereichs in Innenministerien der Bundesländer
- Leitung einer Polizeihochschule
- Leitung eines großen Polizeireviers (in Baden-Württemberg)
- Leitung eines Stabsbereichs in einem Polizeipräsidium
- Leitung einer Führungsgruppe einer Polizeidirektion
Unterschiede zum Polizeioberrat
- Höhere Zuständigkeit und größere Verantwortung
- Kann die Zuständigkeit für gleich mehrere Polizeidienststellen haben (die Leitung der Dienststellen obliegt dabei jedoch einzelnen Polizeiräten und Polizeioberräten)
- Teilweise zuständig für die Koordination polizeilicher Einheiten bei Großveranstaltung oder Gefahrenlagen
Dienstkleidung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit drei goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Mütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.
Besoldung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 15.
Niedrigere Amtsbezeichnung Polizeioberrat |
Aktuelle Amtsbezeichnung Polizeidirektor |
Höhere Amtsbezeichnung Leitender Polizeidirektor |
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Dienst – höherer Dienst Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. |